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Unterhalt Kind in Ausbildung

hope19

Neues Mitglied
Huhu,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgender Fall. Meine Nichte ist 20 Jahre alt und macht eine Ausbildung. Sie lebt alleine, da sie sich mit Ihrer Mutter nicht versteht (Mutter bezieht Hartz4). Der Vater weigert sich jetzt ihr Unterhalt zu bezahlen. Nun meine Frage, muss er ihr bis sie die Ausbildung beendet hat Unterhalt zahlen? Das Problem ist, dass sie auf das Geld angewiesen ist, da sie sich sonst die Wohnung nicht leisten kann und bei der Mutter einzuziehen, wäre der Horror.

In der Stadt in der sie wohnt, wohnt sonst kein weiteres Familienmitglied zu dem sie ziehen kann.

Sie bekommt aktuell nur Kindergeld und Ausbildungsgehalt.

Bin euch jetzt schon dankbar für hilfreiche Antworten
 
Hallo,

zum Unterhalt müssen sogar beide Elternteile herangezogen werden. Weshalb die Mutter Hartz IV bezieht weiss ich nicht, aber auch da sollte man mal etwas Druck ausüben. Kann ja nicht sein das es immer nur bei Vätern heisst sie müssen jeden Job annehmen und bei Müttern kräht nie ein Hahn danach.

Da sie das Kindergeld zumindest schon mal erhält braucht man das nicht auch noch in die Wege leiten. Ist der Vater denn wenigstens Leistungsfähig im Sinne der Unterhaltszahlung? Dann kann er sich jedenfalls nicht wehren. Eltern auf Unterhalt verklagen und dann wird das alles geprüft. Da sie auch Ausbildungsbezüge hat, wird der Anwalt eine Bedarfsermittlung erstellen. Unterhaltspflichtig sind beide nur bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung. Wenn sie also jetzt im dritten Jahr ist, würde sich die Mühe, Nerven und Kosten natürlich kaum noch lohnen.

Warum zieht sie nicht zum Vater wenn sie sich mit der Mutter nicht versteht?
 
Das kommt immer darauf an.
Schau mal hier, da gibt es ein paar Infos vorab: https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/ausbildung.html
Das Ausbildungsgehalt und Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet, abzüglichen dem Mehrbedarf von 90€ oder so.
Ansonsten ist es so, wie Portion Control schrieb. Relevant ist auch, ob es noch andere Kinder gibt, die Unterhaltsansprüche stellen. Als Volljährige in Ausbildung wird sie sowieso nachrangig behandelt.
Das Problem ist, dass sie auf das Geld angewiesen ist, da sie sich sonst die Wohnung nicht leisten kann und bei der Mutter einzuziehen, wäre der Horror.
Dann wird sie aus der Wohnung ausziehen und in eine WG/Untermiete müssen oder einen Nebenjob annehmen müssen.
Es wäre gut, das bald abzuklären, denn sie sollte dann innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Bleibe haben.
 
Ihr Vater wohnt ca. 150km weiter weg und da wäre der Arbeitsweg für sie enorm.

Er könnte Unterhalt zahlen aber hat wohl nun einfach keine Lust mehr. Er hat zwei weitere Kinder, die aber bei ihm leben.

Die Mutter hatte einen Burnout durch die Selbstständigkeit und ist deshalb auf eine längere Kur und bezieht aus dem Grund Hartz4, da sie ihre Selbstständigkeit aufgeben musste.

Mir ist bewusst und ich finde es auch gerecht, dass beide Elternteile Unterhalt zahlen müssen. Nur dachte ich mir, dass man von jemandem der Hartz4 bezieht, nichts holen kann.

Sie hat die Ausbildung erst im August begonnen. Über kurz oder lang müssen wir schauen, dass wir ihr eine günstigere Wohnung besorgen oder eben eine WG.
 
Grundsätzlich ist der Vater zum Unterhalt verpflichtet.
Ggf. Ansprüche über einen Anwalt durchsetzen, auch wenn es schwierig ist.

Was mir noch einfällt;
Deine Nichte sollte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.
 
Huhu,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgender Fall. Meine Nichte ist 20 Jahre alt und macht eine Ausbildung. Sie lebt alleine, da sie sich mit Ihrer Mutter nicht versteht (Mutter bezieht Hartz4). Der Vater weigert sich jetzt ihr Unterhalt zu bezahlen. Nun meine Frage, muss er ihr bis sie die Ausbildung beendet hat Unterhalt zahlen? Das Problem ist, dass sie auf das Geld angewiesen ist, da sie sich sonst die Wohnung nicht leisten kann und bei der Mutter einzuziehen, wäre der Horror.

In der Stadt in der sie wohnt, wohnt sonst kein weiteres Familienmitglied zu dem sie ziehen kann.

Sie bekommt aktuell nur Kindergeld und Ausbildungsgehalt.

Bin euch jetzt schon dankbar für hilfreiche Antworten



Sofern er finanziell dazu in der Lage ist, muss er ihr auch weiterhin Unterhalt zahlen, der natürlich mit ihrem eigenen Einkommen verrechnet wird. Wir hatten die gleiche Situation bezüglich unseres ältesten Sohnes.
 
Sie muss zusehen, dass sie zunächst einen Titel bekommt, aus dem sie vollstrecken kann. Mit "Lust" hat so etwas nichts zu tun.

Solange sie nichts unternimmt, hat sie keinen einklagbaren Anspruch.

Der erste Schritt, einen Titel zu erwirken, läuft entweder (noch?) über das Jugendamt oder alternativ über eine Anfrage bei den Unterhaltsverpflichteten bezüglich Einkommen und Vermögen. vermögen insofern, als jemand, der einen Wohnvorteil in Gestalt einer bezahlten Wohnung hat, auch ohne Einkommen so gestellt werden kann, als hätte er Einkommen, das der ersparten Miete entspricht.

Damit stellt sie dar, dass sie Unterhalt begehrt.

Weiterhin soll sie bei ihrem zuständigen Familiengericht nachfragen, ob sie einen Anwalt über einen Beratungsschein kostenlos in Anspruch nehmen kann.

Als Azubi kann es sein, dass sie ( nach Abzug einer Pauschale) selber genug verdient, um keinen Unterhalt mehr geltend machen zu können.
 
Ja, sie hat Anspruch auf Erwachsenenunterhalt. Sollte sie jedoch Wert auf eine halbwegs intakte Beziehung zu ihrem Vater legen, würde ich ihm zumindest die Möglichkeit geben, sich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen, denn dann wird ihm klar werden, dass er um eine Zahlung nicht drumherum kommt und man könnte auf ein Verfahren verzichten. Vielleicht liegt er ja auch mit seinem Gehalt nach allen Abzügen im Selbstbehalt, dann bestünde die Möglichkeit Bafög zu beantragen.
 
Ja, sie hat Anspruch auf Erwachsenenunterhalt. Sollte sie jedoch Wert auf eine halbwegs intakte Beziehung zu ihrem Vater legen, würde ich ihm zumindest die Möglichkeit geben, sich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen, denn dann wird ihm klar werden, dass er um eine Zahlung nicht drumherum kommt und man könnte auf ein Verfahren verzichten. Vielleicht liegt er ja auch mit seinem Gehalt nach allen Abzügen im Selbstbehalt, dann bestünde die Möglichkeit Bafög zu beantragen.
Das glaube ich fast gar nicht.
Kommst Du aus Österreich oder der Schweiz? Da kann es anders sein, aber hier ist der Bedarf von volljährigen Auszubildenden auf 735€ festgelegt...jedenfalls war das noch so, als ich mich das letzte Mal darüber schlau gemacht habe. Das ist für Studenten und Azubis gleich. Bei Azubis wird ihre Ausbildungsvergütung neben anderen Einkünften angerechnet abzüglich der Aufwandspauschale.
Es ist fraglich, ob der Vater mit zwei weiteren Kindern, die bei ihm leben, überhaupt leistungsfähig ist. Die Mutter ist es ja auch nicht. Oder?
Außerdem steigt die Ausbildungsvergütung mit der Zeit an...niemand weiß, welche Ausbildung die Nichte der TE macht, aber plus KG wird sie vielleicht noch im ersten Lehrjahr einen minimalen Anspruch an UH haben. Die Frage ist: Lohnt sich das?

Daß sie eine eigene Wohnung angemietet hat, ist ihr eigenes Privatvergnügen. Wegen übersteigerter Wohnkosten kann man kein Elternteil auf UH verklagen.
 
vielen Dank für die vielen Tipps und Ratschläge.

Meine Nichte macht eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagemet und verdient ca. 750 Brutto. Sie hat jetzt erstmal Antrag auf Ausbildungsbeihilfe gestellt und schaut sich nach günstigeren Wohnungen um.

Bei dem Vater wohnt nur ein Kind, für das andere zahlt er (soweit ich weiß) kein Unterhalt, weil die Frau darauf nicht besteht.
 

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