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Gast
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Hallo, ich mache eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten. Die Ärztekammer har vorgegeben, dass man während den 3 Jahren 30 Fehltage nicht überschreiten darf, sonst Gefahr für Zulassung zur Prüfung.
Ich habe 10 Tage überschritten. Nun möchte die Ärztekammer von mir eine Stellungnahme zu meinen Fehlzeiten.
Ich habe eine geschrieben, aber bin mir nicht sicher, ob man sie so schreiben kann. Kann mir einer helfen oder sagen, ob sie gut ist oder ob ich einen Satz anders formulieren soll? etc.. Danke im vorraus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 28.08.2013 möchte ich die Möglichkeit zur Stellungnahme wahrnehmen.
Während der letzten 2,5 Jahre absolvierte ich meine praktische Ausbildung in meinem Ausbildungsbetrieb, wo mir die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt wurden.
Die Tage, die ich in der Berufsschule gefehlt habe, war ich krank und ich habe eine Krankschreibung vorgelegt. Die meisten unentschuldigten Fehlzeiten waren deswegen, weil ich zu spät zum Unterricht kam und dies galt dann als einen ganzen versäumten Tag, da ich nicht im folgenden Unterrichtsblock als anwesend eingetragen wurde.
Die Fehlzeiten führten nicht dazu, dass Inhalte des Ausbildungsplanes nicht vermittelt worden sind. Auch der Lernstoff, der in der Berufsschule verpasst wurde, ist von mir im Nachhinein erarbeitet worden. Meine Leistunden in der Berufsschule sind bis zum jetzigen Ausbildungsverlauf positiv und auf meinen Zeugnissen mit guten Noten beurteilt.
Im Anhang sind Schreiben von meinem Ausbildungsbetrieb, in dem sich über meine Leistungen geäußert wird und trotz der Fehlzeiten keine Bedenken bestehen, dass die Abschlussprüfung von mir bestanden wird.
Ich bitte Sie, aufgrund meiner Stellungnahme, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, um die Ausbildung erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Mit freundlichem Gruß
Ich habe 10 Tage überschritten. Nun möchte die Ärztekammer von mir eine Stellungnahme zu meinen Fehlzeiten.
Ich habe eine geschrieben, aber bin mir nicht sicher, ob man sie so schreiben kann. Kann mir einer helfen oder sagen, ob sie gut ist oder ob ich einen Satz anders formulieren soll? etc.. Danke im vorraus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 28.08.2013 möchte ich die Möglichkeit zur Stellungnahme wahrnehmen.
Während der letzten 2,5 Jahre absolvierte ich meine praktische Ausbildung in meinem Ausbildungsbetrieb, wo mir die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt wurden.
Die Tage, die ich in der Berufsschule gefehlt habe, war ich krank und ich habe eine Krankschreibung vorgelegt. Die meisten unentschuldigten Fehlzeiten waren deswegen, weil ich zu spät zum Unterricht kam und dies galt dann als einen ganzen versäumten Tag, da ich nicht im folgenden Unterrichtsblock als anwesend eingetragen wurde.
Die Fehlzeiten führten nicht dazu, dass Inhalte des Ausbildungsplanes nicht vermittelt worden sind. Auch der Lernstoff, der in der Berufsschule verpasst wurde, ist von mir im Nachhinein erarbeitet worden. Meine Leistunden in der Berufsschule sind bis zum jetzigen Ausbildungsverlauf positiv und auf meinen Zeugnissen mit guten Noten beurteilt.
Im Anhang sind Schreiben von meinem Ausbildungsbetrieb, in dem sich über meine Leistungen geäußert wird und trotz der Fehlzeiten keine Bedenken bestehen, dass die Abschlussprüfung von mir bestanden wird.
Ich bitte Sie, aufgrund meiner Stellungnahme, zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, um die Ausbildung erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Mit freundlichem Gruß