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Sichtschutz anbringen in Eigentumswohnung und bauliche Veränderungen

Du schreibst von einer Eigentümer-Versammlung. Habt Ihr denn keinen Hausmeister oder so eine Art Syndikus? Da müssten feste Regeln bestehen, und tritt ein Nachbar aus der Reihe, dann wäre der Hausmeister dafür zuständig, dass dieser unpassende Sichtschutz wieder abgemacht und Euer Balkon wieder in Stand gesetzt wird. Macht er es nicht, gibt es eine Anzeige.
Die Hausregeln sollten schriftlich an alle Parteien verteilt sein. Und alle müssen sich danach richten. Gewünschte Veränderungen werden ja in der Hauptversammlung besprochen und danach abgestimmt.
Wenigstens kenne ich es so.
 
Es gibt zwei verschiedene Sichtweisen, zu Deinem Anliegen Position zu beziehen.

Die eine bezieht sich auf geltendes Recht und sagt, dass es im Unrecht keine Gleichbehandlung gibt.

Die andere bezieht sich auf zwischenmenschliche Aspekte und sagt, dass man sich Nachbarn nicht als Feinde wünscht.

Beides ist gleichermaßen nachvollziehbar und hat seine Berechtigung.

Nachdem die Nachbarn, die Sichtschutzeinrichtungen ohne Absprache aber unter Eingriff in Gemeinschaftseigentum angebracht haben, kann zu Recht der Rückbau innerhalb einer Zeit verlangt werden, die nicht den Anschein erweckt, dass Duldung eintritt.
Nun könnte man auf die Idee kommen, dass man selber ebenfalls einen Sichtschutz anbringt, jedoch sind danach drei Parteien immer noch die Minderheit und könnten zum Rückbau verpflichtet werden, was ein gewisses Kostenrisiko mit sich bringt.
(Die Ablehnung der Anbringung des Katzennetzes war anscheinend als optische Veränderung wahrnehmbar und danach zustimmungspflichtig, so das OLG Zweibrücken ( oder das das AG Oberhausen). Dort und bei Dir ist bereits die Ablehnung der Eigentümergemeinschaft erfolgt.)

Du, TE, wirst wegen der erfolgten Abstimmung kein Katzennetz mehr anbringen können und würdest vermutlich zu Recht argumentieren, dass ein abnehmbares Katzennetz das Gemeinschaftseigentum weniger beeinträchtigt als unterschiedlich aussehende fest angebrachte Sichtschutzanlagen. Ok.

Es kann jedoch passieren, dass die Eigentümermehrheit sich ebenfalls Sichtschutzanlagen wünscht - aber eben keine Katzennetze.

Sinnigerweise würde man versuchen, einen Dritten (Hausverwaltung?) versuchen zu gewinnen, der die Abstimmung vertraulich bei der nächsten Versammlung auf die Tagesordnung setzt.

Manche werden dies als "feige" bezeichnen, da man nicht offen auftritt.
Andere bezeichnen es als klug, da man zwar den Konflikt "Anbringung" zu Recht zur Sprache bringt aber den nächsten Konflikt "Hausfrieden" vermeidet, was sich dereinst vielleicht als nützlich erweisen wird.
 
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Katzennetze dürfen nicht so einfach verboten werden.
Gibt mehrere Artikel dazu im Netz

.

Der Artikel bezieht sich zwar auf Vermieter/Mieter, müsste dann bei Euch theoretischer einfacher sein, das Ihr Eigentümer seid. Notfalls einen Rechtsanwalt konsultieren.

Es gibt tolle Vorrichtungen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen. (Teleskopstangen u.ä,).

Sichtschutz: Ärgert es dich, weil du es auch gerne gemacht hättest und "brav" warst und die anderen nicht? Gibt zwar kein Recht im Unrecht, aber in bestimmten Fällen Recht auf Gleichbehandlung.

Entweder du meldest die "Regelvertößer" oder du installierst einfach das, was du ohnehin gerne installieren wolltest. Sollte sich jemand beschweren, verweist du auf die anderen und ggf. müsst ihr dann halt alle zurückbauen....
 
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Katzennetze dürfen nicht so einfach verboten werden.
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Der Artikel bezieht sich zwar auch Vermieter/Mieter, müsste dann bei Euch theoretischer einfacher sein, das Ihr Eigentümer seid. Notfalls einen Rechtsanwalt konsultieren.

Es gibt tolle Vorrichtungen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen. (Teleskopstangen u.ä,).
Hier sind die Parteien anders verteilt:
Die/eine Eigentümergemeinschaft war noch nicht im Spiel, es ging lediglich um Eigentümer vs Mieter.
Der Eigentümer musste sich vorhalten lassen, dass Gemeinschaftseigentum ebenso benutzt wurde wie 11 andere Miteigentumsbalkone. Daher kann er schlecht eigene Regelungen treffen, erst dulden und später die Nutzung als "anders als andere Nutzungen " darstellen.
Drum hat verloren.

Ich verstehe nicht, warum das nicht erlaubt wird.

Wer als Gast wohin geht, hat wenig Nutzungsrechte.
Als Mieter gibt es immerhin den vertragsgemäßen Verbrauch.
Als Wohnungseigentümer die Nutzung unter Mitbestimmung der anderen Miteigentümer, soweit kein Sondereigentum betroffen ist.
Als Eigenheimbesitzer sind die Grenzen noch weiter offen und richten sich nur noch nach Nachbarschaftsrecht und Baurecht etc.

Man muss halt überlegen, was man investieren will und wem man sich gegenüber (un)abhängig machen will und - naja - welche Immobilienrisiken man lieber nicht alleine tragen will und daher Einschränkungen in der Mitbestimmung/ Nutzung in Kauf nimmt.

Man kann es mit einem Urlaub vergleichen.
Der eine bucht Bus und Hotel, der zweite reist mit PKW ins gebuchte Hotel, der dritte ist mit einem Wohnmobil unterwegs und braucht sich nur nach Campingplatz Regeln zu richten.
 
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Bei uns war es so, dass die Sache an die Hausverwaltung gemeldet wurde, anschließend bekamen die Leute Post vom Anwalt, nachdem mehrere Aufforderungen seitens der Hausverwaltung ignoriert wurden. Nach dem ganzen Zirkus hat die Familie die Wohnung wieder verkauft. Gut für die Nachbarschaft ist das sicherlich nicht, anschließend hat man platte Reifen, zerkratzte Türen.
 
Ich weiß zwar nicht weshalb man für einen Sichtschutz den Balkon darüber für einen Sichtschutz anbohren muss, aber da kenne ich mich auch nicht wirklich aus und es ist nicht besonders rücksichtsvoll wenn man davor nicht informiert wird.

Zudem denke ich nicht das es eine bauliche Veränderung ist wenn man es jederzeit anbringen und abnehmen kann. Ein Wintergarten, ein Balkon oder Anbau sind bauliche Veränderungen.

Zudem bin ich der Meinung das farbliche Regelungen oder Dinge die alle Eigentümer betreffen, schriftlich festgelegt werden sollten und nicht auf Zuruf in einer Versammlung diskutiert werden müssen.

Wieso du für ein Netz für deine Katzen fragst verstehe ich nicht. Ihr seit Eigentümer und habt mehr Einschränkungen als ein Mieter die ihr euch gegenseitig auferlegt.

Bei solchen Versammlungen sollte es doch vielmehr um so Angelegenheiten gehen wie z Bsp. das Dach repariert werden muss.

Wie du es mit deinen Nachbarn halten willst musst du selbst entscheiden. Ich würde nichts sagen und mein Katzennetz anbringen.
 
Wie wurde denn der Balkon angebohrt? Generell ist das nichts dramatisches, weder Statik noch Optik noch Funktion des Balkons werden durch handelsübliche Schrauben in nennenswerter Weise beeinflusst.

Gefragt hätte ich trotzdem, andererseits will man wegen solcher Lapalien niemanden nerven, von daher verstehe ich die Nachbarn schon etwas. "Nicht fragen, einfach machen" oft garnicht so verkehrt.

Also, wenn es Dir nur ums Prinzip geht - schwamm drüber, lern das in den Griff zu bekommen und mach einfach auch, worauf Du Bock hast. Jeden Kleinkram genehmigen zu lassen etc. ist typisch deutsch... Wenn es Dich nicht loslässt, würde ich sonst einfach mal bei den Nachbarn klingeln und sagen, dass sie nächstes Mal Bescheid sagen sollen. Und wenn Du Eier zum Backen brauchst, frag die Leute zuerst.

Was mich allerdings hart genervt hätte, wäre der Lärm beim Bohren ohne zu fragen.
 
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