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Thema - Tafel

G

Gelöscht 129287

Gast
Ehrlich - dem sollte man offiziell nachgehen, denn offenbar handelt es sich hier um einen Sozialschmarotzer.
 
Ehrlich - dem sollte man offiziell nachgehen, denn offenbar handelt es sich hier um einen Sozialschmarotzer.
Ich wollte nur wissen, ob es möglich ist, dass jemand aus meinem Landkreis in einen anderen Landkreis zur Tafel gehen kann. Mir ging es nur um den Sachverhalt beziehungsweise die Zuständigkeit.

Ich bin der Meinung, dass dies nicht geht. Ich denke, wenn man in einem Landkreis gemeldet ist, ist dieser auch "verantwortlich". Man bekommt ja auch vom jeweiligen Amt seinen Bescheid und die Berechtigung. Es wird auch alles kontrolliert, eingetragen und abgestempelt. Würde ich bei der Tafel arbeiten, jemand aus einem anderen Landkreis (der selber Tafeln hat) vorstellig werden, würde ich mich schon fragen, was diese Person bei mir möchte.

Es ist aber nur meine Meinung. Ich kann mich natürlich auch irren und es gibt diese Möglichkeit.

Ob es sich in diesem Fall um einen "Sozialschmarotzer" handelt, kann ich daher nicht beurteilen beziehungsweise steht mir nicht zu und war auch nicht mein Anliegen.

Es fehlt mir hierzu auch das Hintergrundwissen.

Allen einen schönen Sonntag.
 
Zuletzt bearbeitet:

Piepel

Aktives Mitglied
Im Internet habe ich nichts zu meiner Frage gefunden.
Geh mal davon aus, dass Lebensmittelvereine, die das Wort " Tafel" führen, dem Dachverband "Tafel Deutschland eV" unterstehen, weil das Wort "Tafel" durch den Verband geschützt ist.

"Tafeln" sind demnach selbständige Vereine, die sich in gewissem Sinne zu gemeinsamem Handeln verpflichten. Dazu gehört auch die Festlegung der Zuständigkeit - nach Postleitzahl des Bewerberwohnsitzes.
Intern finden ab und zu auch Kontrollen über einen Datenabgleich statt, um Doppelanmeldungen aus zu schließen ( Informationen für Kund*innen> (Kund*innen (berliner-tafel.de))
 

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