Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Sonderkündigungsrecht Mietwohnung

Schattenfalke

Neues Mitglied
Hallo liebe User,

ich bin das erste mal in diesem Forum unterwegs. Also hallo allerseits.
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin.
Also zu meinem Problem: Ich habe zusammen mit einem Freund ein haus angemietet und wir leben sozusagen in einer Wohngemeinschaft. Das Problem ist allerdings, dass wir zusammen einen Mietvertrag haben und wenn einer aus dem Vertrag raus möchte, dann müssen wir beide kündigen. Es ist von beidseitiger Interesse, dass wir uns wohnlich von einander trennen, da wir seit Monaten im Streit zusammen leben.
Ich habe auch schon für den 1.10 eine neue Wohnung samt Zusage. (Vertrag noch nicht unterschreiben)
Was mache ich, wenn mein Mitbewohner nicht kündigen will, da er die Miete nicht alleine stemmen kann und wir keinen Nachmieter finden? Das sollte alles sehr schnell gehen, da ich in einer Universitätsstadt lebe und die Semester bald wieder losgehen. Das heißt im Klartext, wenn ich bis zum 1.10 nicht hier rauskomme, dann liegen die Chancen auf eine Wohnung oder einer WG gleich null. Meine Frage also: Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, welches ich in Kraft setzen kann? Ich meine wir sind Freunde und nicht verheiratet:D
Wenn mein Mitbewohner jetzt mal angenommen die nächsten fünf Jahre dort leben will, dann muss ich doch trotzdem irgendwie aus dem Vertrag rauskommen.
Vielen Dank für jede Hilfe
LG
 
G

Gelöscht 90655

Gast
Hast du schon mal mit deinem "Partner" gesprochen, vielleicht gehts ihm ja wie dir?
Ansonsten, schau in den Mietvertrag, was da an Kündigungsgründen/Bedingungen aufgelistet ist.
Wenn nicht dein Leib und Leben in Gefahr ist, sehe ich wenig Möglichkeiten da raus zu kommen.
Ihr habt damals den Vertrag beide so gewollt und zugestimmt, oder wurdest du dazu gezwungen?
Soweit ich weiß, können geeignete Nachmieter nicht unbegrenzt abgelehnt werden, normalerweise gilt das für Mieter/Vermieterverhältnisse, ich würde an deiner Stelle eine Rechtsberatung suchen, Anwalt o.ä., vielleicht gibts ja juristisch (nicht moralisch, oder menschlich) ein Schlupfloch.
Aber als aller erstes, redet miteinander, könnt ja anschließend gemeinsam auch mit dem Vermieter reden, wer weiß, was der für Pläne hat
 
Hast du die Kündigungsfrist im Hinterkopf? Diese beträgt in der Regel 3 Monate, d.h. ab dem 1.10 müsstest du zweimal Miete und ggf. Steuer wegen Zweitwohnsitz zahlen für drei Monate. Das unter der Bedingung ihr beide reicht eure Kündigung zum Ende des Monats ein. Dann wäre die doppelte Belastung ab Dezember nicht mehr da.

Sollte dein Freund nicht zum gewünschten Datum kündigen oder ihr keine passende Nachmieter*innen finden, heißt es zweimal Miete ggf. mit Zweiwohnsitz länger bedienen zu müssen.

Selbst bei einem vorhandenen Schlupfloch müsstest du Vorauszahlungen leisten, denn alles was zu viel bezahlt wird, kann es rückwirkend erstattet werden.

Falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, dann investiere gutes Geld für eine Erstberatung bei einem Anwalt spezialisiert auf Mietrecht. Du erfährst deine Optionen. Parallel musst du natürlich mit deinem Ex-Freund reden, wie ihr gemeinsam vorgehen wollt.
 
Zuletzt bearbeitet:

_cloudy_

Urgestein
Hallo.

Du kannst nur aus dem Vertrag kommen, wenn dein Mitmieter damit einverstanden ist.

Du kannst ihm natürlich androhen, das Leben schwer zumachen. Da gibt es etliche Möglichkeiten.

Am besten ist natürlich, ihr redet miteinander und sucht eine Lösung, mit der ihr beide leben könnt.
Beide ausziehen oder einen Ersatz für dich finden.

Will er unbedingt da wohnen bleiben?
 
Hallo.

Du kannst nur aus dem Vertrag kommen, wenn dein Mitmieter damit einverstanden ist.

Du kannst ihm natürlich androhen, das Leben schwer zumachen. Da gibt es etliche Möglichkeiten.

Am besten ist natürlich, ihr redet miteinander und sucht eine Lösung, mit der ihr beide leben könnt.
Beide ausziehen oder einen Ersatz für dich finden.

Will er unbedingt da wohnen bleiben?
Ihm das Leben schwer machen als Ratschlag?! Es handelt sich um zwei erwachsene Menschen, die hoffentlich das Problem vernünftig lösen können. Dein Ratschlag beinhaltet viel Drama und könnte der Fragestellerin noch mehr Geld kosten.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Hallo Schattenfalke,
ich würde Dir nicht sogleich raten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, sondern es erst einmal in Ruhe versuchen, zu regeln.
Kläre doch erst einmal sicher mit Deinem Mitbewohner, wie er über die ganze Sache denkt. Gemeinsam unterschrieben muss gemeinsam gekündigt werden.

Im Fall eurer Trennung würde ich Dir eher raten, dass Du zunächst umgehend das Gespräch mit dem Vermieter suchst und die Situation erklärst. Vielleicht lässt sich möglicherweise eine individuelle Lösung bei Euch beiden finden, mit der Du bzw. ihr beide als Mieter und der Vermieter dann zufrieden sind.
Aber grundsätzlich ist der Vermieter im Recht, wenn er auf die Einhaltung der Kündigungsfristen pocht.
Einen Versuch ist es wert.
 
G

Gelöscht 119712

Gast
Also du hast ein Recht darauf, dass der Mitmieter der Kündigung zustimmt (oder wenn er und der Vermieter das wollen) den Mietvertrag Alleine übernimmt.

wenn du Zweifel hast, dass er möglicherweise nicht kündigen will würde ich ihm einen eingeschriebenen Brief schicken und die gemeinsame Kündigung verlangen …


 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich da nicht.
Als zwei Hauptmieter seid ihr eine zweiköpfige Person, die als eine Partei mit der anderen einen Vertrag geschlossen hat. Also kann auch nur die zweiköpfige Person insgesamt den Vertrag beenden was bedeutet, dass beide kündigen müssen.
Im Einvernehmen mit dem Vermieter kann sodann das Mietverhältnis mit nur einem Hauptmieter fortgesetzt werden.

Generell werdet ihr (zusammen) eine Kündigungsfrist haben, also eine Mindestmietfortsetzung hinzunehmen haben. Diese beendet den gesamten Vertrag frühest möglich.
Aber auch hier kann der Vertrag mit dem Vermieter einvernehmlich früher beendet werden.

Da Du aus dem Mietverhältnis austreten willst, kannst Du den Partner auffordern, zuzustimmen. Er braucht es nicht zu tun und kann sich auch verklagen lassen.
Da Du aber nicht gezwungen bist, in dem Haus zu wohnen, schreibst Du ihm einen Zettel und erwartest die Zustimmung bis zum (Frist). Die Zustimmung kann man in Sekundenschnelle geben, daher kann die Frist kurz sein.
Den Zettel brauchst Du nicht über die Post und per Einschreiben zu schicken, weil das in Eurem Fall Unsinn ist.
Zum einen weiss niemand, was in dem Brief enthalten ist. Der Postbote bezeugt also nur, dass ein Brief, gleich welchen Inhalts, in Partners "Machtbereich" gelangt.
Da Du in demselben Machtbereich wohnst, kannst Du den Zettel gleich auf den Küchentisch kleben.
Sinn würde machen, wenn es jemanden gibt, der bezeugt, dass der Zettel auch dann noch da geklebt hat, als er ihn gefunden hat. Und: was drauf stand.

Sodann befindet er sich in Verzug.
Verzug bedeutet, dass Du seine Entscheidung, deren Zustimmung Dir zusteht, gleichwohl auf dem Rechtsweg einklagen kannst. Er verliert das und schuldet Dir Ersatz des Schadens, der in der Zeit bis dahin durch Miete und Verfahrenskosten anfällt.
Natürlich abzüglich der 3 Monate(?) Kündigungsfrist, denn die kann er per Zustimmung auch nicht verkürzen.

Wenn Du innerhalb der Kündigungsfrist ausziehst, kannst Du nicht zwingend damit rechnen, dass er die Miete alleine zahlen muss. Er hat Dich ja nicht raus geworfen und Du könntest dort wohnen, willst aber nicht. Dies ist dann aber nicht seine Schuld.

Vermietet er Deine Hälfte (besser: vermietet Ihr beide Deine Hälfte) bis Mietende, so kann von den Einnahmen Dein Mietanteil beglichen werden, denn die Person besetzt Deine Stelle.

Der Partner hat bei "Pleitegefahr" gegen den Vermieter auch einen Anspruch auf Untervermietung, den er aber geltend machen muss.
Also kannst Du "ab morgen" plus 3 (?) Monate - so etwa - weg, und der Rest ist nur noch ein Ding der Finanzen.
Beachte übrigens, dass der Vermieter die Kaution später nur an die "Partei" zurück zu zahlen braucht. Und das ist der, der länger dort wohnt. Also brauchst Du eine Regelung, wie/ob Du im Innenverhältnis mit Deinem Partner einen Anteil oder alles oder nichts bekommst.

Damit Dir sowas nicht regelmäßig passiert, kannst Du mit Anderen zwar einen Vertrag als Hauptmieter abschließen, bestehst aber darauf, dass der Vertrag eine Klausel enthält, dass ein Hauptmieter in Sachen Kündigung die anderen vertritt. Kündigt dann einer, so sind alle raus.
Dies verkürzt einfach nur den Stress und führt zum selben Ergebnis wie eine Klage auf Zustimmung.
Es kann sich auch nicht einer darauf berufen, es nicht gewusst zu haben, da der vertrag von allen unterschrieben wurde, vom Vermieter also auch. Der ist dann ja der Zeuge der Vollmacht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben