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immer mehr Fragen :Grundgesetz,Strafgesetz


Grundgesetz Artikel 101 ,


(1)    Aus*nah*me*ge*rich*te sind un*zu*läs*sig.


Nie*mand darf sei*nem ge*setz*li*chen Rich*ter ent*zo*gen wer*den.


(2)    Ge*rich*te für be*son*de*re Sach*ge*bie*te kön*nen nur durch Ge*setz er*rich*tet wer*den.


Und aus

"http://www.jusline.de/Strafgesetzbuch_(StGB)_Langversion.html"-->


Strafgesetz §§ 13, 258 Strafvereitelung(1)-->


" Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, 


wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.....

(4) Der Versuch ist strafbar.


(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei---



DAS heißt aber nicht ,es wären damit "GlaubensBRÜDER" gemeint!

Oder steh ich da auf dem Schlauch?


:cool::cool::cool:



Warum reagiert also eine Justizministerin nicht,wenn man "sein Verhalten ÄNDERN will und absofort MITWIRKEN möchte bei der Hilfe für Mißbrauchsopfer",



wo vorher völlig gegen das Grundgesetz von der 


KOMPLETTEN KATHOLISCHEN KIRCHE eine "interne Regelung"

bevorzugt und praktiziert wurde?!


Damit gesteht man ein VORHER RECHTSBRECHERISCHES VERHALTEN  doch?!  


Es gibt auch für die Kirche kein Recht zur SELBSTJUSTIZ!



Es ging NICHT um berufsrechtliche Belange,die man durch Abmahnungen sanktionieren dürfte.



Meine Meinung:

es wurde systematisch,gezielt,geplant, organisiert ein großer Täterkreis seinem 

" gesetzlichen Richter entzogen",weil man Fakten unterschlug,nichts meldete,Opfer einschüchterte und demütigte und verhöhnte.



Soll es nun eine "Kronzeugenregelung" geben ?

Wenn ja--WARUM? 


 Für wen?

 Katholische Kirche ja,Walddorfschulen und Jugendwerkhöfe nein? 


Bin gespannt.




Spielt hier die Frage der erfolgreich  verhinderten Entschädigungszahlungen eine Rolle?



Angesichts der extrem hohen nun bekannt werdenden Opferzahlen (auch ANDERER INSTITUTIONEN!)  würde ja so manche "Insolvenz" drohen....müßten sich Organisationen "selbstauflösen"--weil die Opferentschädigung+Gerichtskosten explodieren würden?



Und--wir sind nicht mal im USA-Rechtssystem...hier  sind Kosten "gemäßigt"!




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