G
G20ast
Gast
Hey Leute
Sei ein paar Tagen habe ich einen Arbeitsvertrag in der Hand.
Nach anfänglicher Freude kam schnell die Ernüchterung.
Im Vertrag steht "[...] bis zum Umfang von 20 Stunden pro Monat abgegolten, einschließlich von Überstunden im Sinne von Kennziffer X, soweit dadurch nicht der Anspruch auf gesetzliche Mindestentgelt unterschritten wird. Darüber hinausgehende Überstunden sind nach Wahl de Gesellschaft durch Freizeit auszugleichen oder zu vergüten."
Kennziffer X sagt hast, dass wenn betrieblich erforderlich ich auch Sonn- und Feiertags arbeiten muss.
Was ich verstehe:
- 20 Überstunden "kann" bzw. Muss ich machen. Die ersten 20 Stunden sind im Gehalt enthalten. Abfeiern ist nicht drin
- ab der 21. Überstunde, kann dann die Firma entscheiden, ob ich sie abfeiern kann oder ausgezahlt bekomme.
Versteht ihr es genauso?
Laut dem Personaldienstleister (Direktvermittlung) habe ich es falsch verstanden. Ich kann sehr wohl die ersten 20 Überstunden im Monat abfeiern. Ich lese daraus jedoch nichts. Nun traue ich dem Typen (Personaldienstleister und dem Kunden) so gar nicht. Denn welche Firma würde nicht wolllen, dass ich 20 Überstunden für lau mache?
Der Personaldienstleister meinte dann zu mir, dass
1. Das ich der erste bin, der einen neuen Vertrag hat. Man würde den Mitarbeiter "schützen" wollen, dass er nicht zu viele Überstunden mache.
2. Riet er mir keine Überstunden zu machen. Aber theoretisch kann die Firma das ja einfordern, da es so vertraglich geregelt ist.
Würde ich die 20 Überstunden aus den Gehalt rausrechnen, wäre das Gehalt dann wesentlich geringer.
Sei ein paar Tagen habe ich einen Arbeitsvertrag in der Hand.
Nach anfänglicher Freude kam schnell die Ernüchterung.
Im Vertrag steht "[...] bis zum Umfang von 20 Stunden pro Monat abgegolten, einschließlich von Überstunden im Sinne von Kennziffer X, soweit dadurch nicht der Anspruch auf gesetzliche Mindestentgelt unterschritten wird. Darüber hinausgehende Überstunden sind nach Wahl de Gesellschaft durch Freizeit auszugleichen oder zu vergüten."
Kennziffer X sagt hast, dass wenn betrieblich erforderlich ich auch Sonn- und Feiertags arbeiten muss.
Was ich verstehe:
- 20 Überstunden "kann" bzw. Muss ich machen. Die ersten 20 Stunden sind im Gehalt enthalten. Abfeiern ist nicht drin
- ab der 21. Überstunde, kann dann die Firma entscheiden, ob ich sie abfeiern kann oder ausgezahlt bekomme.
Versteht ihr es genauso?
Laut dem Personaldienstleister (Direktvermittlung) habe ich es falsch verstanden. Ich kann sehr wohl die ersten 20 Überstunden im Monat abfeiern. Ich lese daraus jedoch nichts. Nun traue ich dem Typen (Personaldienstleister und dem Kunden) so gar nicht. Denn welche Firma würde nicht wolllen, dass ich 20 Überstunden für lau mache?
Der Personaldienstleister meinte dann zu mir, dass
1. Das ich der erste bin, der einen neuen Vertrag hat. Man würde den Mitarbeiter "schützen" wollen, dass er nicht zu viele Überstunden mache.
2. Riet er mir keine Überstunden zu machen. Aber theoretisch kann die Firma das ja einfordern, da es so vertraglich geregelt ist.
Würde ich die 20 Überstunden aus den Gehalt rausrechnen, wäre das Gehalt dann wesentlich geringer.