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Sonntagszuschlag

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Sind Sonn-/Feiertagszuschläge tatsächlich freiwillige Zusatzzahlungen eines AG?
Im Internet finden sich verschiedene Erklärungen,
Von freiwillig damit der AG Leute für Sonntagsarbeit motivieren kann über Pflicht wenn tariflich oraganisiert…
Wie verhält es sich denn tatsächlich?
Speziell in der Gastro?
 
Speziell in der Gastro?
In der Gastro gibt es keinen Zuschlag...ist ja auch logisch, da sich Gastronomie hauptsächlich besonders dann abspielt, wenn andere Leute frei haben...das ist abends, am WE und an Feiertagen.
Selbst in der Hotellerie, v.a. Freizeit- und Wellnesshotels haben sonntags viele Abreisen, da betrifft die Sonntagsarbeit die ganze Etage.
Was man im Arbeitsvertrag aushandelt oder anbietet, bleibt dann jedem selbst überlassen.
 
Welche Zuschläge sind gesetzlich vorgeschrieben?
25 % für Nachtarbeit (20 Uhr – 6 Uhr) 50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr – 24 Uhr) 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr.
 
Welche Zuschläge sind gesetzlich vorgeschrieben?
25 % für Nachtarbeit (20 Uhr – 6 Uhr) 50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr – 24 Uhr) 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr.
Es gibt Mythen, die halten sich lange und werden auch gern weiter getragen.
Nichts dergleichen steht in einem Gesetz
Ich vermute die Verwechslung mit dem Einkommensteuergesetz.
 
Ich vermute mal, dass der Gesetzgeber den Arbeitnehmern Sonntage und Feiertage Freizeit zugesteht.
Das ist zunächst mal geltendes Recht. Aber nur so lange, wie unter einander nichts anderes vereinbart wird.
Also müsste der Arbeitgeber mittels Zuschlägen versuchen, die Mitarbeiter zu motivieren, wenn die eigentlich frei haben aber trotzdem arbeiten sollen.
 
Eine interessante Frage. Pauschal hätte ich gesagt es ist gesetzlich, aber wegen der Gastro bin ich jetzt unsicher. Aber im Objektschutz ist ja auch klar das wochenends gearbeitet werden muss. Da gibt es ja auch die Zuschläge.
 

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