[QUOTE="logig, post: 4775004, member: 86492"]
Das Amt fragt deine Erwerbseinkünfte bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente mit entsprechenden Bescheiden der gesamten Jahre ab.
Gleichzeitig wird gefragt ob du Sozialbezüge hattest.
An die vom Amt gekommen nicht annehmbaren Vergleiche hatte ich nicht gedacht. Belastend bis retraumatisierend, ansonsten ein Witz.
Es gibt leider viele die ein weit geringeren GdS bekommen als sie haben müssten. Im Gerichtsverfahren hatte ich bis jetzt immer Glück. Nur leider brauchte es immer erst ein Gerichtsverfahren. Selbst aus meiner Sicht offensichtliche Leistungen u.ä. werden / wurden abgelehnt.
Hätte ich nicht gedacht. Zumal ja die Grundlagen die damals waren rechtskräftig sind und nur Veränderungen herangezogen werden dürfen. Wenn z.B. über Gerichtsgutachten ein GdS 60 ermittelt wurde, weil eine schwere Gesundheitsstörung schädigungsfolge ist und wegen dieser zwar schon Erwerbsunfähigkeitsrente, allerdings nur ein Rückzug aus dem Freundes und Bekanntkreis besteht, deswegen ein GdS von 60 festgestellt wird, darf bei einer Nachprüfung nicht gesagt werden, dass selbiges oder soweit sogar noch mehr Rückzug, nur noch ein GdS von 50 bedingt.
Weiterhin ist wichtig, dass ein Widerspruch gegen eine Verringerung aufschiebende Wirkung hat. Wenn dann ein Gerichtsverfahren von wieder 10 Jahren folgt, dann bleibt es solange beim GdS von 30. Damit die Gefahr der Nachprüfungen nicht zu belastend, versuche ich mir zu sagen, dass bei mir im Gutachten nichts steht, dass es sich verbessern kann.
[/QUOTE]