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sozialhilfe

S

speed

Gast
hallo ihr lieben,
ich bin fast 18. wenn ich 18 bin möchte ich ausziehen, da ich zu hause nur noch streit habe. ich gehe nicht mehr zur schule und stehe nun ohne eigenes geld da. moechte in eine wg ziehen und mich dann um einen ziviplatz im 2. halbjahr bemühen. meine frage nun: wieviel geld bekomme ich als unterstützung erstmal vom staat bis ich eigenes geld verdiene ?
 
Hallo speed,

schau mal hier: sozialhilfe.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
T

Tyra

Gast
Halli-hallo,

wenn du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, sind zunächst mal noch deine Eltern unterhaltspflichtig. Die müssen dir irgendwas um die 600,- € zur Verfügung stellen. Genaueres steht in einigen Thread des Finanz- oder Familienforums. Man kann auch kurz telefonisch beim örtlichen Jugend- oder Sozialamt anfragen. Die wissen genaueres.

Erst wenn du volljährig, sprich 18 bist, und eine abgeschlossenen Ausbildung (Studium oder Beruf) hast, springt der Staat ein.

Guck dir mal die Internet-Seite: www.arbeitslosenzentrum-mg.de/sozialhilfe/einmalige/ausbildungsbeihilfe.htm
an vielleicht kannst du damit schon mal was anfangen.

Gruß
Tyra
 
S

speed

Gast
meine mutter hat selbst lange von der sozialhilfe gelebt, hat jetzt einen job im supermarkt ... meine mutter kann mich nicht unterstützen .. :(
 
U

Unreg

Gast
Bis Du 18 bist ,sind IMMER die Eltern unterhaltsverpflichtet---und müssen dann eben bei selber zu wenig Geld zum AA(Alg2-Antrag für Euch beide!!d.h. Du wirst bis 18 als Kind berücksichtigt).
Ab 18 sind Eltern nur ggf.unterhaltspflichtig,solang Du in erster Ausbildung(Schule+Beruf) bist...und sie oberhalb der Bemessungsgrenze liegen.
Bist Du 18 kannst Du SPÄTESTENS beim AA das ALG2 beantragen(da Du ja ARBEITSFÄHIG bist!!).Schon ab 15 geht das wohl..also das "ARBEITSLOSMELDEN"..denn ab 15 darf man arbeiten gehen...
Du bekommst erstens diesen "Spezial-Berater" für Jugendliche aufgedrückt( soll für alle unter 25 die Ausbildung fördern...beraten...)..Du mußt Dich wie geschrieben arbeittsuchend melden..und hättest dann Anspruch auf Grundbedarf(345 /331 Euro)zuzüglich Wohnkosten(so ca.270 Eu).
wenn Du NICHT arbeitssuchend/-willig bist,bekommst Du maximal noch vom Sozialamt "Sozialgeld".
Als "ausbildungssuchend" bekäme Deine Mom weiter das Kindergeld!(154 Eu).

Im Zivi bekommst Du Vergütung(und nichts vom Staat...auch kein Kindergeld).
Aber immerhin bekommt man da auch für Wohnung/essen was dazu...steht bei den Wehrkreisämter-Seiten.
 

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