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[QUOTE="1807, post: 4780185"]

Ein Angestellter, dies kann auch ein Familenangehöriger sein, muss vor Arbeitanstritt angemeldet sein.

Bei  Gefälligkeitsleistungen von Befreundete, Eltern, Geschwister oder sonstige Angehörige ist man nicht versichert bei Unfällen und Berufskrankheiten.

Und solche Fragebögen bekommt man zugeschickt wenn es sich um Unfälle handelt.

Und bei Arbeitsunfälle oder Wegeunfalle muss man einen Unfallarzt aufsuchen, man kann zur Erstversorgung auch einen anderen Azrt aufsuchen, dieser muss einen dann zum Unfallarzt weiterleiten.

[/QUOTE]

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