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Umschulung ohne abgeschlossene Ausbildung

B

BassoSassone

Gast
moin leute !

im jahre 1998 fing ich mit einer ausbildung zur bürokraft an, welche vom damaligen arbeitsamt gefördert wurde. das liegt daran, dass ich eine hörschädigung habe und einen schwerbehindertenausweis (80 Grad).

doch leider mußte die ausbildung damals (2001) aus gesundheitlichen gründen abgebrochen werden. vier jahre später ging ich zum kreis nordfriesland um wieder arbeiten zu können, auf grund meiner jahrelangen arbeitslosigkeit fing ich erstmal nur mit 3 stunden an. inzwischen bin ich auf 5,5 stunden hoch.

seit 2006 habe ich einen rehaantrag bei der arbeitsagentur laufen, für eine erneute ausbildung, diesmal im bereich gastronomie. dennoch trotz intensiver bemühungen (kontinuirlicher arbeit, punktllichkeit, erstes praktikum in einem café) und bestätigung der tauglichkeit durch meine anleiterin sowie dem kreis nordfriesland. möchte die agentur mir nur eine umschulung anbieten.

selbstverständlich habe ich mich mit meiner familie sowie einigen bekannten kurz geschlossen, von den bakm ich die antwort, ohne abgeschlossene erstausbildung keine umschulung.

nun steh ich vor ein problem, stimmt die aussage ? also umschulung / erstausbildung - habe ich generell ein recht auf nochmalige ausbildungsföderung nach SGB 9 ?

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
 
G

Gast

Gast
Hallo.

Also - ich habe eine Umschulung als IT-Systemkaufmann gemacht. In dieser Umschulung waren auch Leute - die immer nur irgendeinen Job gemacht haben - und trotzdem diese Umschulung machen durften.

Das war in Baden -Würtemberg.
 
G

Gast

Gast
Nochmals zu deinem Problem. So ganz versteh ich das auch nicht. Ob du nun eine Ausbildung oder eine Umschulung machst- ist doch im Grunde genommen egal.

Du könntest doch anstatt der Ausbildung eine Umschulung im Gastronomiebereich machen. Ist doch im Prinzip das Selbe!

Gruß
 
B

BassoSassone

Gast
Nochmals zu deinem Problem. So ganz versteh ich das auch nicht. Ob du nun eine Ausbildung oder eine Umschulung machst- ist doch im Grunde genommen egal.

Du könntest doch anstatt der Ausbildung eine Umschulung im Gastronomiebereich machen. Ist doch im Prinzip das Selbe!

Gruß
Hy!

ich weiß es nicht, ob es daselbe ist. denn ich bin ziemlich verwirrt. denn die meisten sagen, es gibt keine umschulung, ohne abgeschlossene erstausbildung. und die habe ich ja nicht.

und dazu kommt noch, dass ich auf grund meiner schwerhörigkeit nicht einfach irgendwo eine ausbildung/umschulung machen kann (auch wenn ich s gerne möchte), sonder ich brauche schon die dafür ausgebildeten fachkräfte. klingt merkwürdig, aber so ist das nun mal.

nun ja, mitte september habe ich wohl wieder einen termin mit der zuständigen person bei der agentur für arbeit. die ausbildung etc. sind schon längst angefangen. momentan gibt es mehr ausreden von der agentur. der antrag wird weder abgelehnt, noch komplett bewilligt, und das obwohl ich nachweislich mich an alle bedingungen gehalten habe. selbst meine anleiterin (welche aus der gastronomonie kommt) kann es nicht verstehen. denn ich bin trotz meiner langen arbeitslosigkeit seit mehrern monaten (18 Monate) topf fit.

ich stehe kurz davor, die örtliche zeitung zu bitten einen bericht zu veröffentlichen mit dem titel "agentur für arbeit läßt arbeitslosen nicht ausbilden" oder "amt verhindet den weg weg von der sozialhilfe" oder irgendwas, so dass die steuerzahler, welche ja nun mal mein leben leider (gottseidank) finanzieren, merken, dass ich hammer gerne möchte, aber nicht gelassen werde, oder wie ich es gerne ausdrücke: "das amt möchte dass ich "sozialschmarotze"" (jetzt bitte nicht falsch verstehen!!)

ich möchte einfach nur eine ausbildung/umschulung damit ich arbeiten kann, weg von der sozialhilfe, ein "normales" leben führen.

ach verdammt ....

lieben gruß
 
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