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Überstunden Regelungen

Lajana

Mitglied
Hallo an alle!

Ich brauche ein wenig Nachhilfe im Arbeitsrecht. Folgende Situation: Ich arbeite in der Verwaltung eines kleinen Unternehmens, Teilzeit. Mein Vorgesetzter hat mir verboten, Überstunden zu machen. Es ist aber bei meinem Job nicht zu vermeiden. Nun sammelte sich im Laufe des Jahres etwa 20 Stunden, die ich nach dem Silvester abfeiern wollte. Teilweise wusste ich gar nicht, dass ich überstunden hatte (etwa ein drittel), da bei mit in der Stundenabrechnung ein Tag aus Versehen als "frei" eingetragen wurde, obwohl ich gearbeitet hatte. Ist eigentlich ein Fehler von der Buchhaltung, den wir per Zufall rausgefunden haben.
Mein Mann darf vor dem Silvester keinen Urlaub nehmen und ich musste gezwungenermaßen meinen Resturlaub zwischen den Jahren nehmen, da laut unseren Regelungen darf man kein Urlaub mit in das nächste Jahr nehmen, er wird einfach gestriechen. Ich habe wenig Urlaub im Jahr und gehe entsprechend sparsam damit um. Mit Überstunden dachte ich, wir verbringen mit meinem Mann ein paar Tage zusammen. Nun sagte mir heute meine Kollegin aus der Buchhaltung vertraulich (!), dass der Chef sich entschlossen hat, mir die Überstunden auszuzahlen. :mad: Die Kollegin wusste von meinen Plänen und versuchte, ihm dies zu erklären. Aber nein, der ließ sich nicht davon abbringen. Ich meine, gut, dass wir nichts geplant haben, denn mit Kollegen wurde schon alles abgesprochen. Der Chef mischt sich in Urlaubs- bzw. Überstundenangelegenheiten nicht ein, solange das Büro läuft. Und bei meiner Steuerklasse V wird von dieser Auszahlung sowieso nishts übrig bleiben... Außerdem habe ich mich auf ein paar freie Tage mit meinem Mann gefreut... Meine Frage ist, darf ich mich in diesem Fall irgendwie wehren oder ist es hoffnungslos? Ich meine, wäre da nicht meine Kollegin, würde ich das sowieso erst mit meinem Abrechnungschein in Januar erfahren...

Ganz ehrlich, ich finde es richtig mieß :mad: Wir sind recht kleines, überschaubares Unternehmen und regeln vieles unter sich, ein Gespräch oder wenigstens eine Frage hätte ich erwartet.

Vielen Dank für die Hilfe!
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Ich glaube, machen kann man da nicht viel, schließlich bekommst du das Geld für deine Überstunden, das ist schon mehr, als viele andere bekommen. Für deine ungünstige Steuerklasse kann dein Chef ja nichts.

Vor dieser Jahresend-Situation stehen viele, einige bekommen z.B. gar kein frei über die Tage.

Kannst du nicht im Januar einfach ein paar Tage von dem neuen Urlaub für 2017 nehmen, um mit deinem Mann etwas zu unternehmen?

P.S.: warum regelt deine Kollegin deine Urlaubs-Angelegenheiten?
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo Lajana,

wenn es keine anderen arbeitsvertraglichen, betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen gibt, muss der Betrieb für angeordnete Mehrarbeit Freizeit oder Entgeld gewähren. Ein Streichen ist in diesem Fall nicht möglich.

Da Du aber entgegen einer ausdrücklichen Anweisung des Vorgesetzten mehr gearbeitet hast, gibt es nun ein Problem.

Ich empfehle Dir, nochmals das Gespräch mit dem Chef zu suchen um eine Einigung zu errreichen. Kommt diese nicht zustande, solltest Du zusammen mit ihm und Deinem Vorgesetzten überlegen, wie Deine Arbeitszeit künftig geregelt werden kann, damit diese 'Überstunden' künftig vermieden werden. Niemand ist verpfichtet ohne Bezahlung für den Arbeitgeber zu arbeiten.
 
K

kasiopaja

Gast
Für die Zukunft würde ich mal eine Weile gar keine Überstunden machen, egal was passiert und sehr pünktlich nachhause gehen.

Wenn sich Chef dann beschwert , dass dies und das nicht fertig geworden oder schief gelaufen ist, dann kannst du ihm ja erklären, dass es mit Überstunden schon fertig geworden wäre, diese sich aber nicht lohnen und nicht erwünscht sind.

Ich vermute, dass sich die Regelung bezüglich der Überstunden dann schnell so ändert, wie Du es Dir wünschst.

Ich habe das jedenfalls mal so durchgezogen und es hat geklappt.
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Sie kann doch froh sein, dass die Stunden ausbezahlt werden.

Das Problem ist ja scheinbar nicht, dass die Stunden geleistet wurden, sondern, dass diese jetzt nicht zum Abfeiern für den Urlaub mit dem Mann benutzt werden können, oder bin ich auf dem falschen Weg?

Dafür gibt es aber doch neuen Urlaub aus 2017, wenn das erst im Januar stattfinden soll.
Und man sollte solche Dinge nicht Kollegen überlassen, sondern alles selbst klären :).
 
K

kasiopaja

Gast
Sie kann doch froh sein, dass die Stunden ausbezahlt werden.

Das Problem ist ja scheinbar nicht, dass die Stunden geleistet wurden, sondern, dass diese jetzt nicht zum Abfeiern für den Urlaub mit dem Mann benutzt werden können, oder bin ich auf dem falschen Weg?

Dafür gibt es aber doch neuen Urlaub aus 2017, wenn das erst im Januar stattfinden soll.
Und man sollte solche Dinge nicht Kollegen überlassen, sondern alles selbst klären :).
Wieso sollte man froh sein, wenn Überstunden auszbezahlt werden?

Da kassiert der Staat doch die Hälfte an Steuern und Versicherungen, so dass die Überstunden am Ende nur die Hälfte Wert sind.

Ich habe mir meine Überstunden niemals auszahlen lassen.

Mehrarbeit gegen Freizeit.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Rein rechtlich hast du nur Anspruch auf Ausgleich der Überstunden, die durch den Fehler deines AG entstanden sind. Wobei hier zu prüfen wäre inwieweit du das hättest kontrollieren können und müssen. Evtl besteht auch hier kein rechtlicher Anspruch auf Ausgleich.

....
Das ist nicht so einfach. Wie ich oben schrieb, hat sie gegen das ausdrückliche Verbot des Vorgesetzten gehandelt. Man könnte nun vor dem Arbeitsgericht darüber streiten, ob der Betrieb dieses verbotene Vorgehen hätte verhindern oder abmahnen müssen.

Auszahlung oder Freizeitausgleich für vom AG verbotene Leistungen wird es jedenfalls so einfach nicht geben.



Sie kann doch froh sein, dass die Stunden ausbezahlt werden.

....
So ist es, danke.
 

_cloudy_

Urgestein
Wieso kommunizierst du mit deinem Chef nur über die Buchhaltung?

Wenn dir so viel an freien Tagen statt Bezahlung liegt und dein Chef vielleicht nicht so einer ist, wo man einfach mal anklopft, lass dir einen Termin geben und sprich mit ihm. Meist einigt man sich dann doch.
 

Lajana

Mitglied
Erstmal danke für eure Beiträge. Ich brauchte einen Blick "Außerhalb"...

Es ist etwas kompliziert. Wir sind ein kleines Unternehmen in privater Hand. Wir sind weder tariflich gebunden, noch haben wir ein Betriebsrat. Mein Chef ist schon in die Jahre gekommen und kümmert sich eher um seine Freizeitgestaltung als ums Geschäft. Seine Ideen werden mit den Jahren immer seltsamer. Na ja, das ist schon eine andere Geschichte. Die Stundenabrechnung funktioniert so: Wir geben am Ende der Woche die ausgefüllte Stundenzettel bei der Buchhaltung ab und die Buchhalterin trägt manuell die Stunden in das System ein. Das System erstellt dann aufgrund dieser Eintragungen unsere monatliche bzw. jährliche Arbeitszeit. Da ich in einem anderen Bereich tätig bin, habe ich kein Zugriff auf dieses System. Ähnlich sieht es mit dem Urlaub aus. Wir bekommen Ende des Jahres eine Übersicht für das nächste Jahr und sollen unseren Urlaub für das nächste Jahr verbindlich eintragen. Das läuft ebenfalls über Buchhaltung.
Es ist mir bewusst, dass ich keine Überstunden aufbauen darf. Es gibt aber Not-Situationen, wo es einfach anders nicht geht. Z. B., wenn der Chef 10 min. vor Feierabend auftaucht und ein wichtiges Thema besprechen will, was fast eine Stunde dauert :mad:. Und abfeiern ist schwirig, denn ich und meine Kollegin arbeiten je einen halben Tag und das Büro muss ganztägig besetzt sein (Anordnung des Chefs). Andere Kollegen (wir sind im Büro insgesamt 4) können zwar notfallmäßig einspringen, wir arbeiten aber alle zu unterschiedlichen Zeiten und jeder hat eigene Aufgabenbereiche.
Mit meinem Urlaub sieht es so aus, dass ich die Hälfte des Urlaubs für einen Besuch bei meinen Schwigereltern eingetragen habe. Sie wohnen im Ausland und sind schon alt und wir brauchen nun mal etwas mehr Zeit dafür. Den Restlichen Urlaub wollte ich im Herbst mit meinem Mann am Meer verbringen. Es geht wirklich um 2-3 Tage, die ich dank Überstunden erhalten hätte. Ich könnte meinen Urlaub aus diesem Jahr dafür verwenden, bin aber gezwungen zwischen den Jahren diese restliche Tage zu nehmen, weil es anders nicht passte (ich muss ja auch die Urlaubswünsche der Kollegen berücksichtigen) und in das nächste Jahr darf ich ihn nicht mitnehmen. Es ist echt verfahren.
Und was mich wirklich ärgert, mein Chef pocht immer auf Menschlichkeit, Verständnis und Empathie. Und wenn es um Taten geht, zieht er sich zurück. Da ich "offiziell" noch das nicht wissen dürfte, dass die Überstunden ausgezahlt werden (meine Kollegin (Buchhalterin) hat mir das vertraulich gesagt), habe ich heute einfach eine Mail an meinen Chef geschrieben, wie ich diese Tagen nehmen will. Mal sehen, was passiert. Ich kriege ihn jetzt sowieso nicht dazu zu reden, da er mit Weihnachtsvorbereitungen beschäftigt ist. Und mir steht noch ein Gespräch wegen der Verlängerung meines Arbeitsvertrages bevor. Die habe ich heute bekommen und da stimmt so einiges nicht :mad:

Aber trotzdem vielen Dank an euche alle und schöne Weihnachtszeit!
 
K

kasiopaja

Gast
Wenn der Chef nächstes mal 10 Minuten vor Feierabend zur Besprechung auftaucht, frag ihn mal wie Du das dann mit den Überstunden in Einklag bringen sollst, die Du ja nicht machen darfst.
 

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