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TITEL entwerten!

K

Kruemelchen84

Gast
Ich habe jetzt mal eine kurze Frage , ein Kumpel hat folgendes Anliegen & da ich hier bei euch bin schreibe ich es einfach mal 🙂

Er hat sein Titel erhalten vom Gläubiger im Original!

Wie hat er sich zu verhalten?
aufjedenfall aufheben.

Aber was ist eigentlich mit Vollstreckungsbescheid entwerten oder so gemeint ?
muss er dazu zum Amtsgericht?

Er will diesen ungültig machen so das alles in sicheren Tüten ist 🙂
& das hinter sich lassen kann ^^
 
Grundsätzlich bedeutet "entwerten" das kennzeichnen, dass ein Titel erledigt ist. Meist wird tatsächlich ganz stumpf quer über jede Seite groß "entwertet" oder "erledigt" geschrieben, in der Regel auch bereits vom Gläubiger bzw dessen Vertrete(Anwalt etc.)

Zum Amtsgericht muss er dafür nicht.
 
Grundsätzlich bedeutet "entwerten" das kennzeichnen, dass ein Titel erledigt ist. Meist wird tatsächlich ganz stumpf quer über jede Seite groß "entwertet" oder "erledigt" geschrieben, in der Regel auch bereits vom Gläubiger bzw dessen Vertrete(Anwalt etc.)

Zum Amtsgericht muss er dafür nicht.


Darf mein Freund das auch selber machen den querstrich??

er hat den Bescheid '' Ausfertigung für Gläubiger '' Original bekommen ohne Vermerk
nur ein extra Zettel mit Unterschrift der Erledigung.
 
Wenn er den Nachweis hat, dass der Titel erledigt ist (der extra-Zettel mit Unterschrift) brauch er im Grunde nichts mehr zu unternehmen. Er hat das Original in der Hand, somit kann aus besagtem Titel nicht mehr vollstreckt werden. Der ehemalige Gläubiger kann ihm so also ohne weiteres nichts mehr.

Einfach den Nachweis mit dem Titel zusammen tackern und sicher abheften.
 

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