Bei der Polizei würde es nicht mehr als ein Protokoll dazu geben. Die verstehen zwar deine Angst und Sorge und nehmen dich auch ernst aber die Angaben sind für eine Ermittlung nicht ausreichend. Die könnten erst mal nicht mehr tun als es nur zur Kenntniss zu nehmen.
Das stimmt so nicht ganz.
1. Die Polizei ist dazu verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen und sie weiterzuleiten an die Staatsanwaltschaft. Und diese ist erstmal dazu verpflichtet zu ermitteln.
2. Wenn anschließend die Beweise nicht ausreichen, wird das Verfahren eingestellt. Vorher nicht.
3. Wenn zwar Beweise vorliegen, aber das Vergehen als zu geringfügig betrachtet wird, kann das Verfahren unter Auflage eines Busgeldes nach §153A eingestellt werden.
Bei diesen drei Punkten ist das Ergebnis für den Betroffenen zunächst sehr unbefriedigend. Dennoch gibt es dabei entscheidende Faktoren:
1. Der Vorfall ist aktenkundig. (Dies ist für weitere Ereignisse wichtig, denn "Stalking" ist das Ergebnis vieler kleiner Einzeldelikte.)
2. Die Polizei ist auf Grund dieser Beschreibung neurdings dazu verpflichtet, einen sogenannten "Stalking-Hinweis" an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, weshalb die Einzeldelikte ein deutlicheres Gewicht bekommen.
3. Nach einer Anzeige kann der vermeintliche Stalker von der Polizei vorgeladen werden. Diese Konfrontation sorgt häufig schon dafür, dass der Stalker sein Handeln unterlässt.
4. Mit der Anzeige setzt du ein deutliches Zeichen, dass du mit dem Verhalten nicht einverstanden bist. Auch dies ist für den weiteren Verlauf entscheidend.
In wieweit die bisher von dir beschriebenen Details aussagekräftig sind, hängt von der Gesamtsituation und den Zusammenhängen ab.
Aber ich denke nicht, dass du hier nicht alle SMS oder Konfrontationen im Einzelnen beschreiben musst.
Falls du dir unsicher bist, wende dich an einen Anwalt oder an eine der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.
Viel Erfolg und ein paar ruhige Tage
"Nora"