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Steuererklärung + Insolvenzgeld

Susi1980

Aktives Mitglied
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

EIGENTLICH ist Insolvenzgeld steuerfrei. Da ich aber in einer großen Firma arbeite, mussten wir kein Antrag beim Arbeitsamt einreichen.

Ich habe daher auch keine Unterlagen, sondern nur meine "Gehaltsabrechnung", genannt Insolvenzgeld. Darin kann ich meinen brutto sehen, genauso wie meine Abgaben an Steuern und Sozialversicherung.

Ich habe den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von vor und nach der Insolvenzgeldzahlung.

Meine Frage ist jetzt, welche Summe gebe ich in der Steuererklärung an? Brutto oder netto?

Und dann weil ich ja wohl Steuern gezahlt habe trotz Insolvenzgeld, muss ich diese Summe mit der Summe aus dem elektronischen Ausdruck zusammen rechnen, sodass mein Brutto höher ist, ich mehr Steuern gezahlt habe? Und zähle ich Zeile 22+23 auch mit dem Insolvenzgeld zusammen?

Ihr merkt, ich weiß gerade echt nicht, was ich ausfüllen soll :-(

Freu mich auf eure Antworten.
 
so Insolvenzgeld wird für Arbeitnehmer rückwirkend inder halb der Kenntnis 2 Monaten (ausschlusfrist vom Arbeitsamt die Netto Lohn bezahlt nur die Letzten 3 Monaten ) das ist dir klar bei der Steuererklärung musst du dein Brutto Lohn abgeben also füge die Insolvenzgeld Bescheinigung auch mit , und gibt an das Finanzamt du bekommst sogar etwas Steuerrück erstattung.



hast du noch fragen?
 
@ Susi

Du gibt die in den beiden elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen aufgeführten Beträge genauso ein, wie sie auf der Bescheinigung aufgeführt sind, und zwar im Programm bei den Punkten "1. Lohnsteuerbescheinigung" und "zweite Lohnsteuerbescheinigung".

Du kannst auch jederzeit beim Finanzamt nachfragen.

Die müssen Dir darüber auch Auskunft geben.
 
Hi Chris,

so einfach ist das alles nicht.Das Finanzamt konnte mir erst auch keine vernünftige Antwort geben.

Mein Insolvenzgeld ist vorfinanziert worden und ich habe Steuern gezahlt!!!!!!!!!!!!

Nach langem hin und her mit dem FA kam heraus, dass das Insolvenzgeld wohl erst nächstes Jahr gemeldet werden muss.Denn es zählt erst der Zufluss, wann das Arbeitsamt das Geld dem Kreditinstitut gezahlt hat, und nicht wann ich das Geld bekommen habe. Alles sehr kompliziert. Ich soll jetzt erstmal warten, bis ich die Unterlagen vom Arbeitsamt bekomm. Obwohl es bis vor kurzem noch hieß, wir bekommen keine Unterlage....

Naja, abwarten.

Vielen Dank für die Antworten.
 
Insolvenzgeld ist steuerfrei.
Habe gerade eben einen Bescheid bekommen.
Beim Brutto werden ggf. noch Abgaben verlangt steht beim *
Da es bei mir reines Nettogehalt ist, hoffe ich mal, dass nix mehr abgezogen wird....
In der Steuererklärung muss man das angeben, was man bekommen hat, also wenn du Netto überwiesen bekommen hast, eben das Netto.
Es bleibt trotzdem steuerfrei! 😉
 

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