G
Gelöscht 68350
Gast
ich hatte mich bei jemanden für eine Verhaltenstherapie angemeldet.......................erst habe ich zugesagt,dann hatte ich Angst und hatte wieder abgesagt,weil ich einfach nicht über meine Gefühle reden kann.
Er hat mir eine 2.Chance gegeben und meinte das,wenn jemand Hilfe braucht ,er dann auch versucht zu helfen.
Dann hatte er davon gesprochen,das wenn ich 48 Stunden nicht eher bescheid gebe wegen absagen,das ich dann aus eigener Tasche 50 Euro zahlen muss,ich war anfangs schon etwas geschockt,aber dachte mir nur okay.
Dann hatte er mir ein Schreiben mitgegeben,hatte aber nur von diesen 50 Euro erwähnt gehabt.
ich hab dummerweise die 6 Sätze nicht richtig gelesen bzw. übersehen gehabt,das in diesem Vertrag auch was anderes stand,irgendwie hatte ich das am Anfang nicht aufgenommen ,keine Ahnung warum. Ich habe mir grad den Vertrag nochmal durchgelesen und da steht:
Ich verpflichte mich,dass ich mich selbst um die Therapiekostenübernahme bemühe.
Unabhängig von der Erstattung durch Dritte(z.B. private Krankenversicherung, Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung bei §13 Abs. 2 oder3 SGB V) schuldet der/die Patient/in das Honorar der/dem Psychotherapeuten persönlich in voller Höhe.
Die Rechnungslegung erfolgt gemäß GOP. Mir ist bekannt, dass die Therapiekosten nicht immer vin der Krankenkasse in voller Höhe übernommen werden.
Zusätzlich vereinbaren Patient/in und Psychotherapeut folgendes:
Der/die Patient/in verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarte Behandlungstermins spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt die Terminabasage nicht rechtzeitig,wird dem/der Patient/in unabhängig von
der Art der Versicherung selbst zu zahlen. Eine Kostenerstattung durch die private oder gesetzliche Krankenkasse oder Beihilfe findet in diesem Fall nicht statt.
meine Frage ist,soll ich erstmal einen Termin bei meiner Krankenkasse machen oder dem Therapeut trotz Vertrag absagen bzw. widerrufen?
Er hat mir eine 2.Chance gegeben und meinte das,wenn jemand Hilfe braucht ,er dann auch versucht zu helfen.
Dann hatte er davon gesprochen,das wenn ich 48 Stunden nicht eher bescheid gebe wegen absagen,das ich dann aus eigener Tasche 50 Euro zahlen muss,ich war anfangs schon etwas geschockt,aber dachte mir nur okay.
Dann hatte er mir ein Schreiben mitgegeben,hatte aber nur von diesen 50 Euro erwähnt gehabt.
ich hab dummerweise die 6 Sätze nicht richtig gelesen bzw. übersehen gehabt,das in diesem Vertrag auch was anderes stand,irgendwie hatte ich das am Anfang nicht aufgenommen ,keine Ahnung warum. Ich habe mir grad den Vertrag nochmal durchgelesen und da steht:
Ich verpflichte mich,dass ich mich selbst um die Therapiekostenübernahme bemühe.
Unabhängig von der Erstattung durch Dritte(z.B. private Krankenversicherung, Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung bei §13 Abs. 2 oder3 SGB V) schuldet der/die Patient/in das Honorar der/dem Psychotherapeuten persönlich in voller Höhe.
Die Rechnungslegung erfolgt gemäß GOP. Mir ist bekannt, dass die Therapiekosten nicht immer vin der Krankenkasse in voller Höhe übernommen werden.
Zusätzlich vereinbaren Patient/in und Psychotherapeut folgendes:
Der/die Patient/in verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarte Behandlungstermins spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt die Terminabasage nicht rechtzeitig,wird dem/der Patient/in unabhängig von
der Art der Versicherung selbst zu zahlen. Eine Kostenerstattung durch die private oder gesetzliche Krankenkasse oder Beihilfe findet in diesem Fall nicht statt.
meine Frage ist,soll ich erstmal einen Termin bei meiner Krankenkasse machen oder dem Therapeut trotz Vertrag absagen bzw. widerrufen?