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Unterhalt aus Spanien einklagen

P

Pekre2003

Gast
Hallo, der Vater meiner Tochter ist Spanier. WIr lebten in Deutschland, nach der Trennung wurde er zu Unterhalt verklagt, hat sich dann kündigen lassen und ist nach Spanien gezogen. Momentan, noch bis Februar, zahlt mir das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss. Nun möchte ich, dass er aber ab nächstes Jahr den Unterhalt für seine Tochter zahlt. Er hat ein Bistro in Malaga eröffnet. Weiß jemand Rat, wie das vonstatten geht, kann ich den Titel aus Deutschland einfach beim Landgericht einreichen lassen, muss ich alles übersetzen und beglaubigen lassen, hat jemand Erfahrungen damit?
Petra
 
T

ThoFa

Gast
Hallo,

eine Vollstreckung ins EU-Ausland stellt heutzutage keine größeren Probleme mehr da. Lediglich die Kosten sind etwas höher, als bei einer Vollstreckung in Deutschland.

Ohne Rechtsanwalt wirst Du da aber nicht weiterkommen, da es sich um eine kompülexere Materie handelt. Bestenfalls gehst Du zum Amtsgericht Deines Wohnortes und fragst dort bei dem zuständigen Rechtspfleger nach, ob er Dir nicht einen entsprechenden Fachanwalt empfehlen kann. Meist sind die Rechtspfleger in solchen Fällen gerne hilfreich.

MfG

ThoFa
 

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