B
biggestfan
Gast
Salut,
bin neu hier im Forum und gleich schon mein erstes Posting.
Ich komme jetzt ins fünfte Semester und habe die erste von zwei Prüfungen diese "Vorlesungsfreie" Zeit hinter mir. Naja, es war mehr oder weniger eine Katastrophe. Da das ganze schriftlich war, habe ich noch kein Ergebnis. Wahrscheinlich habe ich die Prüfung aber nicht bestanden.
Jetzt frage ich mich, ob ich in einem anderen Studium nicht besser aufgehoben bin. Diese Prüfung ist keinesfalls der ganze Grund für diese Überlegungen, eher der Anlass oder Schuß vor den Bug, dass es so nicht weitergehen kann. Vorher war ich der Ansicht, dass ich mich durch das Studium durchbeißen könne, jetzt habe ich Zweifel. Ich habe bereits eine Prüfung verhauen und dann im zweiten Anlauf bestanden. Das Problem ist nur, dass die Bewerbungsfrist ja schon längst abgelaufen ist.
Gerüchteweise habe ich gehört, dass ein Eilantrag möglich ist, wenn man den Prüfungsanspruch verloren hat (also eine Prüfung zweimal nicht bestanden hat). Das trifft auf mich aber nicht zu.
Hat da schon jemand Erfahrung. Wohin wende ich mich da? Wie kann ich meine Chancen bei einem Antrag verbessern?
Danke im Voraus,
Stefan
bin neu hier im Forum und gleich schon mein erstes Posting.
Ich komme jetzt ins fünfte Semester und habe die erste von zwei Prüfungen diese "Vorlesungsfreie" Zeit hinter mir. Naja, es war mehr oder weniger eine Katastrophe. Da das ganze schriftlich war, habe ich noch kein Ergebnis. Wahrscheinlich habe ich die Prüfung aber nicht bestanden.
Jetzt frage ich mich, ob ich in einem anderen Studium nicht besser aufgehoben bin. Diese Prüfung ist keinesfalls der ganze Grund für diese Überlegungen, eher der Anlass oder Schuß vor den Bug, dass es so nicht weitergehen kann. Vorher war ich der Ansicht, dass ich mich durch das Studium durchbeißen könne, jetzt habe ich Zweifel. Ich habe bereits eine Prüfung verhauen und dann im zweiten Anlauf bestanden. Das Problem ist nur, dass die Bewerbungsfrist ja schon längst abgelaufen ist.
Gerüchteweise habe ich gehört, dass ein Eilantrag möglich ist, wenn man den Prüfungsanspruch verloren hat (also eine Prüfung zweimal nicht bestanden hat). Das trifft auf mich aber nicht zu.
Hat da schon jemand Erfahrung. Wohin wende ich mich da? Wie kann ich meine Chancen bei einem Antrag verbessern?
Danke im Voraus,
Stefan