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überschuldet

B

Bertl

Gast
Hallo ich bin seit meinem 20. Lebensjahr wegen gescheiterter Selbstständigkeit mit ca. 38.000 € ( heute ) überschuldet. Seit Dezember 2004 ist das private Insolvenzverfahren eröffnet. Soweit sah ich wieder eine Zukunft. Bin jetzt schon 37 Jahre alt. Jetzt habe ich vom Gericht eine Ladung bekommen zur Prüfung. In diesem Termin werden auch die Gläubiger gehört. Hier liegt meine Angst, dass die Gläubiger der Restschuldbefreiung widersprechen und das Insolvenzverfahren dadurch aufgelöst/ zurückgewiesen wird. Dann habe ich keine finanzielle Zukunft mehr und habe entschieden in diesem Fall meinem Leben eine Ende zu setzen.
 
I

Internetcafe

Gast
Denkst du wirklich dass du das Leben darauf ausrichten musst? Aufgrund eines negativen Urteils beenden?
Aufgrund eines negativen Urteils andere Lösungen suchen hast du dazu keine Lust denn dies würde weiterleben bedeuten.
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo Bertl,

nun mal nicht gleich den Kopf verlieren. Dieser Termin gilt eigentlich nur nochmal zur Prüfung der Schulden. Ob die Ansprüche so richtig sind oder nicht. Nicht die Gläubiger, sondern nur das Gericht entscheidet über alles weitere. Soweit ich weiß, musst du zu diesem Termin noch nicht einmal erscheinen und ob du es glaubst oder nicht, die meisten Gläubiger kommen nicht mal.

Setze dich doch mal mit deinem Insolvenzverwalter in Verbindung. Der kann dir diesen Prüfungstermin genau erklären. Bei einem nahen Verwandten war es nicht anders. Der Termin kam auch erst nach ca. 8 Monaten. Ein paar Wochen später hat das Gericht dann endgültig das Insolvenzverfahren bestätigt. Über die Restschuld wird erst viel später entschieden.

Also setz dich mit dem Verwalter in Verbindung und du wirst sehen, es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

Du hast keine Ladung bekommen, sondern den Termin zur Gläubigerversammlung (hier: der Prüftermin). Dort werden aller Voraussicht nach anwesend sein:

1. Ein Rechtspfleger
2. Der Insolvenzverwalter
3. Du selber

Rechtspfleger und IV werden Dich wie ein Auto anschauen und sich (insgeheim) fragen, was Du denn nu willst. ;) Denn man mag es kaum glauben, aber i.d.R. ist nicht mal der Schuldner da.

Dann wird über die angemeldeten Forderungen berichtet und mehr nicht. Sollte eine Forderung aus unerlaubter Handlung angemeldet worden sein, dann widersprichst Du der "unerlaubten Handlung" !!! Mehr sagst Du nicht und postest dann hier wieder.

Aber wahrscheinlich wirst Du eher Smalltalk mit den Anwesenden halten und innerhalb von 5 Minuten wieder aus dem Saal gehen.

MfG

ThoFa
 

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