Diana-Gast
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Stelle nach Bewerbungsgespräch abgelehnt - drohen mir Sanktionen bei ALG 1?
Hallo,
ich bin jetzt seit Anfang Oktober arbeitslos und beziehe seit Anfang Dezember Leistungen (Arbeitslosengeld 1). Das Ganze hatte sich einerseits aus Eigenverschulden so lang gezogen, weil ich vermeiden wollte mich beim Amt melden zu müssen,da ich naiverweise davon ausging, dass ich zeitnah eine neue Stelle finde - was leider nicht der Fall war.
Leider bekomme ich als gelernte Fremdsprachenkorrespondentin nun so einige wirklich blöde Vermittlungsvorschläge von meinem Sachbearbeiter, auf die ich mich laut ihm bewerben "muss", bzw wenn ich es nicht tue, muss ich eine Stellungnahme abgeben. Ich habe ihm schon mehr als einmal gesagt, dass ich definitiv wieder im Büro arbeiten möchte - ob nun als Sachbearbeiter oder am Empfang, völlig egal.
Er kam dann immer wieder mit Jobs um die Ecke wie "Quereinsteiger im Vertriebsaussendienst mit eigenem PKW ", da konnte ich dann gottseidank von einer Bewerbungs absehen mit der Begründung, dass ich nunmal keinen eigenen PKW besitze.
Letzte Woche habe ich dann einen Vorschlag bekommen für den Empfang in einem Hotel. Die Stelle ist schon seit Oktober ausgeschrieben, ich gehe mal von aus, dass das schon seinen Grund haben wird.
Natürlich wurde ich sofort zum Gespräch eingeladen, ungelogen keine halbe Stunde nachdem ich die Bewerbung geschickt hatte.
In diesem Vorstellungsgespräch war dann eher von Gästebewirtung, Zimmerservice und ähnlichem die Rede, natürlich im Schichtmodell. Zudem war der Chef auch äußerst unsympathisch und wollte mich wohl als das obligatorische "Mädchen für alles" einstellen.
Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, im Service zu arbeiten, denn ich habe meine - übrigens nicht billige - Ausbildung damals selbst finanziert und absolviert, um eben solche Arbeiten nicht machen zu müssen.
Habe im Gespräch dann also gesagt, dass die Stelle eher nichts für mich ist, und gut wars.
Nun hat mir meine Nachbarin erzählt, dass sie eine Sanktion bekommen hätte, als sie mal im ALG 1 -Bezug war und eine zumutbare Stelle abgelehnt hat.
Inwieweit kann ich so einer Aussage Glauben schenken? Kurz zusammengefasst, ich bin seit Anfang Oktober arbeitslos, beziehe wie oben erwähnt seit Dezember Leistungen rückwirkend zum Datum meiner Arbeitslosmeldung (das war Anfang November), habe bereits sehr viel an Eigenbemühungen gezeigt (knapp 40 Bewerbungen seit Oktober, natürlich nachweisbar aufgelistet für meinen Sachbearbeiter, fünf Gespräche gehabt, bei denen Zusage oder Absage noch ausstehen).
Kann mir tatsächlich das Geld gestrichen werden, weil ich diese eine Stelle abgelehnt habe? Keine Ahnung ob das relevant ist, aber viel Geld bekomme ich eh nicht, da meine vorherige Stelle nur eine Teilzeitstelle war. Dementsprechend erhalte ich knapp 500€ ALG 1.
Es wäre super, wenn mir jemand mit Ahnung weiterhelfen kann. Soll ich mich vielleicht von mir aus bei meinem Sachbearbeiter melden und ihm sagen, dass ich den Job abgelehnt habe und warum?
Hallo,
ich bin jetzt seit Anfang Oktober arbeitslos und beziehe seit Anfang Dezember Leistungen (Arbeitslosengeld 1). Das Ganze hatte sich einerseits aus Eigenverschulden so lang gezogen, weil ich vermeiden wollte mich beim Amt melden zu müssen,da ich naiverweise davon ausging, dass ich zeitnah eine neue Stelle finde - was leider nicht der Fall war.
Leider bekomme ich als gelernte Fremdsprachenkorrespondentin nun so einige wirklich blöde Vermittlungsvorschläge von meinem Sachbearbeiter, auf die ich mich laut ihm bewerben "muss", bzw wenn ich es nicht tue, muss ich eine Stellungnahme abgeben. Ich habe ihm schon mehr als einmal gesagt, dass ich definitiv wieder im Büro arbeiten möchte - ob nun als Sachbearbeiter oder am Empfang, völlig egal.
Er kam dann immer wieder mit Jobs um die Ecke wie "Quereinsteiger im Vertriebsaussendienst mit eigenem PKW ", da konnte ich dann gottseidank von einer Bewerbungs absehen mit der Begründung, dass ich nunmal keinen eigenen PKW besitze.
Letzte Woche habe ich dann einen Vorschlag bekommen für den Empfang in einem Hotel. Die Stelle ist schon seit Oktober ausgeschrieben, ich gehe mal von aus, dass das schon seinen Grund haben wird.
Natürlich wurde ich sofort zum Gespräch eingeladen, ungelogen keine halbe Stunde nachdem ich die Bewerbung geschickt hatte.
In diesem Vorstellungsgespräch war dann eher von Gästebewirtung, Zimmerservice und ähnlichem die Rede, natürlich im Schichtmodell. Zudem war der Chef auch äußerst unsympathisch und wollte mich wohl als das obligatorische "Mädchen für alles" einstellen.
Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, im Service zu arbeiten, denn ich habe meine - übrigens nicht billige - Ausbildung damals selbst finanziert und absolviert, um eben solche Arbeiten nicht machen zu müssen.
Habe im Gespräch dann also gesagt, dass die Stelle eher nichts für mich ist, und gut wars.
Nun hat mir meine Nachbarin erzählt, dass sie eine Sanktion bekommen hätte, als sie mal im ALG 1 -Bezug war und eine zumutbare Stelle abgelehnt hat.
Inwieweit kann ich so einer Aussage Glauben schenken? Kurz zusammengefasst, ich bin seit Anfang Oktober arbeitslos, beziehe wie oben erwähnt seit Dezember Leistungen rückwirkend zum Datum meiner Arbeitslosmeldung (das war Anfang November), habe bereits sehr viel an Eigenbemühungen gezeigt (knapp 40 Bewerbungen seit Oktober, natürlich nachweisbar aufgelistet für meinen Sachbearbeiter, fünf Gespräche gehabt, bei denen Zusage oder Absage noch ausstehen).
Kann mir tatsächlich das Geld gestrichen werden, weil ich diese eine Stelle abgelehnt habe? Keine Ahnung ob das relevant ist, aber viel Geld bekomme ich eh nicht, da meine vorherige Stelle nur eine Teilzeitstelle war. Dementsprechend erhalte ich knapp 500€ ALG 1.
Es wäre super, wenn mir jemand mit Ahnung weiterhelfen kann. Soll ich mich vielleicht von mir aus bei meinem Sachbearbeiter melden und ihm sagen, dass ich den Job abgelehnt habe und warum?
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