[QUOTE="Silan, post: 4775040, member: 51638"]
Bei uns war es mit dem GDS eher umgekehrt.
Wir waren 1992 mit einem GDS von 20 begutachtet worden, den wir auch so hingenommen haben.
1998 haben wir dann beim VA wegen Therapiekostenübernahme nachgefragt und wir mussten damals einen neuen Antrag stellen. Als wir dann zum Gutachten mussten war die Fragestellung nicht nur auf der derzeitigen GDS gerichtet, die Gutachterin sollte auch den GDS von 1992 auf Richtigkeit prüfen. Die Gutachterin hat uns dann einen GDS von 60 zugesprochen und rückwirkend von mindestens 40 GDS, da das alte Gutachten dieses mindestens hergeben würde, schon bestätigte Diagnosen nicht beachtet oder abgeschwächt waren. Sie hat dann auch geschrieben, das der GDS in 2-3 Jahren überprüft werden solle, da wir sehr bemüht seien unsere Situation sowohl beruflich als auch gesundheitlich zu verändern.
nach ca 3 Jahren kam die nächste Begutachtung, in der sie dann den GDS von 60 bestätigte und auch da schrieb sie, dass eine neue Begutachtung in 2-3 Jahren Sinn machen würde. Es folgten dann weitere 2 Begutachtungen und dann hörten wir nichts mehr von denen. Unser GDS hat sich seit 1998 bei 60 gehalten, obwohl wir in der Zeit eine Berufsausbildung erfolgreich abschlossen, dann in unserem Beruf arbeiteten und dann irgendwann eine eigene Praxis eröffneten.
2010 kam dann der große Zusammenbruch, weil die Täter uns ausfindig machten. Wir hatten keine Ahnung, dass es außer Grundrente noch andere Leistungen gibt, weil wir uns nie mit dem OEG wirklich auseinandergesetzt hatten... uns ging es um die Therapie.
2013 stellten wir dann den Antrag auf BSA und bekamen ihn bewilligt, ohne erneutes Gutachten, obwohl das letzte 2006 oder 2007 war. Wir gelten als unveränderlich.
im Januar 2024 haben sie uns sogar die bbB noch rückwirkend bis 2002 bewilligt... allerdings ohne finanziellen Ausgleich. Das lassen wir auch gerade von unserer Fallmanagerin prüfen, ob das so ok ist.
Wir hatten nie das Gefühl, dass die uns unbedingt runterstufen wollten. Sogar unserem Wunsch nach der gleichen Gutachterin wurde stattgegeben, weil sie sich einfach supergut mit unserem Störungsbild (DIS) auskennt.
Naja, so war das bei uns...
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