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Auf Thema antworten

Das glaube ich hier so pauschal nicht.


Das erste Kind ist nicht vom Sohn der TE, Umgang für anderer Leute Kind einzuklagen ist nicht möglich .


Das zweite Kind ist vermutlich zu klein, im Falle einer Klage wird nach Kindeswohl entschieden. Wenn Kinder jahrelang guten Kontakt zu den Großeltern hatten und der wird dann gekappt - da kann man Umgang tatsächlich einklagen. Aber bei einem Baby, das die TE irgendwie nur zwodreifünfmal gesehen hat...also, ich seh den Erfolg der Sache nicht vor meinem geistigen Auge.


Aber ich bin ziemlich sicher, dass der Klageweg die Fronten weiter verhärten wird.

Brief schreiben und um Kontakt bitten finde ich hingegen recht gut.


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