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Auf Thema antworten

Ja aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht eben nicht aus. Was ist wenn was passiert und sofortiger Handlungsbedarf besteht: Die Tochter darf nichts entscheiden, da sie nicht das Sorgerecht hat.

Sie darf auch nichts für Ihren Bruder unterschreiben. Das darf nur der, der auch das Sorgerecht hat.


Ich sag ja heißes Eisen, das.


MlG


Peter


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