[QUOTE="Arlonia, post: 4775007, member: 58356"]
Wow, das heißt es könnte sinnig sein das alles schonmal rauszusuchen, damit dann nicht dadurch auch noch das Verfahren verzögert wird. Wichtig wäre für mich tatsächlich erstmal die laufende Leistung. Für die Nachberechnung können sie sich Zeit lassen. Aber vermutlich muss das zusammen gemacht werden ...
Ich hab den Eindruck,dass das aber auch viel ein selbstgemachtes Problem ist. Man hat Angst Dinge zu bewilligen,die man am Ende unrechtmäßig bewilligt hatte und es geht ja mitunter um nicht grade wenig Geld. Da ist man als Leistungsberechtigter manchmal gefühlt auch nur der,der dafür sorgt, dass mal Entscheidungen seitens der Gerichte herbeigeführt werden,auf die man sich zukünftig dann berufen kann. "Soll er doch klagen,dann haben wir wenigstens eine wasserdichte Entscheidung" habe ich mehr als einmal gehört in meiner beruflichen Laufbahn. Was das allerdings insbesondere mit Opfer macht und vor allem bei völlig klaren Fallkonstellationen (sofern man Gesetze lesen und verstehen kann), ist natürlich ein anderes Thema...
Ja nee, das waren alles Fälle wo in den Nachprüfungsgutachten der Fokus darauf lag, dass die Person ja jetzt mehr kann als damals, weniger depressivzu sein scheint etc. - das dann als Begründung für die Herabsetzung des GdS.
Also bei mir ist absolut nix besser geworden,insbesondere bezogen auf die berufliche Komponente sogar schlimmer. Allerdings glaube ich nicht, dass das meinen GdS erhöhen wird. Das passiert nicht "freiwillig".
Eher würden die veranlassen,dass mein in deren Augen zu hoher GdB mal geprüft wird 😀 traurig aber leider Realität.
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