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sie ist 5 jahre jünger

G

Gast

Gast
Hallo..ich hab ein problem ich hab mich in eine 11 jährige verliebt und bin 16..ich bin auch mit ihr zusammen..aber ich weiß nicht ob das gut geht, da viele mich auslachen und doofe sprüche sagen..was meint ihr??
danke im vorraus
 
S

Sonnja

Gast
Ich würd mir eher Sorgen um juristische Konsequenzen machen. Das fällt nämlich unter den Gesichtspunkt "Verführung Minderjähriger".
Und wenn du sie wirklich lieben würdest, würdest du zu ihr stehen und dir wär die Meinung anderer hierzu egal.
 
W

Winter_Walk

Gast
Oh man das is echt ne doofe sache. Da wär sie ja 14 wenn du 18 bist und dann bekommst du ernsthaft Probleme.

Ich denke nicht dass sie Alt genug ist für eine Beziehung. Sie ist ja noch nicht mal in der Pubertät. Ich glaube dir dass du sie liebst aber denk mal darüber nach ob das wirklich alles seine Richtigkeit hat und ob du ihr nicht mehr schadest. Immerhin bekommst du in deinem alter das Bedürfniss nach Sex und Ich glaube nicht dass du da so glimpdlich davon kommen wirst.
 
W

Waage

Gast
Ich denke das in dem alter abgesehen von der juristischen seite, der altersunterschied viel zu groß ist.

sie ist 11 jahre, sie ist ein kind ! du solltest, weil du der ältere bist, so vernünftig sein und das ganze sein lassen.

Lg
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Naja...sein lassen wäre aber auch fies,wenn BEIDE verliebt sind!
Dann hat die Kleine den ersten Schock und Verrat....und angeknackstes Selbstbewußtsein.

Fakt ist: Du mußt verantwortungsbewußt genug sein .
Sie ist ein KIND und deshalb solltet Ihr paar Sachen noch langsam angehen....bzw. laßt Euch mal beim Arzt beraten.

Inwieweit bist Du selbst denn informiert über alle Eventualitäten--juristisch und gesundheitlich?
Bist Du diszipliniert genug oder eher egoistisch?

Eine so junge Freundin weiß oft nicht,daß sie selbst manche Sachen noch gar nicht selbst tun will (selbst,wenn sie aus Neugier Dir schwört,daß sie AUCH "Dich mit Leib und Seele liebt")
...sondern glaubt,dem Freund einen Gefallen zu tun müssen.
Sie muß erst ein Gefühl für ihren Körper und Willen bekommen.
Da mußt Du der verstandesmäßig Kluge sein und bremsen.

Ich bezweifle,daß das klappt.

Naja...und bei Streit/Sorgen hast Du die Eltern+Justiz auf dem Hals.
Grad die Zeit ,bis sie 16 ist,wird kompli! Wenn Du schon volljährig bist..
Jetzt bist Du bereits strafmündig und hast Verantwortung für Dein Handeln.

Das ist alles auch zu bedenken..
Die Reden der "Freunde" und Hänseleien sind da eher zweitrangig!
Du wirst ja wohl Kavalier genug sein und nix über Euer Privatleben rumtratschen oder prahlen?

Es ist sicher IHRE erste ernste Freundschaft...tu mal alles,daß sie glücklich ist,solange Ihr befreundet seid!

Gruß!
Micky
 
W

Waage

Gast
Naja...sein lassen wäre aber auch fies,wenn BEIDE verliebt sind!

Fies mag sein aber ich kann das nicht gut heissen.
Wenn meine tochter in dem alter mit einem 5 jahre älteren freund ankäme.. sorry ich würde das unterbinden !

Sie können freundschaftlich verbunden sein und in ein paar jahren wenn etwas mehr reife da ist schauen ob da noch gefühle sind.
 

Artemisia

Aktives Mitglied
Hallo Gast,

sie ist ein Kind!!! Im 4. oder 5. Schuljahr oder??
Das gibt Ärger, lass die Finger von ihr! Sie weiß doch garnicht was das ist, Liebe. Und du bist strafmündig, denk da bitte dran, bevor du euch beiden gewaltigen Ärger einhandelst!
Liebe heißt, dem anderen mal mindestens nicht zu schaden und in dem Fall heißt das mind. warten bis sie 14 ist.
 

leo_goldstern

Aktives Mitglied
hi gast,
ich würde dem, was micky gesagt hat, voll zustimmen!
wenn ihr euch beide liebt, warte noch ein paar jahre mit dem sex!
sex ist nicht das wichtigste und eine freundschaft und das kennenlernen vom anderen geschlecht ist eine spannende erfahrung (ist sie deine erste freundin?)
viel behutsamkeit bei dem abenteuer...
... wünsch ich dir! ;)

Leo

Sonnja: Ich würd mir eher Sorgen um juristische Konsequenzen machen. Das fällt nämlich unter den Gesichtspunkt "Verführung Minderjähriger".
Die Verführung Minderjähriger gibt es schon seit über 10 Jahren nicht mehr im Strafrecht!
Das entsprechende Gesetz, §182 StGB, lautet seitdem sexueller Mißbrauch von Jugendlichen:

"Die Schutzaltersgrenzen sind 14 und 16. Einvernehmliche sexuelle Kontakte zu Jugendlichen, die das 16te Lebensjahr vollendet haben, sind grundsätzlich straffrei, solange keine Abhängigkeitsverhältnisse nach §174 StGB vorliegen.Es gibt jedoch auch eine zivilrechtliche Seite. Die Eltern genießen das Umgangsbestimmungsrecht und können geg. eine Unterlassungsklage gegen den Umgang führen. Die Jugendämter stellen bei solchen Kontakten zwischen Minderjährigen und deutlich älteren Erwachsenen regelmäßig die Gefährdung des Kindeswohls gem §1666 BGB fest. Sie sind dann gehalten gem. ihrem Auftrag nach §8a SGB VIII die Einwirkungsmöglichkeit des Erwachsenen auf den Jugendlichen zu unterbinden. Diese Maßnahmen zielen dann aber nicht auf die Bestrafung des Erwachsenen hin, sondern lediglich auf den Schutz des Jugendlichen."
 

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