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ungerechtfertigte Abmahnung unterschreiben?

Closed1984

Mitglied
Guten Morgen,

ich hatte hier ja im Februar schon mal gepostet, da ich leider in einer Firma mit extrem toxischer Unternehmenskultur gelandet bin und ich mich absolut nicht wohlfühle hier.

Hier ist es so, dass man, wann immer man mit einem Kunden telefoniert hat, eine Mail geschrieben hat o.ä., diese Aktivitäten im Kundenprogramm mit einer Notiz vermerken muss.

Nun habe ich mit einem Kunden telefoniert und das Programm ist gecrasht, ich konnte also nichts eintragen.
Nach einem Neustart des PCs kam ich zwar wieder ins Programm rein, konnte jedoch keine Notiz setzen, weil ich immer eine Fehlermeldung erhielt.

Ich habe dies daraufhin der IT gemeldet und darum gebeten, es entweder zu fixen oder für mich bei Kunde X die Notiz Y nachzutragen. Habe auch meine Teamleitung ins CC der Mail genommen und seither keine Rückmeldung mehr erhalten.
Habe dann immer mal wieder versucht, diesen Kunden aufzurufen und die Notiz nachzutragen, was aber nach wie vor nicht funktionierte.

3 Tage nach diesem Geschehnis, am Samstag, hatte ich dann allen Ernstes eine Abmahnung im Briefkasten, die darauf begründet war, dass ich bei eben diesem Kunden keine Notiz gesetzt habe.

Meine Fragen wären nun:
1. ist es gerechtfertigt, wegen EINEM einzigen "Fehler" (für den ich ja nachweislich nichtmal was konnte) abgemahnt zu werden?
Zumal es ja eine Kleinigkeit wäre, diese Notiz einfach nachzutragen, wenn das Programm funktioniert hätte.

2. muss ich diese Abmahnung unterschreiben und was passiert, wenn ich es nicht tue?

Vielen Dank vorab.
 
Ermahnung oder Abmahnung?
Gegen einer Abmahnung kannst du vorgehen.
Bist du versichert über eine Gewerkschaft? Sonst wird es teuer.
Lass dich da auf jeden Fall beraten. Betriebsrat kannst du in die Tonne werfen.
Und ja, schau das du langfristig weg kommst.
 
Die Abmahnung muss von dir nicht unterschrieben werden. Das ist eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers.

Lass dich vom Betriebsrat beraten, falls ihr einen habt. Berarung bei einem Rechtsanwalt ist auch möglich. Im Prinzip musst du der Abmahnung widersprechen und den Sachverhalt so darstellen, wie er tatsächlich gewesen ist. Weise darauf hin, daß diese Gegendarstellung im die Personalakte aufzunehmen ist. Sowas kann ein Anwalt sehr gut formulieren, es kostet dich halt Geld.

Man kann gegen eine Abmahnung auch vor dem Arbeitsgericht vorgehen. Die Frage ist, ob das sinnvoll ist. Die haben eh den Schuss nicht gehört in dieser Firma.
 
Ermahnung oder Abmahnung?
Gegen einer Abmahnung kannst du vorgehen.
Bist du versichert über eine Gewerkschaft? Sonst wird es teuer.
Lass dich da auf jeden Fall beraten. Betriebsrat kannst du in die Tonne werfen.
Und ja, schau das du langfristig weg kommst.

Es ist definitiv eine Abmahnung. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, aber ich bin in keiner Gewerkschaft und es gibt hier auch keinen Betriebsrat. 😕
 
Ob eine Abmahnung korrekt ist, kannst Du von einem Anwalt oder Gewerkschaft prüfen lassen.
Nein, die Abmahnung muss nicht von dir unterschrieben werden.
 
So wie ich das kenne - aus eigenem Rechtsstreit - ist bei jedem (erstmaligen!) Fehler eine Abmahnung möglich. Diese soll ja verhindern, dass dieser "Fehler" wieder vorkommt.

Wenn Du aber Schriftverkehr hattest, der auf dieses Problem hingewiesen hat und Du um Abhilfe gebeten hast dann ist dieses Nachweis genug, dass die Abmahnung nicht rechtens ist.

Für mich persönlich ist eine Abmahnung ein Anzeichen dass der Arbeitgeber mich los werden will. Ist mir einmal passiert. Ich bin sofort aufs Arbeitsamt und habe mich arbeitssuchend gemeldet, am selben Tag zum Rechtsanwalt und Widerspruch gegen die Abmahnung erhoben (und natürlich Unterlagen besessen um zu beweisen dass diese Abmahnung erlogen ist und einfach nur den Zweck hatte mich los zu werden) um mich gleichzeitig krank schreiben zu lassen von einer Psychologin, die dieses Unternehmen / Pflegeheim nur zuuuuuu gut kannte.

Letztendlich habe ich dort nicht mehr gearbeitet, habe eine Abfindung erhalten und der Rechtsanwalt war die Gebühren wert!!!! Bei mir gab es einen Betriebsrat aber ein Dutzfreund vom Geschäftsführer. Rechtsschutzversicherung ist viel besser!!!!!

Gruß von Grisu
 
Guten Morgen,

ich hatte hier ja im Februar schon mal gepostet, da ich leider in einer Firma mit extrem toxischer Unternehmenskultur gelandet bin und ich mich absolut nicht wohlfühle hier.

Hier ist es so, dass man, wann immer man mit einem Kunden telefoniert hat, eine Mail geschrieben hat o.ä., diese Aktivitäten im Kundenprogramm mit einer Notiz vermerken muss.

Nun habe ich mit einem Kunden telefoniert und das Programm ist gecrasht, ich konnte also nichts eintragen.
Nach einem Neustart des PCs kam ich zwar wieder ins Programm rein, konnte jedoch keine Notiz setzen, weil ich immer eine Fehlermeldung erhielt.

Ich habe dies daraufhin der IT gemeldet und darum gebeten, es entweder zu fixen oder für mich bei Kunde X die Notiz Y nachzutragen. Habe auch meine Teamleitung ins CC der Mail genommen und seither keine Rückmeldung mehr erhalten.
Habe dann immer mal wieder versucht, diesen Kunden aufzurufen und die Notiz nachzutragen, was aber nach wie vor nicht funktionierte.

3 Tage nach diesem Geschehnis, am Samstag, hatte ich dann allen Ernstes eine Abmahnung im Briefkasten, die darauf begründet war, dass ich bei eben diesem Kunden keine Notiz gesetzt habe.

Meine Fragen wären nun:
1. ist es gerechtfertigt, wegen EINEM einzigen "Fehler" (für den ich ja nachweislich nichtmal was konnte) abgemahnt zu werden?
Zumal es ja eine Kleinigkeit wäre, diese Notiz einfach nachzutragen, wenn das Programm funktioniert hätte.

2. muss ich diese Abmahnung unterschreiben und was passiert, wenn ich es nicht tue?

Vielen Dank vorab.

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