K
Kruemelchen84
Gast
Ich habe jetzt mal eine kurze Frage , ein Kumpel hat folgendes Anliegen & da ich hier bei euch bin schreibe ich es einfach mal 🙂
Er hat sein Titel erhalten vom Gläubiger im Original!
Wie hat er sich zu verhalten?
aufjedenfall aufheben.
Aber was ist eigentlich mit Vollstreckungsbescheid entwerten oder so gemeint ?
muss er dazu zum Amtsgericht?
Er will diesen ungültig machen so das alles in sicheren Tüten ist 🙂
& das hinter sich lassen kann ^^
Er hat sein Titel erhalten vom Gläubiger im Original!
Wie hat er sich zu verhalten?
aufjedenfall aufheben.
Aber was ist eigentlich mit Vollstreckungsbescheid entwerten oder so gemeint ?
muss er dazu zum Amtsgericht?
Er will diesen ungültig machen so das alles in sicheren Tüten ist 🙂
& das hinter sich lassen kann ^^