B
BassoSassone
Gast
moin leute !
im jahre 1998 fing ich mit einer ausbildung zur bürokraft an, welche vom damaligen arbeitsamt gefördert wurde. das liegt daran, dass ich eine hörschädigung habe und einen schwerbehindertenausweis (80 Grad).
doch leider mußte die ausbildung damals (2001) aus gesundheitlichen gründen abgebrochen werden. vier jahre später ging ich zum kreis nordfriesland um wieder arbeiten zu können, auf grund meiner jahrelangen arbeitslosigkeit fing ich erstmal nur mit 3 stunden an. inzwischen bin ich auf 5,5 stunden hoch.
seit 2006 habe ich einen rehaantrag bei der arbeitsagentur laufen, für eine erneute ausbildung, diesmal im bereich gastronomie. dennoch trotz intensiver bemühungen (kontinuirlicher arbeit, punktllichkeit, erstes praktikum in einem café) und bestätigung der tauglichkeit durch meine anleiterin sowie dem kreis nordfriesland. möchte die agentur mir nur eine umschulung anbieten.
selbstverständlich habe ich mich mit meiner familie sowie einigen bekannten kurz geschlossen, von den bakm ich die antwort, ohne abgeschlossene erstausbildung keine umschulung.
nun steh ich vor ein problem, stimmt die aussage ? also umschulung / erstausbildung - habe ich generell ein recht auf nochmalige ausbildungsföderung nach SGB 9 ?
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
im jahre 1998 fing ich mit einer ausbildung zur bürokraft an, welche vom damaligen arbeitsamt gefördert wurde. das liegt daran, dass ich eine hörschädigung habe und einen schwerbehindertenausweis (80 Grad).
doch leider mußte die ausbildung damals (2001) aus gesundheitlichen gründen abgebrochen werden. vier jahre später ging ich zum kreis nordfriesland um wieder arbeiten zu können, auf grund meiner jahrelangen arbeitslosigkeit fing ich erstmal nur mit 3 stunden an. inzwischen bin ich auf 5,5 stunden hoch.
seit 2006 habe ich einen rehaantrag bei der arbeitsagentur laufen, für eine erneute ausbildung, diesmal im bereich gastronomie. dennoch trotz intensiver bemühungen (kontinuirlicher arbeit, punktllichkeit, erstes praktikum in einem café) und bestätigung der tauglichkeit durch meine anleiterin sowie dem kreis nordfriesland. möchte die agentur mir nur eine umschulung anbieten.
selbstverständlich habe ich mich mit meiner familie sowie einigen bekannten kurz geschlossen, von den bakm ich die antwort, ohne abgeschlossene erstausbildung keine umschulung.
nun steh ich vor ein problem, stimmt die aussage ? also umschulung / erstausbildung - habe ich generell ein recht auf nochmalige ausbildungsföderung nach SGB 9 ?
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.