Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Suche dringend Hilfe Mietvertrag

T

Tinna2205

Gast
Habe ein riesiges problem, mein Sohn hat 2002 in unser Haus Geld gesteckt
was er seit dem Zeitpunkt bei uns Monatlich abwohnt, das ganze haben wir mündlich vereinbart. Jetzt soll unser Haus zwangsversteigert werden, wir haben einen Zwangsverwalter bekommen der sich die Räumlichkeiten morgen anschauen will. Auf anraten haben wir das ganze jetzt noch schriftlich gemacht, aber der Zwangsverwalter meint es wäre nicht das Papier wert wo es draufstehen würde. Hat jemand erfahrung mit solchen Sachen.
Muss mein Sohn nach Hausversteigerung sofort ausziehen?
Freue mich wenn mir schnell jemand helfen könnte.

Gruss Sinna
 

Jens79

Aktives Mitglied
Hallo Sinna,

ich habe leider auch keine Ahnung von solchen Dingen, aber ich kann dir Internetseiten zeigen, wo du dich weiter informieren kannst.
Da wäre z.B. die Mietrecht-FAQ, das sind die häufigsten Fragen aus der Newsgruppe "de.soc.recht.wohnen" also von Leuten zusammengetragen, die sich damit auskennen sollten: http://www.softnews.de/recht/mietrecht.htm und zwar der Punkt "XI. Eigentümerwechsel".

Wenn du bestimmte Gesetze (Bundesrecht) brauchst wie BGB, ZVG usw. findest du die hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

Hoffe, das hilft dir erstmal ein bisschen...

Viele Grüße,
Jens
 
U

Unreg

Gast
Mietverträge unter Verwandten müssen wie unter Fremden abgeschlossen werden..also:geht sowohl mündlich als auch schriftlich...aber:muß nachvollziehbar/belegbar sein..z.B. durch poliz.Ummmeldung,Mieteingang...
Vorsicht vor nachträglichem Gestalten...
ABER: Ein MIETER ist GESCHÜTZT!!
Kauf bricht Miete nicht...müßte auch bei Zwangsvollstreckung gelten..
Der evl.neue Eigentümer müßte auf "Eigenbedarf" klagen"...
So schnell wird kein bewohntes Haus versteigert!!!
Investier das Geld für ordentliche Beratung(Sohn ist evl.Gerichtskostenbeihilfe-Berechtigter!!!)...
 
J

Julie0307

Gast
Nun der neue Eigentümer müsste erstmal Eigenbedarf anmelden und vor allem nachweisen. Das ist nicht so einfach, da jemanden aus seiner Wohnung rauszukriegen. Wenn ihr also einen Mietvertrag miteinander habt, ist der auch gültig, wenn er nicht gerade gestern unterzeichnet wurde. Denn, auf ein sehr junges Datum des Mietvertrags könnte man rückschließen, dass ihr diesen Mietvertrag auschließlich zu dem Zweck, den du ja nennst, abgeschlossen habt. Das würde wohl so leicht niemand anerkennen. Also wenn der Zwangsvollstrecker noch keine Kopie davon hat, solltet ihr mal sicherheitshalber ein paar Jahre zurückdatieren.... was euch dann u.U. aber auch wieder in eine Steuerpflicht ( Mieteinkünfte) bringen könnte.
Das wäre mal zu prüfen....
 
U

Unreg

Gast
wenn es verträge sind ,soll man nicht betrug unterstellen!
es wird von (mündl.o.schrl.)verträgen gesprochen.
nicht vom schummeln!!!

bezichtigung der straftat ist auch strafbar!!!

die verträge werden nicht unwirksam wg.versteigerung.lediglich der "verrechnungsanspruch" geht von den eltern auf den inso-verwalter über.
kein grund für vertragsauflösung!der sohn ist eine ganz andere juristische person...deshalb geht ihn die inso der eltern nichts an---wie unter fremden mietern bleibt es beim mietvertrag!
wenn zahlungsanspruch "abgewohnt ist",muß sohn ja wieder normal miete zahlen!

der sohn kann mitsteigern. ist hier dringend zu empfehlen!!!!!!!!!!!!!!!
aber erst im zweiten termin(wenn keine grenzen nach unten gelten!)

wenn das haus nicht versteigerbar ist,bleibt lediglich die summe für die gläubiger kleiner.
eine vermietung ist ja aktive verwertung und deshalb eher zu begrüßen.
nur bei zerstörung der versteigerungsobjekte ist strafanzeige denkbar.

banken nutzen zu oft notlagen aus...obwohl sie ermessensspielraum hätten...
das eigentum dann zu schützen ist legitim.so oder so.wenn keine straftat....
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Problemmensch75 Suche ein Ghostwriter für meine Bewerbungen Finanzen 51

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben