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Studium und Hartz 4 - Ersten Semesterbeitrag bezahlen

Birgitt1958

Neues Mitglied
Hallo,

meine Tochter hat gerade ihr Abitur bestanden und nun eine Zusage erhalten von einer Uni. Da ich selbst Hartz 4 beziehe, ich weder Kontakt zu meinem Ex Mann habe, noch Unterhalt von ihm erwarten kann, ist das Geld natürlich entsprechend knapp.
Meine Tochter hat sich dazu entschlossen auszuziehen, da sie so einen 400 € Job zusätzlich zum Studium ohne Abzüge machen kann.

Mit der Zulassung zur Uni kam auch die Benachrichtung darüber, dass wir die Überweisung der ersten Semestergebühren+Sozialbeitrag bereits zur Einschreibung vorweisen müssen. Außerdem wird dann auch bald die erste Miete + Kaution für die Wohnung fällig.
Der Bafög Antrag ist natürlich schon gestellt, ich gehe jedoch davon aus, dass sie frühestens mit der ersten Zahlung rechnen kann, wenn ihr Studium beginnt.
Wir grübeln jetzt darüber wie wir diese ersten Zahlungen bewältigen sollen? Wäre es möglich einen Studienkredit aufzunehmen für den Anfang? Sobald sie ihr Bafög bekommt und sich die ganze Sache erst einmal eingespielt hat sollte sie einen solchen Kredit nicht mehr benötigen. Die Frage ist jedoch ob sie ihn überhaupt genehmigt kriegen würde, da sie ja nicht wirklich Kreditwürdig ist?

Lg Birgitt
 
Ich habe den Antrag Ende Juli gestellt - im Januar gab es die erste Zahlung vom Bafoegamt nach mehrfache Anfrage. (Natürlich wurden die Monate Oktober - Dezember rückwirkend auch überwiesen). Die arbeiten dort nicht so schnell und leiden angeblich unter Personalmangel. Versuche es einfach mal bei der Studienberatung und fragt dort, wo man einen Kredit bekommen kann, es gibt i.d.R. spezielle regionale Partner. Die Studiengebühren müssen auf jeden Fall überwiesen werden, sonst wird deine Tochter noch vor Semesterbeginn exmatrikuliert und verliert den Anspruch auf den Studienplatz.
 
Wie hat denn die Tochter einen BafögAntrag stellen können,
wenn sie nicht die Angaben des Vaters beibrachte?

DU mußt keinen Kontakt zu ihm haben,
DU bekommst ja auch keinen Unterhalt von ihm.

Aber: ich kenne es so,daß der Student nur dann auf Bearbeitung des BafögAntrages hoffen kann,wenn der komplett ist.

(Väter können da mit Bummelei oder Nichtabgabe ihre Kinder SEHR ärgern...vor allem...wenn sie SELBST genug Geld haben...und auch keinen Unterhalt zahlen wollen...)

Auch ,wenn da nix kommt:
Deine Tochter sollte mit Einschreiben dem Erzeuger die Bedürftigkeit erklären,den Zulassungsbescheid in Kopie dazu und eigenes Nichteinkommen darlegen, Deine eigene Bed+rftigkeit versichern...und um KURZFRISTIGE Unterlagen bzw.ggf.Unterhalt bitten. (Bei eigener Wohnung stünden ihr 670 Eu zu abzüglich des "durchgereichten Kindergeldes".

Der Nebenverdienst wäre ÜBEROBLIGATORISCH !

Bei der KfW ist die Immatrikulationsbescheinigung und ein eigenes Girokonto ausreichend,um einen Studienkredit zu bekommen
--hier der link(click!).

Es empfiehlt sich also, ggf.beim Sozialamt um ein Kurzdarlehen zu bitten ("besondere Lebenslagen"),
bis Bafög/ Studienkredit/Unterhalt geklärt ist.
Beim Stura kann sie fragen,ob sie einen EINMALIGEN Härtefallkredit bekommt...m.E. zahlt den auch das Bafög-Amt.

Gruß und viel Erfolg!

Micky

TIP:

in den Monaten VOR dem Studium kann Deine Tochter sich bei der ARGE als "ausbildungssuchend" melden--und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen--dann hat sie Anspruch auf ALG2 für Juli/August/September...
oder ist sie sowieso jetzt in der BG...dann überlies es..
 
Zum Bafögantrag: Auch wenn der Vater eine angaben machen will und nicht zahlen will, ist das kein großes Problem. Da weiß das Bafög-Amt bescheid und man muss denen das nur mitteilen. Es gibt extra ein Formblatt, das man verwendet, wenn ein Elternteil keine Auskunft geben will oder aber keinen Unterhalt bezahlen will, obeohl es könnte. Dann bekommt man erstmal Bafög als Vorausleistung und das Bafög-Amt kümmert sich um alles weitere. Einfach mal nachfragen!
 
THEORETISCH gibt es Hilfe vom Baföfamt...

Naja---mein Sohn hat mit den Studium aufhören müssen--
irgendwann war er mürbe 🙁🙁🙁 --

es gab KEIN Bafög,kein Darlehen

da "Vater" jenseits von Gut und Böse
EXTREMST HOHES Einkommen hat--
aber eben NICHT den sogar titulierten,für den Volljährigen umgeschriebenen Unterhalt zahlte.
Das war der KU,der ihm als Zwölfjährigem berechnet wurde...immerhin...

Der "Vater" bekam,damit er nicht "finanziell überfordert wird"
(wortwörtlich!!!) vom "Familiengerichtsvorsitzenden" eine "Einstweilige Verfügung" durch-- Sohn durfte NICHT pfänden.

Die Relationen ungefähr:

1 (Unterhalt) zu 21 (die Angaben des "Vaters" ggü.Bafögamt)
bzw.
1(Unterhalt) zu 45 (die EIGENEN BELEGTEN Angaben des "Vaters" ggü.Familiengericht--> also EINKOMMEN NETTO ,seine BWA ...
die aber AUCH nur die Hälfte enthielt,wo zig Tausende Euronen als "Verlust aus Vermietung" gegengerechnet wurden...

Vielleicht ist das AUCH nur wieder "der bedauerliche Einzelfall" gewesen--aber... KEIN AMT,niemand half.
Und ich bin jenseits von Gut und Böse---UNTERHALB jeglicher Selbstbehalte... So ist das.

(( "Es gibt keine Korruption".))
 
Hallo erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Zitat: Wie hat denn die Tochter einen BafögAntrag stellen können,
wenn sie nicht die Angaben des Vaters beibrachte?

Wir haben den Antrag ja erst letzte Tage rausgeschickt, vielleicht hast du mich falsch verstanden, da ich geschrieben habe, er wurde gestellt. Eine Antwort haben wir noch nicht.

Zum Vater haben wir seit beinahe 20 Jahren keinen Kontakt mehr, Geld verdienen wird er zu 100% auch keins.

Mir stellen sich jetzt noch einige Fragen:

Zitat: "Bei eigener Wohnung stünden ihr 670 € zu abzüglich des "durchgereichten Kindergeldes".

Wieso denn abzüglich? Bekommt sie das Kindergeld nicht noch zusätzlich zum Bafög?

Außerdem Frage ich mich ob sie überhaupt eine Wohnung kriegen würde, wenn das Studium mitte September anfängt, war es eigentlich unser Plan, dass sie sich zum ersten September direkt eine Wohnung sucht. Aber da mit der Bewilligung des Bafögs ja wohl erst gegen Ende des Jahres zu rechnen ist, hat sie doch gar keine Bescheinigung für den möglichen Vermieter?
 
Hallo erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Zitat: Wie hat denn die Tochter einen BafögAntrag stellen können,
wenn sie nicht die Angaben des Vaters beibrachte?

Wir haben den Antrag ja erst letzte Tage rausgeschickt, vielleicht hast du mich falsch verstanden, da ich geschrieben habe, er wurde gestellt. Eine Antwort haben wir noch nicht.

Zum Vater haben wir seit beinahe 20 Jahren keinen Kontakt mehr, Geld verdienen wird er zu 100% auch keins.

Mir stellen sich jetzt noch einige Fragen:

Zitat: "Bei eigener Wohnung stünden ihr 670 € zu abzüglich des "durchgereichten Kindergeldes".

Wieso denn abzüglich? Bekommt sie das Kindergeld nicht noch zusätzlich zum Bafög?

Außerdem Frage ich mich ob sie überhaupt eine Wohnung kriegen würde, wenn das Studium mitte September anfängt, war es eigentlich unser Plan, dass sie sich zum ersten September direkt eine Wohnung sucht. Aber da mit der Bewilligung des Bafögs ja wohl erst gegen Ende des Jahres zu rechnen ist, hat sie doch gar keine Bescheinigung für den möglichen Vermieter?

Ich glaube hiermit war nicht das Kindergeld gemeint sondern der Unterhalt.
670 Euro sind der Höchsatz für den Bedarf. Es kann max. 670 Euro vom Bafoegamt ausgezahlt werden, vorrausgesetzt das Einkommen ist gering. Je nach Ermessen des Bafoegamtes ist ein einkommensabhängiger Beitrag der Eltern zu leisten, d.h. dass die Eltern eine Summe X zahlen müssen. Das ist aber eine Empfehlung und nicht zwangsweise verpflichten um die Eintreibung dieser Unterstützung durch die Eltern muss man sich selbst kümmern. Wenn die Studenten dieses zusätzliche Unterstüzung von den Eltern, die Ihnen laut Bafoegamt zusteht, haben möchten, dann gibt es 3 Möglichkeiten: Die Eltern zahlen das freiwillig, die Kinder gehen vor Gericht und erklagen sich das Geld von den Eltern oder die Eltern zahlen nicht und die Kinder haben keine Lust auf langwierige Geirchtsverhandlungen und verzichten auf das Geld und jobben z.B.
 

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