[QUOTE="logig, post: 4779595, member: 86492"]
Es ist trauig, wie viele es gibt, die wegen einer Gewalttat wahrscheinlich nur noch geeringfügiger oder gar nicht arbeiten können und wieviele anerkannt sind. Ich habe eben mal in einer Auflistung (vom BMA veröffentlicht) von anerkannten u.a. nach dem OEG von 5/2023 nachgesehen. Es gibt gerade mal knappe 7000 Betroffene in Deutschland und im Ausland die mit einem GdS von 50 oder höher anerkannt sind (ohne Hinterbliebende, dort ist der GdS nicht aufgeschlüsselt). Insgesamt sind es knapp 21.500 Betroffene mit mind. GdS 30 und incl. Hinterbliebende knapp 25.000 Geschädigte.
Im verhältniss zu 7000 Betroffenen mit einem GdS von mind. 50, ist auch die Zahl von 6000 BSA berechtigten nachvollziehbar. Zumal von den 7000 Betroffenen auch noch einige § 10 a OEG Betroffene (nur anerkannt wenn GdS mind. 50) sind.
Wobei ich mich frage, ob die Zahlen stimmen oder einige Bundesländer nicht alle erfassen, z.B. Betroffene die noch größtenteils über Handakte laufen.
Ich habe eben nochmal im Netz gesehen, dass die Erhebung auch 12/2023 gemacht wurde, da waren es gerade mal 152 Betroffene mehr, da es insgesamt nur 65 mehr waren, sind also ca. 90 verstorben. Im Schnitt wurden demnach pro Bundesland ca. 10 in einem guten halben Jahr anerkannt. Aus den Statistiken wieviele im Jahr anerkannt werden, ergeben sich allerdings höhere Zahlen.
Entsprechend gehen auch die anerkannten Opfer nach dem BVG insgesamt, extrem zurück. Waren es 1980 noch gute 2 Millionen, sind es 12/2023 nur noch ca. 52.000 (davon knapp 25.000 nach dem OEG und gute 25.000 aus den 2 Weltkrieg).
Quelle: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/Zahlen-und-Daten/zahlen-und-daten.html
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