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ständige Rohrverstopfungen in neu gekaufter Eigentumswohnung, wer muss zahlen?

Husch

Mitglied
Hallo ihr Lieben,

ich habe ja erst kürzlich im Berufsforum gepostet, allerdings brauche ich aus aktuellem Anlass nochmal anderweitig eure Hilfe. 😉
Mein Partner und ich haben uns nämlich vor einem Jahr eine Erdgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 9 Parteien gekauft, welches 1990 gebaut wurde.

Bereits drei Monate nach dem Einzug lief beim Duschen plötzlich das Wasser nicht mehr ab, dasselbe Problem in der Küche. Wir riefen dann einen Rohrreinigungsdienst und nachdem dieser drei Stunden später die Verstopfung endlich mit Kamera und Spirale erfolgreich entfernt hatte, meinte er, die Rohre hier wären so unvorteilhaft gebaut, dass das Ganze immer nur vorübergehend zu lösen sei und es garantiert wieder passieren wird.

Wir achteten danach natürlich extrem darauf, dass nichts in den Abfluss kommt, was da nicht hinein gehört. Trotzdem hatten wir nach fünf Monaten dasselbe Problem erneut und aktuell schon wieder..

Ich habe bereits bei der Hausverwaltung angerufen, bekomme aber immer nur zu hören, dass das nicht ihr Problem sei, da der Bauherr ja jemand anderes war und sie das Haus nur verwalten. Auch sagte man mir, da nicht nachvollziehbar ist, wer die Verstopfung verursacht hat, müssten wir für jede Beseitigung selber aufkommen, was natürlich auch jedesmal viel Geld ist. Das letzte Mal z.B. mit Feiertags- und Nachtzuschlag statte 500€.

Ist das so rechtens? Ich meine, es kann doch nicht sein, dass man eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft und trotz korrekter und gewissenhafter Handhabung ständig die Rohre verstopfen und das dann einfach nur unser Problem sein soll? Ich gehe eher mal davon aus, dass das nicht das erste Mal gewesen ist, der vorherige Besitzer uns das aber verschwiegen hat, weil er die Wohnung einfach nur schnell loswerden wollte. Diesen haben wir auch schon mehrfach versucht zu kontaktieren, jedoch ist er weder telefonisch noch per Post erreichbar, Briefe kommen ständig mit "Unbekannt verzogen"-Meldung wieder zurück.

Was mir auch noch eingefallen ist: Über uns wohnt eine demente alte Dame, die sich vor allem dadurch beliebt macht, dass sie uns trotz regelmäßiger Beschwerden unsererseits, ihre Essensreste "für die armen Vögel" auf die Terrasse wirft. Aktuell sind es z.B. Garnelen.. Ich könnte mir gut vorstellen, dass sie aufgrund ihrer Demenz möglicherweise auch allen möglichen Müll im Abfluss entsorgt und die Verstopfung dann eben weiter unten bei uns landet. Aber wie gesagt, sowas muss man natürlich erstmal beweisen können und das ist wohl schier unmöglich.

Könnt ihr mir diesbezüglich weiterhelfen?
 
Oha, WEG, da haben sich schon viele die Zähne dran ausgebissen.

Grundsätzlich würde ich die Beauftragung der Rohreinigungsfirma auch im Aufgabenbereich des Verwalters sehen. Die Reinigungsfirmen können mitteilen, wie weit sie in das Rohr vordringen mussten. Reinigen sie nur deinen Siphon, so ist es in 99 % der fälle dein Sondereigentum und die Kosten musst du tragen.

Müssen sie in der EG-Wohnung mehrere Meter vorschieben, um an die Verstopfung zu kommen, so befinden wir uns in den Rohren für das gesamte Haus und sprechen zu 99 % von Gemeinschaftseigentum. Hier trägt auch die Gemeinschaft (Instandhaltungsrücklage; seltener auch über Abrechnung) die Kosten. Die Rechnung wird im Normalfall vom Verwalter aus dem Vermögen der Gemeinschaft beglichen.

Hast du Kosten ausgelegt, kannst du diese ebenfalls beim Verwalter geltend machen, da du über die Rechnung deutlich machen kannst, dass die Verstopfung im Gemeinschaftseigentum war.

Die Reinigungsfirma kann die Art der entsorgten Utensilien im Abfluss angeben, so kann man nachgelagert evtl. einen Verursacher ermitteln, der dann die Kosten tragen muss. Der Erfahrung nach sind es Binden und Fettablagerungen. Die lassen sich nur selten genau zuordnen, dadurch bleiben die Kosten an der Gemeinschaft hängen.

Ein Verwalter, der das Gemeinschaftseigentum verwaltet und nicht tätig wird, wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist, ist keine noch so günstige Verwaltergebühr wert. Denn genau das und nur das ist seine Aufgabe. Sondereigentum (also z.B. deine Wohnung) obliegen deiner Fürsorge.

Genau differenziert ist das Sonder- und Gemeinschaftseigentum in eurer Teilungserklärung nebst eventueller Anhänge. Alles was dort nicht geregelt wurde, ist automatisch nach WEG geregelt. Findet man sehr viel zu im Internet, leider aber auch Halbwahrheiten.

Alles Gute mit eurer Wohnung wünscht
Greeni
 
Erster Blick sollte in die Teilungserklärung gehen, um zu klären, bis zu welchem Bereich Euer Sondereigentum geht und ab wo die Kanäle zum Gemeinschaftseigentum gehören.

Wenn Du schon Kosten ausgelegt hast, die eigentlich die Gemeinschaft tragen müßte, kannst du die Kosten geltend machen in der Höhe, in der sie von der Hausverwaltung für die Gemeinschaft aufgewandt worden wäre, denn Du hast Arbeiten durchführen lassen, die eigentlich der Gemeinschaft obliegen.

Wenn sich aus der Teilungserklärung ergibt, daß die Auskunft und das Nichttätigwerden der Hausverwaltung falsch waren, würde ich das zunächst schriftlich monieren und auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen. Genau wie die Frage des Umgangs mit zukünftigen Fällen.
 
Hallo Husch,

Wenn das Wasser nur bei Dir nicht abgelaufen ist und alle anderen Parteien damit kein
Problem hatten, ist meist davon auszugehen, dass die Verstopfung im Bereich Deiner
Wohung liegt. Anders wäre es, wenn Aufgrund baulicher Gegebenheiten eine lange
Verbindung zwischen Deiner Wohnung und und dem gemeinsam genutzten Hauptab-
wasserrohr bestände und die Verstopfung nachweislich dort läge; ob das in diesem Fall
eine Art Baumangel wäre, könnte man ggfs mit der Verwaltung diskutieren.

In den von Durchmesser vermutlich eher kleineren von Dir genutzten Leitungen lagert
sich vermutlich eine Mischung aus Haaren, Fett und Seife ab, die Du mit einem Eimer
heißem (aber nicht über 50°C) Wasser mit etwas flüssigem Vollwaschmittel fortspülen
kannst. Das funktioniert allerdings nur vorbeugend. Einmal im Monat sollte reichen.
 
Wenn das Problem mit den Rohren dem Verkäufer bereits bekannt war , was wohl der Fall gewesen sein dürfte, da es sich ja , laut Auskunft der Rohrreinigungsfirma um einen baulichen Mangel handelt, und er das wissentlich verschwiegen hat - wovon man ausgehen kann - kann man sogar vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. diesen anfechten.

Ich würde mich da rechtlich beraten lassen.
 
Danke für eure Antworten. Was ich vergessen hatte zu erwähnen, die alte Dame über uns hatte auch mal eine Verstopfung, dort ist dann ebenfalls die Rohrreinigung angerückt und zwei Tage später hatten wir dann eine.. ist also denke ich mal naheliegend, dass da nicht wir die Verursacher waren. 😉
 
ein paar Anmerkungen meinerseits.

habt ihr vor dem Kauf die Protokolle der Eigentümerversammlung angesehen? Ihr habt ein Recht darauf - auch jetzt noch.Sollte man vor dem Kauf einer EG immer machen - dann sieht man welche Probleme und Mankos vorliegen.
Wenn hier etwas vermerkt ist, dann ist es ein bekannter Mangel, den der Vorbesitzer euch sagen hätte müssen.
War er schlau, hat er das im Notarvertrag geschickt verpackt und ist aus der Haftung. So auf die Art, neben dem Riß in der Schlafzimmerwand gibt es noch weitere diverse Mängel, die mit dem Käufer besprochen wurden. In dem Fall bist du der A**** - denn du kannst nicht beweisen, was die diversen Mängel sind. Aber es sind von diversen Mängel die Rede.....
So hat die Immo Abteilung meiner Bank eine meiner Wohnungen verkauft. Die Wohnung hatte eklatante Mängel in der Tiefgarage und ein paar andere Mängel in der Wohnung. Es stand aber nur der Satz von oben im Notarvertrag....Kein Wort davon wusste die Frau-das stellte sich erst beim Kaffee trinken nach dem Notartermin mit mir heraus. Sie dachte, die Wohnung wäre ein absolutes Schnäppchen. Ich bin aus allen Wolken gefallen, wie dreist der Makler hier agierte. Weiter stand im Notarvertrag: Der Verkäufer bietet dem Käufer Einsicht in die Eigentümerversammlungsprotokolle an. Damit wurde also explizit nochmals hingewiesen, dass der Käufer sich hätte schlau machen müssen um alle Mängel geistig zu erfassen.So sah es später das Gericht.
Hätte die Käuferin, das mal lieber gemacht.
Ich bot ihr nach dem Notartermin an, den Kaufvertrag rückgängig zu machen - sie lehnte aber ab, obwohl ich offen und ehrlich alle bekannten Mängel erzählte. Diese Mängel waren der Grund, dass ich die Wohnung um 50 000 € unter dem Kaufpreis nach einem Jahr weiterverkaufte.
Der Gau kam dann 3 Jahre später, als sie mich verklagen wollte, da Schimmel im Küchenerker auftrat. Das fand ich dann dreist, sogar diesen Mangel mit der Kältebrücke hatte ich erzählt, und auch die Maßnahmen um diese Kältebrücke im Winter zu umgehen. Nur dazu war sie scheinbar zu faul - und verklagte später lieber die Hausgemeinschaft wegen Schäden am Gemeinschaftseigentum. Ihr Rechtsanwalt hatte ihr dazu geraten und gleichzeitig angestrebt, wenn sie damit keinen Erfolg hätte, gleich mich mit ins Boot zu holen.
Beide Verhandlungen verlor sie haushoch - an Ende hatte sie 25.000 € an Anwalt, Gutachter und Gerichtskosten ausgegeben und immer noch den Schimmelschaden im Erker.
Normalerweise hätte die Gemeinschaft, die Behebung der Kältebrücke bezahlen müssen.(Baufirma war bereits Konkurs). Ich hätte ein Anrecht darauf gehabt, die Wohnungsnachfolgerin aufgrund der eingetragenen Mängel im Notarvertrag nicht. Die Gemeinschaft vertrat vor Gericht die Ansicht, ich hatte durch den Notarvertrag auf diese Mängel aufmerksam gemacht und die Wohnung aus diesem Grund so billig weiterveräußert. Das Gericht folgte der Auffassung vom RA der Gemeinschaft.
Der Rechtsanwalt meiner Wohnungskäuferin war in meinen Augen, nach dem Makler der Bank, der 2.Betrüger. Auf Grund des Notarvertrages hätte er ersehen können, dass sie NULL Chancen hatte, diesen Prozess zu gewinnen. Die Frau wurde ganz übel abgezockt.
Ich hatte mich absolut korrekt verhalten, war grundehrlich, hätte den fiesen Verkauf sogar rückabgewickelt und werde dann so dreist verklagt.

Warum ich das erzähle: Damit es euch nicht so ergeht wie meiner Käuferin. Schaut erst genau, was im Notarvertrag steht. Glaubt nicht alles was die RA erzählen - die denken nur an ihr Honorar und versprechen das Gelbe vom Ei.
Im Übrigen - keine Rechtschutzversicherung ist hier zuständig. Also aufgepasst.

zum nächsten Punkt:
Gemeinschaftseigentum: das Rohre zum Sondereigentum gehören habe ich noch nie gehört.
Sollte ein baulicher Mangel vorliegen, hätten alle im Haus dieses Problem - da überall die gleichen Durchmesser und Techniken verwendet werden.
Ist es ein spezielles Hygieneübel beseitige ich selbst - das bedarf keiner Hilfe durch eine Rohrreinigungsfirma.
Es gibt günstige Rohrspiralen von 10 Meter, Saugknöpfe usw. Die kannst du echt selbst anwenden und schon hat man das Übel beseitigt.
Als nächsten Tipp (bitte alle die umweltbewusst sind - schließen jetzt die Augen)
Rohrreiniger regelmäßig verwenden - so beseitigst du Fettablagerungen usw. Immer wieder kochendes Wasser verwenden, damit sich Fettablagerungen nicht festsetzen

Die Rohrfirma kann doch aufgrund ihrer Kamera sagen - was die Ursache war, vor allem wo der Schaden vorlag.

Mein Tipp also hier zusammengefasst:
1.Eigentümerprotokolle beim Verwalter einsehen - seit der Bebauung. Wenn es Probleme gab, wurde sicher in einer Versammlung dieses Problem angesprochen.
2.Notarvertrag genau studieren - ob der Verkäufer hier was geschickt formuliert hatte.
3. Rohrreinigungsfirma soll euch die getätigten Aussagen und Arbeiten bestätigen.
4. Verwalter schriftlich mit Eingangsbestätigung anschreiben, Sachverhalt vortragen und um schriftliche Antwort bitten.
Alles muss schriftlich dokumentiert sein um Ansprüche geltend zu machen. Fragt die HV in diesem Zusammenhang auch, ob Mängel dieser Art auch von anderen Wohnungen bekannt sind. Der HV wird nen Teufel tun und hier lügen - er haftet für seine Aussagen.
Ihr habt ein Recht, falls die Rohre nur bei euch so dumm installiert sind, dass ihr diese, auf Gemeinschaftskosten reparieren lasst.

5. Punkt 4 gilt nicht, wenn falsch Hygiene für die Verstopfung eures Siphons die Ursache ist.
Dann zählt mein Tipp mit den Hilfsmitteln.

@Yannick: sorry, dein Tipp ist sicher gut gemeint - ist aber echt nur vorbeugend. Sind die Rohre richtig schön zu, dann brauchst du ne Spirale, Saugglocke oder Saugpumpe und härteres Zeug (Rohrreiniger)

Ihr merkt es doch selbst, wenn es übel aus dem Küchenabflussrohr riecht. Das ist eine ganz üble Stelle, grade wenn man Essensrest nicht vor dem Abwasch sauber entsorgt, sondern lieber über den Abfluss die Dinge versucht zu beseitigen. Ich habe einmal einen Siphon nach dem Auszug des Mieters auseinander genommen. Mich traf fast der Schlag.
Deshalb bitte ich alle meine Mieter immer mit längeren Bürsten regelmäßig die Siphons zu reinigen. Die gibt es echt ganz günstig - macht ja eigentlich jeder sowieso.
Viele junge Leute wissen das erst, wenn es zu spät ist.

So nun hoffe ich, dass ich euch ein wenig mit meiner Lebenserfahrung weiter helfen konnte.
Allerdings lernt man nie aus. Ich baue gerade für meine Tochter ein Haus - und lerne gerade nochmals ganz viel dazu. :-(
 
Hallo Husch,

Wenn das Wasser nur bei Dir nicht abgelaufen ist und alle anderen Parteien damit kein
Problem hatten, ist meist davon auszugehen, dass die Verstopfung im Bereich Deiner
Wohung liegt. Anders wäre es, wenn Aufgrund baulicher Gegebenheiten eine lange
Verbindung zwischen Deiner Wohnung und und dem gemeinsam genutzten Hauptab-
wasserrohr bestände und die Verstopfung nachweislich dort läge; ob das in diesem Fall
eine Art Baumangel wäre, könnte man ggfs mit der Verwaltung diskutieren.

Hat sie sich mal das Video angeschaut welches die Arbeiter gemacht haben?
Bei der Firma die ich kenne werden quasi als Beweis diese Videos an den Kunden abgegeben, denn 500€ sind schon eine ganze Menge Geld und da will man auch wissen was los war und wie es gereinigt wurde.

In den von Durchmesser vermutlich eher kleineren von Dir genutzten Leitungen lagert
sich vermutlich eine Mischung aus Haaren, Fett und Seife ab, die Du mit einem Eimer
heißem (aber nicht über 50°C) Wasser mit etwas flüssigem Vollwaschmittel fortspülen
kannst. Das funktioniert allerdings nur vorbeugend. Einmal im Monat sollte reichen.

Da könnte man einfach mal die Rohre in seiner Wohnung neu verlegen wenn man das Bad neu macht. Man sollte am besten keine Winkel benutzen und wenn, dann nur 15° Stücke. Je höher das Gefälle, desto besser.

Die grauen HT-Rohre (innerhalb des Gebäudes) sollten eigentlich 100°C warmes Wasser aushalten. Die orangefarbenen KG-Rohre halten das zwar nicht aus, aber die liegen ja im Erdreich.

Diese 40er, 50er oder 75er HT-Rohre kosten pro 2m glaube ich nur 2€, sind also super billig. Das Einzige was etwas Überwindung kostet ist die alten Rohre zu entfernen und vielleicht den Boden aufzustemmen oder ein paar neue Bohrungen mit einer Bohrkrone in den Beton zu machen.
Danach etwas Beton rüber, glatt ziehen und neue Fliesen drauf. Es ist ja euer Eigentum, also könnt ihr auch alles zerruppen wenn es euch nicht gefällt.

Ich persönlich habe alle Rohre neu verlegt, sowohl Wasser als auch Abwasser, alles neu, schön, sauber und intelligent verlegt.
 

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