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[QUOTE="1807, post: 4780080"]

Man einen familenangehörigen bei der Arbeit geholfen, dabei hat man keinen Unfallschutz. Die Kosten für die Heilbehandlung muss man selbst tragen, ist auch nicht Aufgabe einer Krankenkasse. Auch Folgeschäden werden nicht gezählt.

Ein Versicherungsfall bei der Unfallgenossenschaften kann nur der Arbeitgeber melden, wenn ein Arbeitgeber drei Tage ausfällt ist der verpflichtet das zu melden.

Es war absolut dumm zu Arzt zu gehen und dort was von einen Arbeitsunfall zu reden.

[/QUOTE]

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