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Überstunden ausbezahlen lassen, beim wechsel auf Vollzeitschule?

J

Jochen

Gast
Hallo,
ich bin momentan in der Industrie als Facharbeiter tätig, und möchte vorraussichtlich ab 15. September die BOS in Vollzeit besuchen.

Momentan habe ich noch 27,5 Tage Urlaub und ca. 100 Überstunden auf meinem Mehrarbeitkonto stehen.
Da ich diese Zeit wohl nicht mehr komplett abfeiern kann/will, bin ich am überlegen, wie ich das ausbezahlen für mich am geschicktesten anstelle..

Ich habe mit einigen Kollengen gesprochen, und erfahren, dass es recht hohe Abzüge auf Merharbeitsstunden gibt, die man sich auszahlen lässt..
Deswegen habe ich überlegt, ob es vlt. sinn macht, erst zum Ende September oder vlt. sogar Oktober zu kündigen.
So könnte ich meine Zeit also "abfeiern", und würde ein normales Gehalt bezahlt bekommen, während ich schon Schüler bin..

Ist sowas möglich, dass ich dann sozusagen Vollzeit Berufstätig und gleichzeitig Schüler bin, oder geht das prinzipiell schonmal garnicht?

Mit der Personalabteilung hab ich schon gesprochen, und dort wurde mir mitgeteilt, dass es für mich angeblich absolut keinen Unterschied macht, ob ich die Zeit einsetze, und später Kündige, oder ob ich sie direkt auszahlen lasse..
Angeblich würde ich die Steuern dann wieder komplett zurück bekommen, da ich den Rest des Jahres dann Schüler bin..

Stimmt das? Kann mir das irgendwie nicht so recht vorstellen.. Gibts hier ein Jahresmaximaleinkommen, welches die komplette Rückzahlung der Steuer begrenzt?

Oder wie könnte ich es am geschicktesten anstellen, um am Ende den kleinst möglichen Verlust zu haben?


Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Danke schonmal

Gruß
Jochen
 

saeva

Mitglied
Also wenn du ein nicht so hohes Gehalt hast und dann schüler bist, bekommst du mit sicherheit alles wieder. du könntest die Elster runterladen und die Werte der Jahressteuerbescheinigung da abtippen, dann siehst du, was du zurückbekommen würdest. ansonsten schau in einer Lohnsteuertabelle nach, da steht dann, was du bei welchem Einkommen an Lohnsteuer zahlen musst und die Differenz bekommst du dann mit der Steuererklärung erstattet
 
G

Gelöscht 5176

Gast
im prinzip ist es schnurzegal ob du die überstunden als arbeitsausgleich nimmst und dann später kündigst oder ob du gleich kündigst und dir die überstunden gleich uaszahlen läßt - denn die steuern, die du jetzt mehr zahlst bekommst du mit der lohnsteuererstattung wieder zurück. du sparst hier und da nichts.
und wie beim anderen post schon erwähnt:bis7500 zahlst du keine steuern und dann kommt es darauf an was du absetzen kannst.
falls du noch keine 25 bist kannst dann ab 2009 ja wieder kindergeld beantragen-denk dran und nebenbei bis7500 verdienen.paß auf ersparte zinsen zählen zu den 7500 euro.
 

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