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Tochter will mit Freund zusammenziehen: Kindergeld in Gefahr?

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J

john-2

Gast
Hallo,

meine Tochter (23) studiert und möchte mit ihrem Freund in eine gemeinsame
Wohnung zusammenziehen; sie bilden also eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Beide studieren noch und haben keine Nebenjobs. Ich konnte leider nichts
aktuelles darüber finden, ob dies Einfluss auf das Kindergeld hat.

Entfällt das Kindergeld, wenn zwei 'Kinder' in ihrer Wohnung zusammen leben?

Freundliche Grüße

John
 
Meines Wissens nach nicht.
Zu Zeiten ihrer Ausbildung hatte meine Tochter auch eine eigene Wohnung 1. Wohnsitz bei mir, 2.am Ausbildungsort. Kindergeld lief problemlos.
 
Kindergeld wird bis zum 25zigsten Lebennsjahr gezahlt im Falle von Ausbildung oder Studium.


Shorn
 
Hallo,
das zusammenziehen hat keine Auswirkung auf das jeweilige Kindergeld.

http://www.arbeitsagentur.de/zentra...ichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

In diesem Merkblatt steht zwar nichts von zwei studierenden, die zusammenziehen, aber es wird genau beschrieben unter welchen Voraussetzungen über 18. jährige Anspruch auf Kindergeld habe. Deine Tochter hat (nach dem Merkblatt und Deiner Beschreibung) Anspruch und verliert diesen auch nicht durch die gemeinsame Wohnung.
 
Hallo

Das Kindergeld steht dem Kind zu, auch dem Studierenden. Zahlst Du Unterhalt wird das Kindergeld hälftig auf den Unterhalt angerechnet.

H.
 
Natürlich sind die KEINE(!) Bedarfsgemeinschaft!

Beide haben noch Unterhaltsanrecht ,sind NICHT "wirtschaftlich selbstständig" ,
sind einander auch bei "heißester Liebe" absolut nicht unterhaltspflichtig 🙂

Ihr hoffentlich harmonisches Zusammenleben als "WG" mindert höchstens ihre
monatlichen Ausgaben je Person -- sie kommen jw.mit dem ihnen zustehenden Unterhalt/Bafög besser zurecht. ((Und studieren mit mehr Lebensfreude--hofft man...))

Du bist Deiner Tochter (gemeinsam mit der Kindersmutter) bis Ausbildungsende den Unterhalt schuldig. 670 Eu je Monat ,wenn sie in eigener Bude (WG) wohnt.

Das KG ist dort "einbindbar"--> Restanspruch der Tochter 486 Eu.
(Natürlich kann man nach unten/oben verhandeln--einen Teil als "Essen am WE bei Muttern" anbieten . ABER ARBEITEN MUSS SIE EBEN NICHT NEBEN DEM STUDIUM! Sie kann!)

KG ist "Steuervorteil" für DIE ELTERN --kann aber als "Unterhaltsteil" direkt an die Volljährigen durchgereicht werden.Siehe auch Deine Steuererklärung:

Da wird JEDES JAHR die "Günstigerprüfung" gemacht--BEI DIR!

Entweder "Freibeträge" oder KG. Es ist ein Anrect DER ELTERN,die minderjährige oder volljährige IN AUSBILDUNG befindliche Kinder haben.


Natürlich muß sie während der ZÜGIG zu betreibenden Erstausbildung auch KEINEN Nebenjob machen,es sei denn,sie möchte sich "Zusatzwünsche" erfüllen.

Ihr LEBENSBEDARF ist durch den Ausbildungs-Unterhalt zu decken--sofern Du Einkommen überm Freibetrag hast....bzw. die Kindesmutter es hat.
(Splittung zwischen Euch,falls Ihr getrennt lebt)

Sonst hätte sie sowieso Bafög-Anspruch.

Für einen Baföganspruch wäre evl. nur ihr "WG-Wohnanteil" wichtig.

Also--- nix mit "Bedarfsgemeinschaft" ,nix mit "Freund muß für sie zahlen" --
eine WG ist eine WG--AUCH,wenn die Leute dort noch Spaß miteinander haben.

Es wäre anders,wenn beide heiraten, Kinder zusammen haben...oder NACHWEISBAR gar nicht studieren... 😎😱
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Micky,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Nun verstehe ich endlich, was es mit der Günstigerprüfung auf sich hat. Finanziell mussten wir eine eher ungewöhnliche Lösung finden; allerdings wäre es ohne Kindergeld eng geworden.

Nun, die beiden kennen sich schon eine Weile und ich hoffe, dass ich in ein paar Jahren Opa werde. Schade, dass meine Frau das nicht mehr erleben kann.

Freundliche Grüße

John
 
Klingt doch gut!

Naja,wenn es eng wird, KANN ja noch innerhalb der Grenzen ( siehe Seite des Arbeitsamtes/Kindergeldkasse --irgendwas mit 7800 Eu je Jahr?) zusatzgearbeitet werden.

Evl.gibt es auch Halbwaisenrente? Steht die Deiner Tochter nicht zu bis Ausbildungsende?

Falls es doch mal EXTREM am Geld fehlt: KfW-Studienkredit kann man auch als GERINGE RATE
zusätzlich nehmen und man kann den auch jederzeit "auszahlungsstoppen".
Ist zwar mit "Verschuldung" immer so eine Sache - nur- eine Option im Hintergrund zu haben,finde ich beruhigend.

Auch noch ein Tip: Dinge übers "Schwarze Brett" Rubrik "Verschenken" suchen--ggf. reparieren und gegen LM weitertauschen (Hab z.B. diverse Geschirrspüler reaktiviert,da war oft nur was "verklemmt" in der Abflußpumpe ) oder eben dadurch Kosten für Möbel sparen etc....naja...Blutplasmaspenden ist AUCH Zusatzeinkommen...

Hey...ich wünsche viel Glück--Deiner Tochter und ihrem Schatzi und Dir natürlich sowieso!

Micky
 

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