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Umsatzsteuer Problem

rennie

Mitglied
Hallo!

Ich bitte um Hilfe bei folgendem Problem, da es leider sehr dringend ist.

Während meines Studiums habe ich als Charity Fundraiser gearbeitet. Ich war nicht bei meinem Aufftraggeber angestellt, sondern galt als freier Handelsvertreter und arbeitete in den Semesterferien sowie in meinem Urlaubssemester auf Provisionsbasis im bundesweiten Außendienst.

Da ich mich mit Steuern etc. nicht auskenne und das Provisionsmodell recht kompliziert war, habe ich meine Steuererklärungen immer von einem Steuerberater anfertigen und pünktlich abgeben lassen. Ich erzielte zwar recht hohe Umsätze, hatte aber zeitgleich auch sehr hohe Kosten (da ich eine Unterkunft anmieten musste, viele Fahrkilometer zusammenkamen und ausserdem Kosten für Porto, Schreibwaren, Arbeitskleidung, Material etc. anfielen). Der Gewinn war recht gering aber als Student kam ich damit hin und mir gefiel die Tätigkeit und die zeitliche Flexibilität, weshalb ich den Job gern machte :) Mein Gewinn war übrigens IMMER unter dem Steuerfreibetrag, meist sogar recht deutlich, und musste daher keine Einkommenssteuer zahlen. Das Finanzamt führte mich als sogenannten Kleinunternehmer.

Jetzt, knapp 5 Jahre später erhielt ich plötzlich die Nachricht, dass ich tausende von Euro an Steuern nachzahlen müsse, da meine Umsätze zu hoch gewesen seien. Ich war ziemlich geschockt, denn wenn man das vom Gewinn abzieht, gehe ich im Prinzip mit +/- Null daraus, bzw. in einem Jahr sogar mit hohem Verlust. Ich habe NIE eine Information erhalten, dass ich den Kleinunternehmerstatus verloren habe und bin daher immer davon ausgegangen, dass alles so seine Richtigkeit hat. Zumal mein Steuerberater sämtliche Unterlagen kannte und die Steuererklärungen gemacht hat und wir die Vereinbarung hatten, dass er mich umgehend informiert, sobald es Probleme geben sollte.

Ich habe übrigens nie Rechnungen geschrieben (da ich keine Kunden hatte und auch keine Produkte oder Dienstleistungen verkauft habe) und daher auch keine Umsatzsteuer an Kunden "abgewälzen" konnte. Was ich als Kleinunternehmer auch nicht gedurft hätte. Als freier Handelsvertreter habe ich letztlich ja auch nur vermittelt. Ich habe viel zu dem Thema gegoogelt, finde aber nichts passendes zu meiner Situation. Da steht halt immer nur, dass wenn man den Kleinunternehmerstatus verliert, in die Regelbesteuerung rutscht und dann eben auf den Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen muss und man vorsteuerabzugsberechtigt ist. Da ich aber nie Kunden in diesem Sinne hatte, konnte ich auch keine Rechnungen ausstellen.


Ich bin ziemlich verzweifelt und weiss echt nicht mehr weiter...

Es wäre total nett, mir hier jemand hilft. Ich kann mir diese horrende Steuerforderung absolut nicht leisten.
 

mikenull

Urgestein
Das kann schon sein. Ich würde mal bei google die Suche eingeben
"Wer ist umsatzsteuerpflichtig"
Stelle dort mal Deine erreichten Umsätze dagege und fall aber nicht um, wenn Du keine Belege gesammelt hast, um die Vorsteuer abziehen zu können.
 

Maya111

Aktives Mitglied
Hallo!

Ich bitte um Hilfe bei folgendem Problem, da es leider sehr dringend ist.

Während meines Studiums habe ich als Charity Fundraiser gearbeitet. Ich war nicht bei meinem Aufftraggeber angestellt, sondern galt als freier Handelsvertreter und arbeitete in den Semesterferien sowie in meinem Urlaubssemester auf Provisionsbasis im bundesweiten Außendienst.

Da ich mich mit Steuern etc. nicht auskenne und das Provisionsmodell recht kompliziert war, habe ich meine Steuererklärungen immer von einem Steuerberater anfertigen und pünktlich abgeben lassen. Ich erzielte zwar recht hohe Umsätze, hatte aber zeitgleich auch sehr hohe Kosten (da ich eine Unterkunft anmieten musste, viele Fahrkilometer zusammenkamen und ausserdem Kosten für Porto, Schreibwaren, Arbeitskleidung, Material etc. anfielen). Der Gewinn war recht gering aber als Student kam ich damit hin und mir gefiel die Tätigkeit und die zeitliche Flexibilität, weshalb ich den Job gern machte :) Mein Gewinn war übrigens IMMER unter dem Steuerfreibetrag, meist sogar recht deutlich, und musste daher keine Einkommenssteuer zahlen. Das Finanzamt führte mich als sogenannten Kleinunternehmer.

Jetzt, knapp 5 Jahre später erhielt ich plötzlich die Nachricht, dass ich tausende von Euro an Steuern nachzahlen müsse, da meine Umsätze zu hoch gewesen seien. Ich war ziemlich geschockt, denn wenn man das vom Gewinn abzieht, gehe ich im Prinzip mit +/- Null daraus, bzw. in einem Jahr sogar mit hohem Verlust. Ich habe NIE eine Information erhalten, dass ich den Kleinunternehmerstatus verloren habe und bin daher immer davon ausgegangen, dass alles so seine Richtigkeit hat. Zumal mein Steuerberater sämtliche Unterlagen kannte und die Steuererklärungen gemacht hat und wir die Vereinbarung hatten, dass er mich umgehend informiert, sobald es Probleme geben sollte.

Ich habe übrigens nie Rechnungen geschrieben (da ich keine Kunden hatte und auch keine Produkte oder Dienstleistungen verkauft habe) und daher auch keine Umsatzsteuer an Kunden "abgewälzen" konnte. Was ich als Kleinunternehmer auch nicht gedurft hätte. Als freier Handelsvertreter habe ich letztlich ja auch nur vermittelt. Ich habe viel zu dem Thema gegoogelt, finde aber nichts passendes zu meiner Situation. Da steht halt immer nur, dass wenn man den Kleinunternehmerstatus verliert, in die Regelbesteuerung rutscht und dann eben auf den Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen muss und man vorsteuerabzugsberechtigt ist. Da ich aber nie Kunden in diesem Sinne hatte, konnte ich auch keine Rechnungen ausstellen.


Ich bin ziemlich verzweifelt und weiss echt nicht mehr weiter...

Es wäre total nett, mir hier jemand hilft. Ich kann mir diese horrende Steuerforderung absolut nicht leisten.
Wie kann man keine Kunden haben? Derjenige, von dem du Geld bekommen hast (bezahlt wurdest) ist dein Kunde und dem schreibt man eine Rechnung.
 

leahcim

Mitglied
1. erste Anlaufstelle ist dein Steuerberater, der kann dir das mit der Umsatzsteuer auch erklären.
2. Das Finanzamt teilt es niemandem mit, wenn man umsatzsteuerpflichtig wird. Die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung musst du selbst, bzw. dein Steuerberater in der Peilung haben.
3. Wenn du auf Provisionsbasis abrechnest, erstellst Du ja quasi eine Rechnung. Technisch hast du sicher eine Gutschrift bekommen, weil man dir deine Umsätze mitgeteilt hat.

LG
 

mikenull

Urgestein
Wenn Du über der Grenze ( kannst Du bei google nachlesen ) des Umsatzes für Kleinstunternehmen lagst, fordert da FA die Umsatzsteuer zu Recht ein. Will heißen Du hättest, als Du über diese Grenze gekommen bist, auch Vorsteuer ansetzen können, ja müssen. Jetzt wird es deshalb problematisch, weil Du vermutlich keine Belege hast. ( Rechnungen also )
Jedenfalls sofort Widerspruch einlegen, denn wenn das erstmal rechtskräftig ist, werden die Leute aktiv.
 

Dunkler_Engel

Aktives Mitglied
Hallo!

Ich bitte um Hilfe bei folgendem Problem, da es leider sehr dringend ist.

Während meines Studiums habe ich als Charity Fundraiser gearbeitet. Ich war nicht bei meinem Aufftraggeber angestellt, sondern galt als freier Handelsvertreter und arbeitete in den Semesterferien sowie in meinem Urlaubssemester auf Provisionsbasis im bundesweiten Außendienst.

Da ich mich mit Steuern etc. nicht auskenne und das Provisionsmodell recht kompliziert war, habe ich meine Steuererklärungen immer von einem Steuerberater anfertigen und pünktlich abgeben lassen. Ich erzielte zwar recht hohe Umsätze, hatte aber zeitgleich auch sehr hohe Kosten (da ich eine Unterkunft anmieten musste, viele Fahrkilometer zusammenkamen und ausserdem Kosten für Porto, Schreibwaren, Arbeitskleidung, Material etc. anfielen). Der Gewinn war recht gering aber als Student kam ich damit hin und mir gefiel die Tätigkeit und die zeitliche Flexibilität, weshalb ich den Job gern machte :) Mein Gewinn war übrigens IMMER unter dem Steuerfreibetrag, meist sogar recht deutlich, und musste daher keine Einkommenssteuer zahlen. Das Finanzamt führte mich als sogenannten Kleinunternehmer.

Jetzt, knapp 5 Jahre später erhielt ich plötzlich die Nachricht, dass ich tausende von Euro an Steuern nachzahlen müsse, da meine Umsätze zu hoch gewesen seien. Ich war ziemlich geschockt, denn wenn man das vom Gewinn abzieht, gehe ich im Prinzip mit +/- Null daraus, bzw. in einem Jahr sogar mit hohem Verlust. Ich habe NIE eine Information erhalten, dass ich den Kleinunternehmerstatus verloren habe und bin daher immer davon ausgegangen, dass alles so seine Richtigkeit hat. Zumal mein Steuerberater sämtliche Unterlagen kannte und die Steuererklärungen gemacht hat und wir die Vereinbarung hatten, dass er mich umgehend informiert, sobald es Probleme geben sollte.

Ich habe übrigens nie Rechnungen geschrieben (da ich keine Kunden hatte und auch keine Produkte oder Dienstleistungen verkauft habe) und daher auch keine Umsatzsteuer an Kunden "abgewälzen" konnte. Was ich als Kleinunternehmer auch nicht gedurft hätte. Als freier Handelsvertreter habe ich letztlich ja auch nur vermittelt. Ich habe viel zu dem Thema gegoogelt, finde aber nichts passendes zu meiner Situation. Da steht halt immer nur, dass wenn man den Kleinunternehmerstatus verliert, in die Regelbesteuerung rutscht und dann eben auf den Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen muss und man vorsteuerabzugsberechtigt ist. Da ich aber nie Kunden in diesem Sinne hatte, konnte ich auch keine Rechnungen ausstellen.


Ich bin ziemlich verzweifelt und weiss echt nicht mehr weiter...

Es wäre total nett, mir hier jemand hilft. Ich kann mir diese horrende Steuerforderung absolut nicht leisten.
Hallo,

ich bin angehender Steuerfachwirt und versuche mal dir zu helfen.
Erst einmal sagst du, dass du keine Rechnungen geschrieben hast, aber wie hast du denn dann Einnahmen gehabt? Gab es Vermittlungsverträge?
Die Kleinunternehmergrenze von 17.500€ bezieht sich auf die Höhe der Umsätze, unabhängig davon, wie hoch deine Ausgaben waren. Anders als bei der Einkommensteuer muss keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Hast du Umsatzsteuererklärungen abgegeben?
Die Tätigkeit als Handelsvertreter fallen als sonstige Leistung unter das Umsatzsteuergesetz und es liegen auch keine Steuerbefreiungen vor. Hast du dich an deinen Steuerberater gewendet?

Liebe Grüße
Dunkler_Engel
 

Uri

Aktives Mitglied
Die Aufnahme einer Selbstständigkeit ohne Kenntnisse über die Abrechnung, ist wie Autofahren ohne Führerschein.

Du scheinst ziemlich viele Ausgaben gehabt zu haben, wenn Du nach Abführung der Umsatzsteuer keine Gewinne mehr hast.
Das bedeutet, dass Du im Gegenzug auch die Umsatzsteuer bei Deinen Ausgaben angeben solltest.
Dann wäre es plusminusNull und Du kommst ggf. sogar besser aus der Sache raus.
ABER: Frist zum Widerspruch beachten, ggf. Zurückversetzung in den alten Stand beantragen.

Wenn Du keine Rechnungen geschrieben hast, dann muss es Verträge geben. Schau Dir an, wie dort die Veranschlagung der Umsatzsteuer geregelt ist. Bei einem Nettovertrag müsste Dein Auftraggeber die Umsatzsteuer, die Du ans Finanzamt abführen musst, gesondert an Dich zahlen. ABER: Verjährungsfrist beachten.

Du hast einen Steuerberater bezahlt, also würde ich ihn nun auch entsprechend beanspruchen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Erkundige Dich bitte mal, ob Du nachträglich ein Statusfeststellungsverfahren durchführen kannst.

Kommt danach heraus, dass Du in den Betreieb intergriert warst und Arbeitgeberweisungen durchzuführen hattest, so warst Du Arbeitnehmer aber nicht selbständig.
In der Folge würde dein Arbeitgeber Beiträge schulden, nicht aber du.

Die Info ist allerdings nur aus dem Bauch heraus und unverbindlich, da ich nicht wirklich Bescheid weiss.
https://www.deutsche-rentenversiche...m/Lexikon/S/statusfeststellungsverfahren.html
 

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