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Therapie-Vertrag unterschrieben,kann ich das widerrufen?

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Gelöscht 68350

Gast
ich hatte mich bei jemanden für eine Verhaltenstherapie angemeldet.......................erst habe ich zugesagt,dann hatte ich Angst und hatte wieder abgesagt,weil ich einfach nicht über meine Gefühle reden kann.

Er hat mir eine 2.Chance gegeben und meinte das,wenn jemand Hilfe braucht ,er dann auch versucht zu helfen.

Dann hatte er davon gesprochen,das wenn ich 48 Stunden nicht eher bescheid gebe wegen absagen,das ich dann aus eigener Tasche 50 Euro zahlen muss,ich war anfangs schon etwas geschockt,aber dachte mir nur okay.

Dann hatte er mir ein Schreiben mitgegeben,hatte aber nur von diesen 50 Euro erwähnt gehabt.

ich hab dummerweise die 6 Sätze nicht richtig gelesen bzw. übersehen gehabt,das in diesem Vertrag auch was anderes stand,irgendwie hatte ich das am Anfang nicht aufgenommen ,keine Ahnung warum. Ich habe mir grad den Vertrag nochmal durchgelesen und da steht:

Ich verpflichte mich,dass ich mich selbst um die Therapiekostenübernahme bemühe.

Unabhängig von der Erstattung durch Dritte(z.B. private Krankenversicherung, Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung bei §13 Abs. 2 oder3 SGB V) schuldet der/die Patient/in das Honorar der/dem Psychotherapeuten persönlich in voller Höhe.
Die Rechnungslegung erfolgt gemäß GOP. Mir ist bekannt, dass die Therapiekosten nicht immer vin der Krankenkasse in voller Höhe übernommen werden.

Zusätzlich vereinbaren Patient/in und Psychotherapeut folgendes:

Der/die Patient/in verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarte Behandlungstermins spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt die Terminabasage nicht rechtzeitig,wird dem/der Patient/in unabhängig von
der Art der Versicherung selbst zu zahlen. Eine Kostenerstattung durch die private oder gesetzliche Krankenkasse oder Beihilfe findet in diesem Fall nicht statt.

meine Frage ist,soll ich erstmal einen Termin bei meiner Krankenkasse machen oder dem Therapeut trotz Vertrag absagen bzw. widerrufen?
 
Hallo joanna88,
Also ich würde den Vertrag schriftlich kündigen, und erwähnen, das du dich an die ausgemachte Frist damit hälst.
Falls du die Kündigung morgen selbst abgeben mußt, damit du in der 48 Stundenfriet bleibst, lass dir das Entgegennehmen Datumsmäßig unterschreiben, bereite einen Zettel vor, Hiermit bestätige ich...die Kündigung erhalten zu haben.
Oder am Sichersten ist ein Einschreiben mit Übergabe.
So würde ich es machen.
Bei so jemanden würde ich keine Therapie machen wollen.
Mußte ich bei meiner Therapeutin "Sowas" nicht unterschreiben.

Ist es für dich denkbar einen anderen Therapeuten zu suchen?

Liebe Grüße Pecky
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich musste noch nie in meinen Leben SO etwas unterschreiben. NIE.

Das klingt für mich sehr unseriös.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für eure Antworten..................ich werde morgen einfach erstmal mit meiner Krankenkasse reden und dann schau ich mal weiter.

Ich weiß das ich da jetzt selber Schuld bin,er hatte es mir mit nachhause gegeben und ich hab es übersehen,ich kann auch nicht erklären,warum ich das übersehen habe-.- vom Typ her bin ich total verpeilt und unsicher,aber ich schau mal was meine Krankenkasse dazu sagt.
 
@Pecky Sue: danke für deinen Tipp ich denke ich werde das auch so machen,mit dem Einschreiben
 
Mir geht es nicht um diese 50 Euro,sondern vielmehr darum was vertraglich außerdem noch vereinbart hingezeichnet ist............. was ist wenn die Krankenkasse die Therapie nicht unterstützt bzw. nur teilweise,ich habe das Geld nicht.

Ich war erst in einer Tagesklinik,was die Krankenkasse übernommen hat und jetzt auch noch die Verhaltenstherapie,kann mir nicht vorstellen das sie die Kosten übernimmt:/
 
Mir geht es nicht um diese 50 Euro,sondern vielmehr darum was vertraglich außerdem noch vereinbart hingezeichnet ist............. was ist wenn die Krankenkasse die Therapie nicht unterstützt bzw. nur teilweise,ich habe das Geld nicht.

Ich war erst in einer Tagesklinik,was die Krankenkasse übernommen hat und jetzt auch noch die Verhaltenstherapie,kann mir nicht vorstellen das sie die Kosten übernimmt:/

Also normal zahlen die das schon, weil es üblich ist nach einen Klinik Aufenthalt weiter zu machen.
 
Hallo,
Vielleicht ist dir der Link hilfreich
https://de.wikipedia.org/wiki/Behandlungsvertrag

Grade auch die Aufklärungspflicht des Behandlers.


Meine Therapeutin hat mir gesagt wenn ich plötzlich krank werde, kann ich das ja nicht wissen, dann kann ich ja nicht 2 Tage vorher anrufen.
Das gilt eigentlich nur wenn man absichtlich nicht hin will, aus persönlichen Gründen.
Allerdings das er dir den Vertrag so mitgibt, finde ich nicht gut.
Mir ist der Therapeut nicht koscher.
Sprich mit deiner Krankenkasse und überlege deine Entscheidung gut.

Hab einen schönen Abend
Pecky
 
Hallo,

bevor man einen Therapievertrag unterschreiben muss, hat man normalerweise zuerst 5 probatorische Sitzungen mit dem Therapeuten. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Patient schaut, ob er sich gut aufgehoben fühlt und das Therapieverfahren seinen Vorstellungen entspricht, und der Therapeut klärt die Diagnose und die Behandlungsmöglichkeiten.

Danach, wenn alles passt, unterschreibt man den Therapievertrag und es wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt - und zwar durch den Therapeuten. So läuft das normalerweise.

In dem Antrag "rechtfertigt" der Therapeut gegenüber der Krankenkasse nämlich die Notwendigkeit einer Therapie, sofern gegeben. Das kann der Patient ja kaum selbst machen. ^^

Ich habe mir grad den Vertrag nochmal durchgelesen und da steht:

Ich verpflichte mich,dass ich mich selbst um die Therapiekostenübernahme bemühe.

So etwas kenne ich von Therapeuten mit Kassenzulassung überhaupt nicht.
 
ich war bei meiner Krankenkasse,ich brauch mir keinerlei Gedanken machen,die würden die Therapie übernehmen,aber ich glaub sie fand den Vertrag auf dem ersten Blick auch etwas komisch.
 

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