Anzeige(1)

Überstunden mit dem Gehalt abgegolten

G

G20ast

Gast
Hey Leute
Sei ein paar Tagen habe ich einen Arbeitsvertrag in der Hand.
Nach anfänglicher Freude kam schnell die Ernüchterung.
Im Vertrag steht "[...] bis zum Umfang von 20 Stunden pro Monat abgegolten, einschließlich von Überstunden im Sinne von Kennziffer X, soweit dadurch nicht der Anspruch auf gesetzliche Mindestentgelt unterschritten wird. Darüber hinausgehende Überstunden sind nach Wahl de Gesellschaft durch Freizeit auszugleichen oder zu vergüten."

Kennziffer X sagt hast, dass wenn betrieblich erforderlich ich auch Sonn- und Feiertags arbeiten muss.

Was ich verstehe:
- 20 Überstunden "kann" bzw. Muss ich machen. Die ersten 20 Stunden sind im Gehalt enthalten. Abfeiern ist nicht drin
- ab der 21. Überstunde, kann dann die Firma entscheiden, ob ich sie abfeiern kann oder ausgezahlt bekomme.

Versteht ihr es genauso?

Laut dem Personaldienstleister (Direktvermittlung) habe ich es falsch verstanden. Ich kann sehr wohl die ersten 20 Überstunden im Monat abfeiern. Ich lese daraus jedoch nichts. Nun traue ich dem Typen (Personaldienstleister und dem Kunden) so gar nicht. Denn welche Firma würde nicht wolllen, dass ich 20 Überstunden für lau mache?
Der Personaldienstleister meinte dann zu mir, dass
1. Das ich der erste bin, der einen neuen Vertrag hat. Man würde den Mitarbeiter "schützen" wollen, dass er nicht zu viele Überstunden mache.

2. Riet er mir keine Überstunden zu machen. Aber theoretisch kann die Firma das ja einfordern, da es so vertraglich geregelt ist.

Würde ich die 20 Überstunden aus den Gehalt rausrechnen, wäre das Gehalt dann wesentlich geringer.
 
Nach anfänglicher Freude kam schnell die Ernüchterung.
Im Vertrag steht "[...] bis zum Umfang von 20 Stunden pro Monat abgegolten, einschließlich von Überstunden im Sinne von Kennziffer X, soweit dadurch nicht der Anspruch auf gesetzliche Mindestentgelt unterschritten wird. Darüber hinausgehende Überstunden sind nach Wahl de Gesellschaft durch Freizeit auszugleichen oder zu vergüten."

Überstunden können in Geld oder in Form von Freizeitausgleich (umgangssprachlich auch als "abbummeln" oder "abfeiern" bezeichnet) abgegolten werden. Laut diesem Arbeitsvertrag sind diese Überstunden aber schon mit dem normalen Gehalt abgegolten...du kannst also praktisch zu 2,5 Tagen Extra-Arbeit verdonnert werden, ohne einen Mehrwert gegenüber Monaten zu haben, wo du keine Überstunden machen musst. Ich persönlich finde das schon ganz schön frech von dieser Firma.

Was ich verstehe:
- 20 Überstunden "kann" bzw. Muss ich machen. Die ersten 20 Stunden sind im Gehalt enthalten. Abfeiern ist nicht drin
- ab der 21. Überstunde, kann dann die Firma entscheiden, ob ich sie abfeiern kann oder ausgezahlt bekomme.

Ja, exakt so verstehe ich das auch.

Laut dem Personaldienstleister (Direktvermittlung) habe ich es falsch verstanden. Ich kann sehr wohl die ersten 20 Überstunden im Monat abfeiern. Ich lese daraus jedoch nichts. Nun traue ich dem Typen (Personaldienstleister und dem Kunden) so gar nicht. Denn welche Firma würde nicht wolllen, dass ich 20 Überstunden für lau mache?

Ich bin voll auf deiner Seite,denn auch ich lese nichts davon, dass du auch die ersten 20h abfeiern kannst. Welche Firma würde schon eine Gegenleistung bringen (=Freizeitausgleich für Überstunden),wenn diese Gegenleistung vertraglich schon mit dem Gehalt abgegolten ist

Der Personaldienstleister meinte dann zu mir, dass
1. Das ich der erste bin, der einen neuen Vertrag hat. Man würde den Mitarbeiter "schützen" wollen, dass er nicht zu viele Überstunden mache.
2. Riet er mir keine Überstunden zu machen. Aber theoretisch kann die Firma das ja einfordern, da es so vertraglich geregelt ist.

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass der PDL genau weiß, dass der Arbeitsvertrag zu diesen Konditionen besch*ssen ist, aber dich nicht von der Angel lassen will und dir daher Blödsinn erzählt.
 
Ich finde das man dieses Schreiben im kompletten Zusammenhang lesen müßte.

Denn die Klausel.. aus dem Zusammenhang vielleicht... mit dem Unterschreiten des Mindestendgeldes... durch Überstunden... macht auch wenig Sinn.

Es gibt Firmen bei denen man nicht mehr al s 20 Überstunden/Gleitzeit ansammeln darf und so wie man drüber ist... abbummeln oder auszahlen lassen muß.
Bist du sicher das es nicht so gemeint ist?
( das ist zwar nicht zum Schutz der Mitarbeiter... sondern hat damit was zu tun wieviel theoretisches Kapital vorrätig sein muß. ... nämlich soviel um alle Überstunden im Ernstfall auszahlen zu können )
 
Wie viele Urlaubstage sind vereinbart?
Das finde ich bei den Konditionen irrelevant.
Ich finde das man dieses Schreiben im kompletten Zusammenhang lesen müßte.

Denn die Klausel.. aus dem Zusammenhang vielleicht... mit dem Unterschreiten des Mindestendgeldes... durch Überstunden... macht auch wenig Sinn.

Es gibt Firmen bei denen man nicht mehr al s 20 Überstunden/Gleitzeit ansammeln darf und so wie man drüber ist... abbummeln oder auszahlen lassen muß.
Bist du sicher das es nicht so gemeint ist?
( das ist zwar nicht zum Schutz der Mitarbeiter... sondern hat damit was zu tun wieviel theoretisches Kapital vorrätig sein muß. ... nämlich soviel um alle Überstunden im Ernstfall auszahlen zu können )
Es ist egal, wie es gemeint ist. Wichtig ist, was schriftlich fixiert ist und das ist für den AN unterirdisch.
 
Das finde ich bei den Konditionen irrelevant.
Meinst Du?
Es soll Samstags und Sonntags arbeiten, hierdurch können WE zu Arbeitstagen werden, die bei der Bemessung des Urlaubs zu berücksichtigen sind.
Urlaubstage müssen mit dem Durchschnittsgehalt vergütet werden.
Arbeitet er regelmäßig wöchentlich Samstags 5 Stunden, so hat er eine 6-Tage Woche.
Nimmt er aus dem Uralubskontingent nur Samstags Urlaub, so erhält er bei der restlichen 40-Stunden Woche dann ja ca 8 Stunden Entgelt, also mehr als jetzt . Stimmt das so?
 
Meinst Du?
Es soll Samstags und Sonntags arbeiten, hierdurch können WE zu Arbeitstagen werden, die bei der Bemessung des Urlaubs zu berücksichtigen sind.
Urlaubstage müssen mit dem Durchschnittsgehalt vergütet werden.
Arbeitet er regelmäßig wöchentlich Samstags 5 Stunden, so hat er eine 6-Tage Woche.
Nimmt er aus dem Uralubskontingent nur Samstags Urlaub, so erhält er bei der restlichen 40-Stunden Woche dann ja 8 Stunden Entgelt, also mehr als jetzt . Stimmt das so?
Mir wären die Urlaubstage bei so einem Vertrag egal.
Ich würde da schlicht nicht arbeiten wollen.
 
Es kann trotzdem nur schlecht formuliert sein.
Oder auch hier nur ein Teil hin kopiert, vielleicht unabsichtlich aus dem Zusammenhang.
Ich würde das nochmal klar, konkret... nachfragen.

Wenn es wirklich so ist das 20 Stunden unentgeltlich geleistet werden sollen also ca. 45 Std. pro Woche.
Glaub ich nicht das es erlaubt ist... oder?
Dann ist das natürlich ein Drecks-Vertrag 🤢😵 🙃
 
Überstunden können in Geld oder in Form von Freizeitausgleich (umgangssprachlich auch als "abbummeln" oder "abfeiern" bezeichnet) abgegolten werden. Laut diesem Arbeitsvertrag sind diese Überstunden aber schon mit dem normalen Gehalt abgegolten...du kannst also praktisch zu 2,5 Tagen Extra-Arbeit verdonnert werden, ohne einen Mehrwert gegenüber Monaten zu haben, wo du keine Überstunden machen musst. Ich persönlich finde das schon ganz schön frech von dieser Firma.



Ja, exakt so verstehe ich das auch.



Ich bin voll auf deiner Seite,denn auch ich lese nichts davon, dass du auch die ersten 20h abfeiern kannst. Welche Firma würde schon eine Gegenleistung bringen (=Freizeitausgleich für Überstunden),wenn diese Gegenleistung vertraglich schon mit dem Gehalt abgegolten ist



Irgendwie hab ich das Gefühl, dass der PDL genau weiß, dass der Arbeitsvertrag zu diesen Konditionen besch*ssen ist, aber dich nicht von der Angel lassen will und dir daher Blödsinn erzählt.
Danke für die ausführliche Antwort.
Dann bin ich doch nicht so doof.
Ich hatte dem PDL angeboten, den Passus komplett zustreichen und stattdessen etwas weniger Gehalt zu verdienen. Er war wenig angetan von der Idee. Kein Wunder. Er würde eine geringe Prämie erhalten.
Er teilte mir heute mit, dass es mit der Firma gesprochen habe, wo die Firma auf den letzten Abschnitt "darüber hinausgehende Überstunden ausbezahlt werden oder abgefeiert werden können" aufmerksam machte. Und dort würde es ja stehen, dass es für ab der ersten Überstunde angefeiert werden könnte. Nur.. wenn ich ein fixes Gehalt bekomme, indem 20 Überstunden enthalten sind, ist es unlogisch, dass ich das Recht habe auf das volle Gehalt + die Überstunden abfeiern kann.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben