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Thema Abmahnung - "Schlimm"?

Changbeer

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

Ich habe vor kurzem eine Abmahnung erhalten - den Grund möchte ich ungern breittreten, ich habe grobes Fehlverhalten an den Tag gelegt und habe dann entsprechend dazu eine Abmahnung vorgelegt bekommen.

Diese habe ich dann auch unterschrieben (was bleibt einem schon anderes übrig). Das Verhältnis zu meinen Kollegen ist seither unbeeinträchtigt davon, ich habe einfach einen Fehler begangen der einen mehr oder weniger groben Schnitzer nach sich gezogen hat, ein weiterer Kollege der mit mir in dieser Sache zusammengearbeitet hat, wurde ebenfalls mit demselben Wortlaut schriftlich abgemahnt.

Nun zur eigentlichen Frage:

Mir ist bewusst das man bei der 2. Abmahnung "fliegt" - stimmt das denn so, oder kann das Firmenintern abweichen? Ich weiß z. B. das ein anderer Kollege (andere Abteilung, haben nichts miteinander zutun) bereits 2x schriftlich abgemahnt worden ist - aber immernoch in der Firma arbeitet. Gibt es da eine unterschiedliche Gewichtung der Gründe weswegen man abgemahnt wird?

Ich danke euch vorab und wünsche euch eine schöne restliche Woche! 🙂

LG
Changbeer
 
Hi,

das können die Firmen handhaben wie die möchten.

Theoretisch kann man dich unter bestimmten Umständen kündigen - entsprechende Abmahnungen vorausgesetzt. (Da kann dir ein Arbeitsrechtler weiterhelfen)

Praktisch betrachtet - hier haben auch schon diverse Leute Abmahnungen kassiert, wenn der Mist, den sie verbockt haben mit einem "Ausschimpfen" einfach nicht mehr abgehandelt werden sollte/konnte. In den meisten Fällen ist das bei uns allerdings nicht der Plan auf eine Kündigung hinzuarbeiten - sondern ein Schuss vor den Bug. Eine Warnung die man ernst nehmen sollte.

LG
 
Ich habe letztes Jahr selbst eine Abmahnung kassiert und diesbezüglich mit meiner Anwältin gesprochen. Diese sagte mir, dass mal eben abmahnen, kündigen usw. auch nicht so easy zulässig sei.
Es muss dem Arbeitnehmer schon verdeutlicht werden, z.B. indem erst mal eine Art Gespräch stattfindet.
Wenn jemand z.B. mal einen Termin verschwitzt, dabei aber keine Geschäftsschädigung stattfindet, ist das noch lange kein Grund für eine Abmahnung.
Ich habe aber wegen so was eine Abmahnung bekommen. 😉
Aus heutiger Sicht hätte ich dagegen vorgehen müssen.
 
Hallo,

es hängt sehr davon ab, ob nach Einschätzung des AG
eine weitere, vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
Grundsätzlich hat eine Abmahnung den Zweck ein be-
stimmtes Verhalten zu ändern.
 
Ich habe damit mal eine sehr negative Erfahrung gemacht.

Ich bekam in einer Firma mal aus einem - in meinen Augen - lächerlichen Grund eine Abmahnung. Die Personalchefin wies mich direkt daruf hin, dass sie rechtens sei, sie habe einen Anwalt konsultiert. War wahrscheinlich ein Fake, aber ich habe es geglaubt. 🙁

Exakt einen Monat später wurde mir die Kündigung präsentiert. Doch nicht aus dem Grund, weswegen ich abgemahnt worden war, sondern wegen "allgemein nicht ausreichender Arbeitsleistungen".
Ich suchte einen Anwalt auf. Dieser meinte, die Kündigung sei zwar nicht rechtens, aber es lohne sich nicht, sie anzufechten. Ich war nur eineinhalb Jahre in dieser Firma beschäftigt gewesen und die Abfindung wäre sehr niedrig ausgefallen.
Also habe ich nichts unternommen.

Wie du also siehst, du kannst dich schneller "draußen befinden" als du gucken kannst.
Wenn man dich auf dem Kieker hat, darfst du dir absolut GAR NICHTS mehr zu schulden kommen lassen.
 
Du bist als Arbeitnehmer rechtlich nicht verpflichtet, die Abmahnung zu unterschreiben, nur den Erhalt musst du bestätigen. Deshalb hätte ich das nicht unterschrieben und zur Prüfung gegeben, denn inhaltlich falsche Abmahnungen müssen aus der Akte entfernt werden. Aber das lässt sich jetzt ja nicht mehr ändern.

Nach der zweiten Abmahnung kündigen darf er dich zumeist, wenn die zweite aus dem gleichen Grund erfolgt wie die erste, sprich, du den "Warnschuss" offenbar nicht gehört hast. Das Problem ist ja leider oft, dass der AG dich gut im Blick hat und du ab sofort achtsam sein solltest, wie Junesun ja auch berichtet.
 
Das Betriebsklima wird massiv vergiftet durch solche Abmahnungen. Das sagte meine Anwältin auch. Für mich hat das immer den Beigeschmack von "hinaus schikanieren", gerade wenn solche Abmahnungen wegen KLeinigkeiten erfolgen. Normalerweise findet vorher erst mal ein Gespräch bzw. die Androhung einer Abmahnung statt.
 
Ich dachte, man "fliegt" erst bei der 3. Abmahnung???
Aber wie auch immer - soweit musst du es ja nicht kommen lassen. Solltest du dich da so unwohl fühlen, dass du einen Abgang in Erwägung ziehst, dann kündige lieber selbst, aber suche dir vorher besser einen neuen Job.
 
Ich Danke euch allen für eure Meinungen und Kenntnisse, das hilft mir wirklich sehr. Ich wusste zum Beispiel nicht, das man nur den Empfang bestätigen muss, den Inhalt aber erstmal nicht. Man lernt ja bekanntlich nie aus, und sollte ich einmal mehr in solch eine Lage kommen werde ich den vorgelegten Schrieb dann erstmal bei entsprechend Fachkundiger Stelle vorlegen!

In meinem Fall war es glücklicherweise keine Abmahnung die als Schikane oder Willkür zu verstehen war um mich aus dem Unternehmen zu drängen oder mir mein Ansehen innerhalb der Firma zu vermiesen, dennoch ist es gut die Einzelheiten zu wissen - hinterher ist man ja bekanntlich immer schlauer. Ich habe mich derweil auch selbstständig auf die Suche nach weiteren relevanten Informationen rund um das Thema gemacht und bin dabei einen interessanten Artikel gestoßen der so einige Wissenslücken, wie auch eure Beiträge, geschlossen hat. (Für diejenigen die es interessierte, hier geht es zu dem Artikel)

Damit wäre erstmal alles beantworte, ich hoffe ihr hattet ein schönes verlängertes Wochenende und schöne Pfingsten!

LG
 

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