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Sparbuch meiner Tochter

A

aldonna

Gast
Hallo
Meine Tochter (10J.) wurde 2001 getauft und bekam dort ein Sparbuch mit einer beträchtlichen Summe von ihrer Patentante,wo auch meine Tochter als Inhaber des Buches eingetragen ist.Als ich mich damals von meinem Mann trennte,nahm er das Sparbuch mit und später erfuhr ich,daß die Patentante es zurück hat,weil sie noch Geld eingezahlt hat.Nun wollte ich mal gerne wissen,ob ich das Sparbuch von der Patentante,die schon seit ca.4 jahren keinen Kontakt zu ihrem Patenkind pflegt,einfordern kann.Ich möchte es nicht für mich,sondern es,wenn meine Tochter 18 Jahre alt wird,geben.So kann ich mir dann sicher sein,daß meine Tochter es wirklich bekommt.Oder habe ich da keinerlei Rechte (für meine Tochter),es einzufordern??Auch wollte ich da monatlich einen kleinen Betrag überweisen,damit sie später gleich Geld für Wohnung oder ähnliches hat.
Beate
 

karma

Aktives Mitglied
Wenn es auf ihrem Namen geschrieben wurde dann ja. Sonst nein. Meine Tochter hat es von ihrer Oma auch nicht bekommen, da der Vater das nicht wollte. Ich fand es schäbig und ich konnte nicht fassen das ihr das verweigert wurde. Die eigene Oma was für ein Jammer.


Karma
 
A

aldonna

Gast
Ich weiss,daß es damals auf ihrem Namen (meiner Tochter) ausgestellt war,sonst würde ich es ja nicht wagen,der Patentante zu schreiben.Wollte eben nur die Chancen wissen,ob ich es einfordern kann.Mein Exmann hatte ich mehrmals gefragt,ob er es von ihr besorgen kann,da er mit der Patentante im engen Kontakt steht.Später erfuhr ich,daß er immer meinte,ich will es leer plündern,so ist es aber nicht.Es gehört meiner Tochter und kann von mir aus gesperrt werde,bis sie 18 oder 21 Jahre alt ist.Es soll ja für sie in meiner Obhut sein,da ich keinen Kontakt zur Patentante habe und sie sich auch nie meldet.
Beate
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Lichtenrader Notizen: Sparbuch auf Namen eines Kindes ohne Besitzübergabe kein Vertrag zu Gunsten des Kindes


Nein,Du hast kein Recht,es zu erbitten!

(Anfragen kann man ja--aber-- entscheidend ist hier ,ob die Tante es unter den Umständen lieber selbst verwahren möchte )

Die Tante allein ist "Bestimmer" .

Erst,wenn sie es an das Kind(!) übergab,kann das Kind darüber verfügen.

Nun könnte man höchstens so sagen: es war im Besitz der Tochter (?) und der Vater hat es unrechtmäßig "zurückgereicht".
Du schreibst aber,Du hattest es?
Freiwillige "Aufgabe am Besitz"...und der Schenker hat wegen Trennungssituation seine Option wieder wahrgenommen, es dann je nach Gutdünken entweder Deiner Tochter am 18.Geb.zu geben.---oder es dann in der Erbmasse zu deponieren..und ein Erbe hat das Sparbuch als "Vermächtnis" dann rauszureichen.

Ist eine ziemlich dumme Situation...aber die Dame könnte hier evl.also sogar noch "bis zu ihrem Tod " das Buch behalten...und Mikro-Zinsen sammeln...



Du kannst zwar AUCH ein Sparbuch anlegen für Dein Kind (wobei ich das für die sinnloseste von allen Geldanlagen halte!)--dort darfst Du aber ebenso nicht vor Volljährigkeit drauf zurückgreifen.

Besser: schließ eine Risikolebensversicherung ab (über Dein Leben)und setz das Kind als Berechtigten ein.
Oder spare Geld auf TAGESGELDKONTEN--dort sind die Zinsen +Verfügbarkeit (Wechsel zu jw.günstigster Bank!) am besten.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

aldonna

Gast
@ Micky
Wieso hat meine Tochter kein Recht auf Ihr Sparbuch??Warum hat dann diese dame (die Patentante) es eröffnet,sogar die Geburtsurkunde damals gefordert,wenn meine Tochter keinerlei Rechte dran hat??Dies finde ich ziemlich unerhört,weil es damals extra für´Kind gemacht wurde.Gibt es darüber einen Paragraphen,wo es drin steht??
Beate
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Hm..klick auf den link--ist ein Urteil zitiert!

Naja...gibt evl noch andere Entscheidungen.

Deine Tochter könnte SELBST mal die Tante fragen per Brief.

Aber...mit Geldgeschenken an Minderjährige ist es IMMER blöd!

Gibt sogar solch putzige Urteile,daß sich bei großen Summen das Vormundschaftsgericht einschaltet.

Wenn ich meinem kleinen Sohn mein EFH schenken wollte,müßte dort auch das Vormundschaftsgericht zustimmen....


----------------------------------------
Übrigens schützt wohl nicht mal die Eintragung des Namens vor späterer Plünderung:
der Vorlegende eines Sparbuches darf Abhebungen machen lassen,wenn es zum Freizügigkeitsverkehr zugelassen wurde.

Wenn ich die Tante wäre und mitbekäme,daß sich der Neffe scheiden läßt...würde ich auch so handeln.

Wenn ich die Mutter wäre...hätte ich das Sparbuch sicherer verwahrt
:cool::cool::cool:


Ist es Verwandtschaft von DIR oder DEINEM EX???

Was ist das für eine "Tante"?


...und noch 'ne Ergänzung: ganz krass ist es bei Verlobungsgeschenken!
Da darf die ganze Sippe bei Scheitern des Verlöbnisses lt.BGB die KOMPLETTEN GESCHENKE zurückfordern...

Das stell ich mir lustig vor!
 
Zuletzt bearbeitet:
A

aldonna

Gast
Meine Tochter hat ihre Patentante schon seit 4 Jahren nicht gesehen,kann sich an sie kaum oder garnicht erinnern.Daher wollte ich das machen.Ansonsten muss ich meine Anwältin fragen.Damals war es ja in unserer Obhut,hatte es nach der Trennung einmal bei meinem Exmann gesehen,wollte es aber nicht einfach so mit nehmen,weil ich sonst wohl möglich ne Anzeige wegen Diebstahl bekommen hätte.Mein Exmann nimmt da kein Blatt vor´m Mund.Er ist sehr Rachsüchtig.Ihm wäre da auch sein kind egal,er zahlt ja nicht mal Unterhalt oder kümmert sich seit 12 Monaten nicht um sie.Wer weiss was er der patentante so erzählt,da sehe ich dann wohl Probleme auf mich zu kommen.Kann denn die Patentante das Sparbuch auflösen,obwohl es auf dem Namen meiner Tochter ausgestellt ist??Es ist eine alte Heimfreundin meines Exmannes.Sie ist nur die Patentante des Kindes,soweit ich weiss konnte man kein Geld abheben,aber was weiss man schon??
Ich hatte es ja bis zur Trennung in meiner Obhut,aber mein exmann hatte damals einige Sachen aus der Wohnung entwendet,hatte sich nenen Schlüssel nach gemacht,ohne das ich davon wusste.Nun sind schon so viele Jahre vergangen,da kann ich ihn wegen Diebstahl nicht anzeigen.
Beate
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Naja..die Tante kann das schon tun.

Deine Tochter müßte BEWEISEN (wie?) ,daß es ihr Eigentum ist...

Du kannst eigentlich nix hier..Frag die Anwältin.
Aber...wenn Du hier der Tante dumm kommen willst o.sie streßt,sagt sie halt:
es war ein Irrtum....

Hm..was ich machen würde: die RA soll "im Namen des Kindes " die Tante anschreiben ...kann ja als RA anbieten,das Sparbuch zu verwahren bis Tochter 18 ist!
Du selbst hast echt kein Anrecht drauf.

Wegen nichtgezahltem Unterhalt: schriftlich Auskunft ü.Einkommen fordern und in Verzug setzen mit geschätzter Unterhaltssumme (oder hast Du einen Titel?).
Unterhalt verjährt nur,wenn er nicht eingeklagt wird.

Deine Tochter selbst kann AUCH noch ab 18 die Fehlsummen (wenn sie denn von Dir nicht vertrottelt werden) vom Vater pfänden etc.
 
A

aldonna

Gast
Ich werde nächste Woche mal mit der Anwältin reden,ob sie für meine Tochter das Sparbuch einfordern kann und meinetwegen auch bis meine Tochter 18.jahre alt ist verwahren kann.Ich möchte nur,daß meine Tochter es bekommt.
Das mit dem Unterhalt ist eine ziemlich verzwickte Sache.Ich hatte ja bis zur Heirat Unterhaltsvoschuss vom Amt bekommen und dann von meinem Exmann den Unterhalt gefordert.Da er sich nicht rührte,habe ich nen Anwalt eingeschaltet.Meine alte Anwältin hatte wohl keinen Bock auf diesen Papierkrieg und ich verlor.Mein Exmann ist Rentner und Arbeitet auf 400 Euro Basis und viel Schwarz,was ich beweisen konnte.Von seiner Exfreundin und ner anderen Freundin,die ich nur 2 mal bisher gesehen habe,bekam ich ne Eidesstaatliche Erklärung und habe mir eine neue Anwältin gesucht,diese ging mit allen Beweisen,die ich so bekam bis vor´s Oberlandesgericht und ich bekam wenigstens den PKH zugesprochen.Nun ist es wieder beim Amtsgericht,aber ich habe noch nichts gehört.Ab 01.04.08 fordert meine Anwältin nun den Unterhaltsrückstand von den letzten 2 Jahren,sowie den jetzigen (ab 01.04.08) monatlich 245 Euro.Einen Title habe ich bis jetzt nicht,da mein PKH immer abgelehnt wurde und es somit nie zu ner Verhandlung kam.
Beate
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Naja,,,blöde Sache!

Kannst ihn noch anzeigen (Brief an Staatsanwalt )-- Unterhaltsstraftat,wenn Du diese Hinweise hast,daß er ABSICHTLICH nicht mal den Mindestunterhalt
sicherstellen will.

Manchmal hilft es dem Kind,wenn man konsequent zivilrechtlich UND strafrechtlich vorgeht.


Da Du ja KU gefordert hast, verjährt nix.
Er muß m.E. auch als Rentner noch Nebenjobs machen,wenn das Kind vorrangig unterhaltsberechtigt ist u.seine Rente nicht reicht.

Schwarzarbeit --macht sich der Auftraggeber aber sowas von mitstrafbar...

Direkt bei Rentenstelle pfänden ...wenn Du dann mal den Titel hast!

In alle Dir bekannten (und vermuteten )Banken bzw.Konten (offenen KU-Rückstand) und den laufenden in Rente u.Job.
Wenn Du einen Arbeitgeber weißt/vermutest,diesen als Drittschuldner mitangeben...
Eine Pfändungsverhinderung an der Backe zu haben,überlegt sich jeder Arbeitgeber ....


Ist schon fies gegenüber dem Kind,wenn nicht mal Regelunterhalt gezahlt wird.
Eine Mutter kann ja auch nicht nur " ab und zu" das Kind versorgen,sondern ist JEDEN TAG mit Betreuung,Essen,Wohnung..zur Stelle!
 

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