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Pekre2003
Gast
Hallo, der Vater meiner Tochter ist Spanier. WIr lebten in Deutschland, nach der Trennung wurde er zu Unterhalt verklagt, hat sich dann kündigen lassen und ist nach Spanien gezogen. Momentan, noch bis Februar, zahlt mir das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss. Nun möchte ich, dass er aber ab nächstes Jahr den Unterhalt für seine Tochter zahlt. Er hat ein Bistro in Malaga eröffnet. Weiß jemand Rat, wie das vonstatten geht, kann ich den Titel aus Deutschland einfach beim Landgericht einreichen lassen, muss ich alles übersetzen und beglaubigen lassen, hat jemand Erfahrungen damit?
Petra
Petra