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Spinds Einsicht

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cindydiereiterin

Gast
Guten Tag!

Ich habe eine Frage.
Ist es erlaubt die Spinds der Mitarbeiter ohne des Wissens des Mitarbeiters einzusehen in begleidung des Chefs?

Und gibt es was gesetzliches was in ein Spind darf ( Deo, Kaffeetasse, Gürteltasche).

Danke für die HIlfe.
 
Hallo,

für meine Begriffe ist es auf keinen Fall erlaubt, selbst im Beisein des Chefs, einen abgeschlossenen Spind ohne Wissen des "Besitzers" zu öffnen.

Dieses Recht ist der Staatsgewalt (Polizei) bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses vorbehalten!

Vielleicht gibt es eine Ausnahme bei "Gefahr im Verzug", wenn z.B. über Bericht eines Dritten gesichert wäre, daß sich im Spind eine Bombe befindet.

Kann Dir das helfen? Sollte es Dich selbst betreffen, geh zur Sicherheit zu einem Anwalt und erstatte ggf. Anzeige, denn ich würde das ganz lapidar als "Hausfriedensbruch" bezeichnen.

Liebe Grüße

Barnici
 
Guten Tag!

Ich habe eine Frage.
Ist es erlaubt die Spinds der Mitarbeiter ohne des Wissens des Mitarbeiters einzusehen in begleidung des Chefs?

Und gibt es was gesetzliches was in ein Spind darf ( Deo, Kaffeetasse, Gürteltasche).

Danke für die HIlfe.

Absolut falsch was mein Vorschreiber da von sich gibt. Selbstverständlich hat der Chef das Recht den Spind seiner Mitarbeiter zu öffnen, aber nur im Beisein des jeweiligen Spindbenutzers. Viele Personalchefs kontrollieren damit dass nichts geklaut wird. In den Spind darf deshalb kein Diebesgut, keine Drogen, kein Alkohol und auch bei Pornoheften kanns Ärger geben. Aber ich sag immer wer Nichts zu verbergen hat kann doch Einsicht in seinen Spind gewähren, oder etwa nicht...?
 
Hallo, Gast,

nett gemeint, aber falsch! Das könnte Herr Schäuble geschrieben haben, aber ganz soweit sind wir noch nicht!

Hierzu folgende Webpage und Auszug daraus:

http://www.competence-site.de/downl...trolle_Arbeitnehmerueberwachung_huss_2008.pdf

"Bedenklich sind Personalkontrollen, die gegen den Willen des Mitarbeiters und auch ohne sonstige rechtfertigende (Betriebs-) Vereinbarung stattfinden. Der damit verbundene Eingriff in das persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ist nur gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber auf eine "notwehrähnliche Situation" berufen kann. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn

-[FONT=&quot] [/FONT]ein Arbeitnehmer auf frischer Tat ertappt wurde
-[FONT=&quot] [/FONT]es nur einen ganz kleinen Kreis von Verdächtigen bei einer soeben
erst entdeckten Tat gibt oder

-[FONT=&quot] [/FONT]aufgrund anderer Umstände ein dringender Tatverdacht vorhanden ist,
und ohne die Durchsuchung die begründete Sorge besteht, den Täter
nicht mehr dingfest machen zu können


Letztlich wird ein Gericht in einer solchen Konstellation jedoch stets im Einzelfall entscheiden, ob es einen Eingriff in das persönlichkeitsrecht noch als gerechtfertigt ansieht".
Quelle: obige Webpage

Liebe Grüße

Barnici
 
Der Spind ist sozusagen eine "verlängerte Wohnung", deren Privatsphäre geschützt ist. Der Vermieter darf Einsicht nehmen, aber nur mit der Einwilligung des Mieters (temporärer Inhaber).
Nur bei "Gefahr im Verzug" dürfte er "eintreten", sollte der Mieter gerade abwesend sein.

Die Möglichkeit der Einwilligung ist immer gegeben, aber das ist m.E. nicht die Frage der TE, oder?

LG, Barnici
 
Der Spind ist sozusagen eine "verlängerte Wohnung", deren Privatsphäre geschützt ist. Der Vermieter darf Einsicht nehmen, aber nur mit der Einwilligung des Mieters (temporärer Inhaber).
Nur bei "Gefahr im Verzug" dürfte er "eintreten", sollte der Mieter gerade abwesend sein.

Die Möglichkeit der Einwilligung ist immer gegeben, aber das ist m.E. nicht die Frage der TE, oder?

LG, Barnici

Totaler Quatsch, "verlängerte Wohnung" so ein Unsinn. Natürlich hat der Arbeitgeber das Recht in seine Spinds zu gucken. Man muss aber dazu sagen dieses nur im Beisein des Angestellten gestattet ist.
Aber wie schon hier geschrieben, warum wird sich so der Kopf darüber zerbrochen, wenn man doch nur seine Kleidung, persönlichen Gegenstände und vielleicht eine Flasche Wasser im Spind hat. Zum deponieren von Diebesgut ist der Spind jedenfalls nicht sicher, falls du die Frage beantwortet haben wolltest. Tschau.
 
Aber ich sag immer wer Nichts zu verbergen hat kann doch Einsicht in seinen Spind gewähren, oder etwa nicht...?

Seh ich nicht so...

Ich hab an meinem Schreibtisch eine "Privat"-Schublade - kann man ja als eine Art Spind sehen - da liegen z.B. Kopfwehtabletten drin, eine Schoko-Notration 😉, Pflaster, aber eben auch die Hygiene-Artikel, die frau einmal im Monat braucht.

Und auch wenn das alles etwas völlig Legales und Normales ist, wäre es mir trotzdem ziemlich unangenehm, wenn mein Chef da drin rumwühlen würde!
 
Kontrolle seitens der "Vermieter" oder "Zur-Verfügung-Steller" des Spinds setzt aber einen gewichtigen Grund voraus (Gefahr im Verzug, o.ä.) und darf dann auch nur im Beisein des "Inhabers" geöffnet werden, außer es gäbe einen externen Hinweis auf z.B. eine dort angeblich deponierte Bombe.

LG Barnici
 

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