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habe60
Gast
Hallo Forum,
im Zuge eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (u.a. Steuerforderungen) befinde ich mich seit September 2006 in der Wohlverhaltensperiode und habe, den Erfordernissen entsprechend, mit meiner Ehefrau eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) für das Jahr 2008 abgegeben und mit dieser einen Antrag auf Aufteilung der Steuer gestellt.
Hierzu füge ich an, dass eine Eheschließung erst in 2007 erfolgte und meine Ehefrau somit mit den o.a.. Steuerforderungen und dem Insolvenzverfahren überhaupt nichts zu tun hat. Nach meinen Kenntnissen bin ich davon ausgegangen, dass ein solcher Antrag zulässig, angebracht und anwendbar ist, um einen ggf. entstandenen Anspruch von Steuerrückzahlungen, die sich nach Aufteilung zumindest für meine Ehefrau ergeben, erstattet zu erhalten. Bisher wurden alle Erstattungsansprüche einbehalten und mit den o.a. Forderungen verrechnet.
Nunmehr hat mir das Finanzamt die Ablehnung des Antrags mit folgender Begründung mitgeteilt:
Der Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld kann erst nach Bekanntgabe des Leistungsgebots (254 AO) gestellt werden (§ 269 (2) S1. AO). Wird der Antrag vor Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellt, ist er unzulässig.
Weiter teilt mir das Finanzamt mit, dass nach bereits erfolgter Bearbeitung der Steuererklärung (Bescheid liegt mir jedoch noch nicht vor) errechnet sich eine Erstattung, es fehlt daher auch nach Bekanntgabe des Bescheids am Leistungsgebot.
Frage: Steht meiner Ehefrau nun ihr Erstattungsanspruch zu oder nicht? Wie soll ich mich nun verhalten?
Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
im Zuge eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (u.a. Steuerforderungen) befinde ich mich seit September 2006 in der Wohlverhaltensperiode und habe, den Erfordernissen entsprechend, mit meiner Ehefrau eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) für das Jahr 2008 abgegeben und mit dieser einen Antrag auf Aufteilung der Steuer gestellt.
Hierzu füge ich an, dass eine Eheschließung erst in 2007 erfolgte und meine Ehefrau somit mit den o.a.. Steuerforderungen und dem Insolvenzverfahren überhaupt nichts zu tun hat. Nach meinen Kenntnissen bin ich davon ausgegangen, dass ein solcher Antrag zulässig, angebracht und anwendbar ist, um einen ggf. entstandenen Anspruch von Steuerrückzahlungen, die sich nach Aufteilung zumindest für meine Ehefrau ergeben, erstattet zu erhalten. Bisher wurden alle Erstattungsansprüche einbehalten und mit den o.a. Forderungen verrechnet.
Nunmehr hat mir das Finanzamt die Ablehnung des Antrags mit folgender Begründung mitgeteilt:
Der Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld kann erst nach Bekanntgabe des Leistungsgebots (254 AO) gestellt werden (§ 269 (2) S1. AO). Wird der Antrag vor Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellt, ist er unzulässig.
Weiter teilt mir das Finanzamt mit, dass nach bereits erfolgter Bearbeitung der Steuererklärung (Bescheid liegt mir jedoch noch nicht vor) errechnet sich eine Erstattung, es fehlt daher auch nach Bekanntgabe des Bescheids am Leistungsgebot.
Frage: Steht meiner Ehefrau nun ihr Erstattungsanspruch zu oder nicht? Wie soll ich mich nun verhalten?
Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.