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Studium ausziehen viele Fragen

Eanisy

Mitglied
Hey Leute,
Wenn alles so klappt werde ich nächtes Jahr einen Beruf + Fachabi haben.
(Habe eine schulische Ausbildung gemacht)
Ich möchte dann auch gerne ausziehen.
Ich habe nun einige Fragen dazu, die mir nicht so wirklich klar sind.
1. Laut Gesetz ist man ja verpflichtet bis 25 zu Hause zu wohnen. In meiner Nähe ist ein Fachhochschule die auch meine Studierrichtung anbietet. Darf ich dennoch ausziehen in einer andere Stadt um dort zu studieren?
2.Kriege ich dann auch Bafög / Wohngeld? Oder sagt das Amt "ne ne ne du Ganove du kannst ja zu hause wohnen bleiben und studieren".

Das ganze spielt sich alle in NRW ab also gibt es keine Studiengebühren!

Hier eine Sache die ein Mitschüler letztens getan hat.
Ich hab einen aus meiner Klasse der ist 18 und der ist einfach ausgezogen. Hat einen Bafög Antrag gestellt, in dem er einfach "private Gründe" als auszieh grund angegeben hat. (Er hat einfach kb mehr auf zu Hause).
Nun hat er eine eigene Wohnung und Bafög...
(Und Ersparnisse fürs ausziehen hat er auch nicht, ist einfach über Nacht abgehauen zu nem Freund und hat dann alles mit den Ämtern geklärt)

Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht so ganz, weil ich ja denke dass er bis 25 zu hause leben muss, solange er sich einen Auszug nicht sleber finanzieren kann... Sonst kann ja jeder ausziehen...

Ich hoffe ihr könnt mir helfen ^^
 
Natürlich musst du nicht bis 25 zu Hause leben 🙂 Das gilt nur, wenn du Harz IV beziehst und selbst dann nicht immer. Die allermeisten Studenten leben nicht mehr bei ihren Eltern, und du bekommst dann unter Umständen auch mehr Bafög, als wenn du noch zu Hause lebtest. Das gilt sogar, wenn du nur in die Nachbarwohnung der Eltern ziehen würdest. Und natürlich kannst du dir deinen Studienort ganz frei aussuchen - vorausgesetzt, die Uni oder Fachhochschule dort lässt dich zu dem Studiengang zu.

Neben deinem Bafög kann es auch sein, dass deine Eltern dir weiterhin unterhaltspflichtig sind (weiß ich nicht genau, hast ja geschrieben, dass du schon einen Beruf hast). Ab dem 18 Lebensjahr müssten sie dir den Unterhalt auch in Bar geben, wenn du nicht mehr zu Hause wohnen möchtest.

Wichtig: Bafög ist natürlich nicht komplett geschenkt, musst einen größeren Teil davon zurückzahlen. Kriegst du mehr, hast du hinterher natürlich auch mehr Schulden.
 
Man ist nicht "verpflichtet" bis 25 zu Hause zu leben. Wenn man selbst eine Wohnung finanzieren kann, dann kann man auch früher ausziehen und hat immer noch Anspruch auf Bafög, soweit ich weiß. Wenn man aber arbeitslos ist und ALG oder Harz4 bezieht unter 25, kann man nicht einfach so bei seinen Eltern ausziehen. Dazu musst du schwerwiegende Gründe haben. Wohngeld bekommst du nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Hier ein Link, da wird das Gesetz erklärt, solltest ab Punkt 5 genau lesen, das beschreibt genau, was unter 25-Jährige betrifft.
SGB 2 - Einzelnorm
 
"Mit schwerwiegenden Grund"... Wenn man einfach nur Freiheit will und keine Lust auf zu Hause hat, dann ist das doch kein schwerer Grund?

Also so wie ich das jetzt verstanden habe, darf ich unter 25 ausziehen egal wohin etc. ausser ich bin arbeitslos
 
Mensch, natürlich darfst Du von Zuhause ausziehen sobald Du älter als 18 Jahre bist. Unter bestimmten Umständen sogar früher, aber das tut hier nichts zur Sache. Ja, Du kannst in einer anderen Stadt studieren und bist dann - falls die entsprechenden weiteren Umstände gegeben sind - auch im Sinne des BAföG gefördert werden.

Darf ich fragen, woher die seltsame Ansicht stammt, man müsse bis zum 25. Lebensjahr zuhause wohnen? Eventuell verwechselst Du irgendwelche Bestimmungen für Empfänger von Leistungen nach dem SGB 2 mit allgemein gültigen Gegebenheiten.


Viel Erfolg!

Gast
 
Guten Morgen erst einmal.

Wenn ich dir eine kleine Machete für dein Dickicht geben darf:

Der §22 SGB2 ist für dich völlig uninteressant, da sich das SGB2 auf arbeitssuchende bezieht. Arbeitssuchend bist du aber nicht! Wenn du einen Beruf hast kannst du per Definition schonmal nicht arbeitssuchend sein, du hast ja eine. Wenn du hingegen keinen Beruf hast, aber studierst gilt das ganze als Ausbildung, du bist in diesem Fall also ebenfalls nicht arbeitssuchend.

Du kannst also mit U25 ausziehen wenn du willst, da steht dir niemand im Weg.

Nun zur Frage BaföG und Wohngeld. Zuerst Mal zum Wohngeld, denn die Frage ist einfacher: Vergiss es. Als Student bist du "dem Grunde nach" BaföG berechtigt und dir steht kein Wohngeld zu. Dabei ist es völlig uninteressant, ob du BaföG beantragt hast, es kriegst oder es aus irgendwelchen Gründen nicht kriegst.

BaföG hingegen kannst du (theoretisch) kriegen. Unter der Voraussetzung jedoch, dass du bisher keine abgeschlossene Ausbildung hast (es gibt zwar Ausnahmen, aber die sind für deinen Fall nicht von Belang). Wie viel du kriegst hängt von den Vermögensverhältnissen deiner Eltern ab und davon, wie viel du selber verdienst. Der Unterhalt zu dem deine Eltern verpflichtet sind (bis 25 wenn du in einer Ausbildung bist, aber auch hier gibt es wieder für dich vermutlich uninteressante Ausnahmen) richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle oder deiner aktuellen Tätigkeit. Für Studenten mit eigener Wohnung wurde ein Pauschalbetrag von 640€ festgesetzt. Dieser wird jedoch mit deinem Einkommen verrechnet.

Weiterhin steht dir dein Kindergeld zu, welches bei Erstgeborenen aktuell 184€ monatlich beträgt. Dieses erhälst du ebenfalls bis du 25 bist (zuzüglich der Zeit in der du ggf. Zivil- bzw. Wehrdienst geleistet hast). Seit dem 01.01.2012 ist das Kindergeld ohne Einkommensgrenze, steht dir also IMMER zu.
Achtung: Auch das Kindergeld gilt bei volljährigen Kindern als Einkommen, wird also mit dem Unterhalt verrechnet.

Unterm Strich bedeutet das also:

Bafög: Möglich
Wohngeld: Unmöglich
Unterhalt: je nach Einkommen
Kindergeld: immer, gilt aber als Einkommen
Ausziehen U25: gesetzlich kein Problem

Wenn du Fragen zur Berechnung deines Einkommens hast, schick mir eine PM.

Ich hoffe die Infos konnten dir ein wenig helfen.

LG,
Philoges
 
Also die Sache mit dem Einkommen.
Ich habe ja eine abgeschlossene Ausbildung wenn ich studieren gehen (Fachabi + Beruf)
Ein Einkommen habe ich nicht (Außer ich mache duales Studium).
Was Bafög betrifft also Schülerbafög bekomme ich nicht, da meine Eltern zu viel verdienen. Ich vermute beim studentenbafög ist es vllt das selbe.
 

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