Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Tochter braucht Wohnung mit 18

sommervision

Aktives Mitglied
Hallo, für folgendes Problem bitte ich um Rat. Meine Tochter ist 18 Jahre. Mit 16 kam sie zum betreuten Wohnen, weil ich nicht mit ihr klar kam. Hat Schule geschwänzt, während ich arbeiten ging, hat gekifft und sich von mir nichts sagen lasse. Ich habe auch noch eine 10 jährige behinderte Tochter, um die ich mich kümmere. Kurz bevor meine Tochter 18 wurde, entband sie einen Jungen, um den sie sich jedoch nicht kümmert. Da ich meinen Enkel nicht in eine Pflege Familie geben wollte, beantragte ich das Sorgerecht und bekam es auch. Meine Tochter sollte nun ausziehen und ich habe mir dafür Hilfe von der Caritas geholt. Jedoch wurde mir jetzt mitgeteilt, dass ich sie bis 25 Jahre beherbergen muss, da sie ja weder eine Ausbildung hat, noch Arbeiten geht. Was kann ich tun, damit ich meine Tochter wenigstens dazu bringe, arbeiten zu gehen oder eine Ausbildung zu machen. Und ist es wirklich so, dass sie bis 25 keine Wohnung bekommt. Wenn sie dann immernoch keine Lust zum Arbeiten hat, bekommt sie doch dann auch keine Wohnung.
Vielen Dank.
 

joe50

Aktives Mitglied
Hallo,
Was kann ich tun, damit ich meine Tochter wenigstens dazu bringe, arbeiten zu gehen oder eine Ausbildung zu machen. Und ist es wirklich so, dass sie bis 25 keine Wohnung bekommt. Wenn sie dann immer noch keine Lust zum Arbeiten hat, bekommt sie doch dann auch keine Wohnung.
Vielen Dank.
du hast aber einen grossen Sack voller Sorgen und bist echt nicht zu beneiden, aber du bist eine starke Frau und deine Tochter vielleicht auch wenn..

Das Problem ist nicht gelöst durch Arbeit finden oder ausziehen, das sitzt viel tiefer, da brauchst du Hilfe von Aussen, was hast du denn dort für Möglichkeiten? Und zu welcher Hilfe wärst du bereit?

Da ist ein Problem des gegenseitigen Verständnisses und des Respektes, das löst sich nicht einfach auf, da wirst du näher hinsehen müssen. Der Enkel will irgendwann auch seine Mamma oder/und seinen Vater, die Situation ist ganz schön verzwickt.

Was war in deiner Herkunfts-Familie, gibt es ähnliches.?

Nachtrag: ich habe gerade gesehen, dass du mehrere Threads hast mit einem Enkel-Thema, wie viele Kinder hast du denn und wie viele Enkel.?
 

cucaracha

Urgestein
Die Fortsetzung vom JUGENDAMT für Leute ab und über 18 J ist der Sozialpsychiatrische Dienst...Goggel mal im Internet für solch einen Dienst in eurer Gegend.

Deine Tochter könnte Hilfe und einen Einzelfallhelfer bekommen,welcher sich mit ihr um eine Ausbildung, Job und Whg kümmert.
Vielleicht hat deine Tochter psychische Probleme und kümmert sich deshalb nicht um eine Ausbildung...eine Therapie könnte ihr helfen selbständig zu werden.

Wenn eure Beziehung angespannt ist , dann muss das Amt die Wohnung deiner Tochter finanzieren.
 

weidebirke

Urgestein
Mal genauer: natürlich kann eine volljährige Person eine Wohnung suchen und wenn sie eine gefunden hat, einen Mietvertrag abschließen.

Was meinst Du denn mit eine Wohnung "bekommen"? Wer soll ihr denn verweigern, eine Wohnung zu beziehen?

Und Du musst sie keineswegs beherbergen. Wer soll das denn erzwingen?

Normalerweise wird durch die Jugendhilfe der Übergang vom betreuten Wohnen in die Selbstständigkeit begleitet, falls nötig auch über die Volljährigkeit hinaus.

Beziehst Du AlG II?
 

Burbacher

Aktives Mitglied
Grundsätzlich besteht auch dann eine Unterhaltspflicht, wenn Kinder bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Dazu reicht es aber nicht, dass Kinder einfach fordern, sondern sie müssen ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Eltern wiederum sind nur im Rahmen der eigenen Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig. Ist diese nicht gegeben, haben Kinder Anspruch auf öffentliche Hilfe. Ich selbst habe ja dieses Drama bei mehreren meiner vier Kinder erlebt und wurde bis zum eigenen wirtschaftlichen Ruin in Anspruch genommen.
So heißt es zwar, Eltern seien nur verpflichtet, eine Ausbildung zu finanzieren. Die Wirklichkeit aber straft diese Aussage Lügen. Ich war in jenen Jahren als Lehrer beschäftigt, so dass ich immer in Anspruch genommen wurde, während die Mutter meiner Kinder alles dafür tat, nicht in Anspruch genommen werden zu können.
Und sie war damit erfolgreich.
Es gibt jene, die zahlen, wie es auch andere gibt, die sich der Verpflichtung schadlos und folgenlos entziehen.

Burbacher
 

strandstuermer

Aktives Mitglied
So, wie burbacher schreibt, ist es leider.
Du kannst sie nur rauswerfen, einen anspruch auf eine wohnung gibt es vorher nicht. es gibt aber ausnahmetatbestände von der regel, dass es unter 25 kein h4 gibt. Meine erfahrung ist aber, dass jugendliche dann für immer in der h4 hängematte bleiben, daher rate ich dir sie zur arbeit zu motivieren....wie auch immer.
 

Tamiko

Mitglied
Soviel ich weiß, zahlt das Jobcenter keine eigene Wohnung unter 25 Jahren. Außer wenn das Verhältnis zwischen Eltern und Kind so zerrüttet ist, dass sie nicht länger zusammen wohnen können. Zum Beispiel, wenn es jeden Tag Streit gibt und die Beteiligten sehr darunter leiden.
 
S

Silent Pain

Gast
Es ist ja so, dass Eltern ihren Kindern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sind bis sie 25 sind (max.). Wenn deine Tochter jetzt jedoch eine Ausbildung anfangen würde und diese abbricht bist du ihr gegenüber keinen Unterhalt mehr schuldig, wenn ich richtig informiert bin.
Da der Elternteil, der das Kind beherbergt ja durch die Wohnmöglichkeit, Essen, ... seine Unterhaltspflicht erfüllt, könnte es sein, dass du dann sagen kannst, dass du sie raus schmeißt und ihr keinen Unterhalt mehr zahlen musst.
Eventuell, musst dich mal erkundigen.
Wenn deine Tochter im betreuten Wohnen war, warum ist sie jetzt wieder bei dir?
Eine eigene Wohnung wird teils auch gezahlt, wenn der Ausbildungsplatz sehr weit weg ist. Aber dazu müsste sie bereit sein eine Ausbildung zu machen.
 

cucaracha

Urgestein
Deine Tochter könnte beim Arbeitsamt einen Test machen,um herauszufinden,welcher Beruf sie interessiert und welche Fähigkeiten sie hat.

Ich kenne zahlreiche Leute ab 18 J ,welche dem Amt gesagt haben,dass sie sich mit ihren Eltern streiten (oder die Eltern haben es mitgeteilt ) und allen wurde eine eigene Wohnung finanziert.

In den Bundesländern Bayern und Baden Württemberg ist es viel leichter eine Ausbildung und einen gut bezahlten Job zu finden als in Brandenburg.
 

sommervision

Aktives Mitglied
Es ist ja so, dass Eltern ihren Kindern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sind bis sie 25 sind (max.). Wenn deine Tochter jetzt jedoch eine Ausbildung anfangen würde und diese abbricht bist du ihr gegenüber keinen Unterhalt mehr schuldig, wenn ich richtig informiert bin.
Da der Elternteil, der das Kind beherbergt ja durch die Wohnmöglichkeit, Essen, ... seine Unterhaltspflicht erfüllt, könnte es sein, dass du dann sagen kannst, dass du sie raus schmeißt und ihr keinen Unterhalt mehr zahlen musst.
Eventuell, musst dich mal erkundigen.
Wenn deine Tochter im betreuten Wohnen war, warum ist sie jetzt wieder bei dir?
Eine eigene Wohnung wird teils auch gezahlt, wenn der Ausbildungsplatz sehr weit weg ist. Aber dazu müsste sie bereit sein eine Ausbildung zu machen.
Weil sie schwanger wurde und sie dann nicht mehr hin durfte. Sie musste zurück zu mir
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
A Tochter mitnehmen oder hier lassen? Familie 217
A Tochter zieht Oma vor Familie 174
kunos Tochter will mit 14 abgeblich Vater kennenlernen Familie 67

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben