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[QUOTE="Arlonia, post: 4781648, member: 58356"]

Huhu, sorry für die späte Antwort, habe mich jetzt tagelang in Kommentare etc. eingelesen und das fällt mir eher schwer - bin ja nicht umsonst erwerbsgemindert und nicht mehr als Sachbearbeiterin tätig. Trotzdem hilft es mir irgendwie auch selbst für meine Rechte einzustehen, weil ich dieses System so super ungerecht finde.


Wir sind grundsätzlich davon ausgegangen, dass es schädigungsbedingt ist, AUßER es war offensichtlich, dass das nicht der Fall ist. Bestes Beispiel ist hier, dass jemand bereits derart gesundheitlich eingeschränkt vor einer Tat war, dass er alleine schon deshalb Sozialhilfe bezog. Dann wird er geschädigt, beantragt OEG und hätte dann theoretisch Anspruch auf BSA oder HLU. Allerdings war er ja schon vorher unfähig seinen Lebensunterhalt zu bestreiten - und zwar aufgrund seiner nichtschädigungsbedingten Einschränkungen. Deshalb hat er dann keinen Anspruch auf die schädigungsbedingte HLU. Hoffe das war sinnig genug formuliert :)


In solchen Fällen gab es also keine HLU Bei Schädigung im Kindesalter o.ä. wurde aber immer (auch schon vor SGB XIV) von schädigungsbedingtem Bedarf ausgegangen. Mit dem SGB XIV wurde das sogar als Fiktion ins Gesetz aufgenommen. Da hat die Behörde kein Ermessen mehr.


Genauso bei Erfüllung der sogenannten "unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung" des restlichen § 92 (3) SGB XIV, auch als Fiktion bekannt (darauf gehe ich weiter unten ein).




Das ist besagte Fiktion. Das enthält drei Varianten:

1. Minderjährig und geschädigt

2. GdS 100 + BSA

3. Pflegeleistungen Kapitel 7


Hat die  antragstellende Person Besondere Leistungen im Einzelfall (Kapitel 11 SGB XIV) beantragt und trifft eine der Varianten auf sie zu, so gibt es KEINE weitere Prüfung der Beziehung zwischen "Unvermögen den Lebensunterhalt zu bestreiten" und der Schädigungsfolge.


Der Grund ist auch ganz einfach. Bei Minderjährigen ist es eben immer so, dass nur die Schädigung Schuld sein kann am Sozialhilfebezug, bei GdS 100 + BSA ist bereits doppelt nachgewiesen, dass alles zu 100 % auf die Schädigung zurückzuführen ist und bei Pflegebedürftigkeit wurde das ebenfalls im Rahmen der Prüfung nach Kapitel 7 bereits geprüft.


Mich würde an dieser Stelle interessieren: Wurde bei euch die Pflegezulage automatisch geprüft bzw die Pflegeleistungen nach BVG oder mittlerweile SGB XIV?


Ich stehe nämlich jetzt vor dem Problem, dass ich seit 2018 einen Pflegegrad 2 habe, der Pflegekasse auch immer mitgeteilt hatte, dass mein OEG Verfahren läuft, ich aber fast sicher bin, dass das Versorgungsamt da nix macht, weil der Pflegebegriff bis zum SGB XIV auch noch ein anderer war.


Mittlerweile MUSS das Versorgungsamt den Pflegegrad der Pflegekasse anerkennen, das war früher wohl anders.




Ich bekomme die EMR tatsächlich ausschließlich wegen der Schädigungsfolgen. Das sehe zumindest ich so. Mal schauen, was das Versorgungsamt draus macht...


Hat einer von euch ausschließlich schädigungsbedingt mal HLU nach § 27a BVG bekommen, also ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen? Ich frage mich nämlich ehrlich gesagt auch, ob ich nicht sogar ausschließlich schädigungsbedingte HLU erhalten müsste. Es gibt keinerlei andere Faktoren, die zu dem Bedarf an HLU geführt haben.




Ja, genau deshalb geht es mir auch nicht um das, was ich in der freien Wirtschaft oder so verdient hätte. Dass das definitiv mehr sein kann und man da pauschalisiert ist zwar sicher für manche Geschädigten richtig blöd, aber mit dem Aufwand der damit einhergeht das alles zu ermitteln bzw. wie unmöglich das ist auch irgendwie nachvollziehbar. Mir geht es mehr darum, wo ich bei den vorgegebenen Besoldungsgruppen hingesteckt werde. Meine Schädigung ist bereits vor Abschluss der Schul- oder Berufsausbildung i.S.d § 3 (6) SGBXIVBSchAV eingetreten. Ich hatte immer top Noten und hab nur wegen der Schädigung dann zum Beispiel wie zuletzt den Fachwirt nicht zuende machen können. Leider hatte ich dort eine täterähnliche Person in der Fachwirtfortbildung sitzen und konnte da nicht mehr hingehen wegen der Auswirkungen. Geschafft (inhaltlich) hätte ich das aber locker. Ich hätte definitiv mit meinen Noten auch den Bachelor statt dem Fachwirt geschafft, der dann ein Fachhochschulabschluss und somit A11 wäre. Konnte ich aber halt nicht machen, weil das zu weit weg gewesen wäre von meinem sozialen Umfeld, das ging einfach mit meinen Schädigungsfolgen nicht. Aber allein an so einem Einzelfall sieht man, welche Abwägungen da getroffen werden müssen. Bin gespannt was die da fabrizieren...



Ja hatte mich da dumm ausgedrückt - mein Fehler. Natürlich nicht laufende Fälle sondern Bewilligungen. Laufende Fälle sind es schon einige mehr und TROTZDEM recht wenige im Vergleich zu anderen Leistungen. Wir sind da irgendwie nur eine Randnotiz




Also selbst wenn nur Handakte geführt wird, hat eigtl jeder mittlerweile Exceltabellen ;) Gibt da richtige Formularvorgaben von Bund und Ländern für diese Statistiken in denen das mit Stichtagen eingetragen werden muss. Sortiert nach GdS, damals auch Hinterbliebene/Beschädigte, Art der Leistung etc.

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