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Übergangsgeld & private BV

TraurigeWelt

Mitglied
Hallo, ich mache seit kurzen eine Umschulung und habe heute ein bescheid von meiner Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, dass ich monatlich eine Rente bekomme...

Wird die Private Rente mit dem Übergangsgeld berechnet?
 
Hallo,
in meinem Vertrag (priv. BU Versicherung) ist es so geregelt, dass ich sie wieder abgeben müsste, sobald ich wieder
mehr als 50% berufstätig bin, einer Arbeit nachgehe - also einen Arbeitsvertrag habe.
Für einen Hinzuverdienst gibt es feste Höchstbeträge

Ob es eine spez. Regelung im Falle einer Umschulung gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Es dürfte aber eigentlich so sein, das der Kostenträger der Umschulung (ARGE oder DRV) Dich für vollschichtig
arbeitsfähig hält - sonst würde er die Maßnahme nicht sponsern...

Hmmm - ich würde mir den Vertrag einfach mal sehr genau durchlesen - das dürfte Dir Klarheit bringen.
Ansonsten eine Mail an die Versicherungsgesellschaft - einfach "generell" nachfrage.
Auf der HP Deiner Versicherung findest Du vielleicht auch etwas dazu.
 
Hi,

deine private BU wird nicht mit dem Übergangsgeld verrechnet. Das ist in §52 SGB 7 geregelt.

Wegen der Steuen mach dir keine Sorgen. Bei einer BU wird nur der Ertragsanteil besteuert. Das ist im Einkommenssteuer-
gesetz geregelt. Kommst du über die Grenze des steuerfreien Einkommens must du die BU zwar versteuern, aber die zu zahlenden Steuern sind sehr gering.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe auch nur von der privaten BU gesprochen. Die wir kaum besteuert. Vom Übergangsgeld habe ich nicht gesprochen blaue Tomate.
 
Ich habe auch nur von der privaten BU gesprochen. Die wir kaum besteuert. Vom Übergangsgeld habe ich nicht gesprochen blaue Tomate.

Nein, nein, das meinte ich so, wie ich es schrieb.
Ich meinte ebenfalls die private BU - Rente! (hier Allianz)
Versteuern musste ich diese Bu ebenfalls nicht - aber Sorialversicherungsbeiträge musste ich zahlen!😉

Ich hatte sie irgendwann mal - als die VBL abgeschafft wurde - über meinen AG (Betriebl. = günstigerer Tarif) abgeschlossen.
Abwicklung der Auszahlung dann (geg. Entgelt) über meinen Arbeitgeber.
Die Allianz schickte mir eine Zahlungsaufforderung - mehr als 1300 € Nachzahlung für nicht bezahlte KV Beträge.

Natürlich hätte ich Regressansprüche gegen meinen Arbeitgeber gehabt...denn er sollte mir nur die Netto Rente auszahlen, gemäß Vereinbarung dafür sorgen, dass alle Abzüge fristgemäß den Empfänger erreichen (dafür hat er geworben)
Leider hatte ich zu dem Zeitpunkt - aus gesundh. Gründen - keine Nerven für einen Rechtsstreit...
 
Wenn du die BU über deinen AG wie eine Betriebliche Altersvorsorge (BAV) abgeschlossen hast, dann hast du ja Recht. Dem wiederspreche ich ja nicht. Diese Beiträge sind aber aus dem Bruttoeinkommen gezahlt und werden somit nachgelagert versteuert. Das gild für die Rente aus einer BAV genauso, wie für eine BU-Rente.

Ich bin bisher von einer BU-Rente ausgegangen, deren Beiträge aus dem Nettoeinkommen gezahlt werden. Diese werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert, da für die Beiträge schon Steuern und Sozialabgaben gezahlt worden sind.

Kannst mir glauben. Bin Versicherungsfachwirt IHK.
 
Hallo Aris,

Vielen Dank für Deine Aufklärung, das wusste ich so nicht!
Ist immer erfreulich, hier auch mal Beiträge zu lesen, die auf Fachwissen beruhen!🙂

Einen schönen Sonntag noch!
 
@Aris

Das ist nur fast richtig, es kommt darauf an, welche Sozialversicherung das Übergangsgeld zahlt, denn zum Beispiel beim Arbeitslosengeld wird alles angerechnet, während es bei der Rentenversicherung ziemlich egal ist.

Das Finanzamt allerdings interessiert sich für die Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Versicherung immer!
 

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