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Stromschulden von anderer wohnung

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Gast

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Hallo liebe Forum User und Helfer,

Ich komme mal zu meinem Problem.
Ich bewohne seit etwa 1 1/2 Jahren meine neue Wohnung Bezahle hier auch regelmäßig meinen strom
Nun wollen die Stadtwerke auf Grund Alter schulden von einer anderen Wohnung mir hier meinen Strom abstellen.
Da ich damals keinen Strom angemeldet habe und auch nicht abgemeldet habe sehe ich es natürlich als mein verschulden.
Ich bin auch bereit zu zahlen
Soweit wie ich erfahren habe lassen die Stadtwerke hier in meiner Stadt eine Ratenzahlung allerdings nur zu wenn ich den halben Betrag anzahle (was ich mir beweiten grade nicht leisten kann) und dann wollen die auch noch 11 % zinsen ...

Habt ihr eventuell einen tipp für mich wie mir da geholfen werden kann

PS:
Bin Azubi also weit unter 1000 € einkommen =)
 
Schreib mal wie hoch die Rechnung ist. 🙂

Hängt die Heizung auch von der Stromversorgung ab ? Stromheizung,
eigene Therme ? Auch wenn mit Gas geheizt wird braucht man Strom.

Da hat wohl früher jemand gedacht,er hätte clever gedacht ?
 
es dreht sich um 920 € ...

Clever war das nicht hing damals noch mit meiner mutter und ihrem freund zusammen die hatten sich nicht angemeldet und ich habe die Wohnung übernommen und mich ebenfalls wie gesagt nicht angemeldet ..

nun wollen die natürlich auch für den Zeitraum in dem wir zu 3. gewohnt hatten das geld von mir da ich eben der letzte drinnen war
 
Wie wäre es,wenn sich Mutter und Freund an der Anzahlung beteiligen würden ?

Sie können dich doch nicht allein im Mist sitzen lassen,den sie mit erzeugt haben.
 
Mich wundert hier so einiges ein bisschen, wenn ich ehrlich bin.

Erstens würde mich mal interessieren, wie alt du überhaupt damals warst und wer damals in der Wohnung zuerst Hauptmieter gewesen war, denn so einfach darf man dich nicht anmelden bei den Stadtwerken, insbesondere dann nicht, wenn deine Mutter ebenfalls mit dort gewohnt hatte.

Auch wenn Sie ausgezogen war, müsste hierfür eine Kündigung beim Vermieter vorgelegt worden sein und erst ab der Wirkung der Kündigung wärst du für die Zahlung der Stromrechnung verantwortlich.

Daher würde ich dir empfehlen, suche alle deine Unterlagen zusammen und schau mal, ob die Abrechnung überhaupt vom Zeitraum her stimmen kann.
 
Also erstmal zu mir ich bin 22 hatte bevor ich hier in diese stadt gezogen bin schon eine eigene wohnung
Also ich bin im mai 2010 in die Wohnung meiner mutter und ihrem freund gezogen.
Dort war der strom schon nicht angemeldet lief aber ... Sicher vom Vermieter her.
im Oktober 2010 sind die beiden ausgezogen ich habe die Wohnung quasi übernommen.
im April bin ich dann in eine kleinere Wohnung gezogen.

Soviel zur Geschichte

Da ich mich nicht abgemeldet habe und auch selbst nicht angemeldet habe ist das den Stadtwerken egal wer da wann wo gewohnt hat.
Mein damaliger Vermieter hat also sicher bei den Stadtwerken angegeben das ich dort zuletzt wohnte

laut Stadtwerken sind die beiden auch nicht rechtlich zu belangen.

Entschuldigt bitte meine Rechtschreibung.

PS: ich war heute bei der arge da ich im Bezug von BAB bin und hab mich erkundigt ob ich ein zinsloses Darlehen bekommen könnte ... Fehlanzeige
 
Danke erstmal für den tip mit dem Gericht ... (auch wenn das alles zu lang dauern würde)

Selbst wenn beide zahlen würden (meine mutter will zahlen) würden noch weit über 500 € auf mir lasten habe es mal grob ausgerechnet laut Abrechnung sind in dem Zeitraum wo wir zu 3. waren prozentual nur 40 % der gesamt summe verbraucht worden und das dann noch durch 3 bleiben etwa 165 € pro Person klar währe mir damit geholfen allerdings will ich meine mutter nicht in Schwierigkeiten bringen.

Also ich komme nicht drumherum es bis montags zahlen zu müssen soviel ist sicher ...

ich habe für morgen nochmal einen Termin bei der Abteilung SGB II an die soll ich mich wenden sagte mein Bearbeiter vom bab
(also ich soll einen Formlosen Antrag stellen)
Die Chancen stehen allerdings nicht sehr gut da ich dort nicht mehr im Bezug bin.
 
@GastTE

Gehe nochmal zur Arge, aber drucke dir vorher diesen Gesetzestext aus

§ 27 SGB II Leistungen für Auszubildende - dejure.org

Des Weiteren, ist deine Mutter zu belangen für die Zeitpunkt ab dem Sie dort Wohnhaft war bis mindestens Oktober und du erst ab dem Zeitpunkt, wo du dort wohnen geblieben bist (ich gehe einmal davon aus, dass du solange deine Mutter noch in der Wohnung lebte, du nicht den Mietvertrag unterschrieben hattest).

Edit:

Was mir gerade auch noch einfällt ist, wenn du mit den Stadtwerken nicht mehr weiter kommst, kannst du dich auch an die Schlichtungsstelle Energie wenden

http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
 
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