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doha.mann
Gast
Als neuer Nutzer habe ich folgende Frage:
Ich bin verheiratet, habe eine erwachsene Tochter mit zwei kleinen (behinderten) Kindern, die in Trennung lebt. Mein Schwiegersohn hätte zwar gerne die Kinder bei sich und wird juristisch darum kämpfen. Der Schwiegersohn hat nur ein sehr geringes Einkommen, die Tochter überhaupt keines. Sie wird wohl Sozialhilfe beantragen müssen. Kann ich als Vater (und auch Großvater) zum Unterhalt herangezogen werden? Habe im Internet gelesen, dass von den Großeltern kein Unterhalt gefordert werden kann und auch nicht, wenn die Tochter ein Kind hat, das noch keine 7 Jahre alt ist. In WISO letzte Woche war jedoch ein Fall mit hohem Unterhaltsanspruch gegenüber einer Großmutter, die ihr Enkelkind nie zu sehen bekam. Kann jemand Auskunft geben? Besten Dank im voraus.
doha.mann
Ich bin verheiratet, habe eine erwachsene Tochter mit zwei kleinen (behinderten) Kindern, die in Trennung lebt. Mein Schwiegersohn hätte zwar gerne die Kinder bei sich und wird juristisch darum kämpfen. Der Schwiegersohn hat nur ein sehr geringes Einkommen, die Tochter überhaupt keines. Sie wird wohl Sozialhilfe beantragen müssen. Kann ich als Vater (und auch Großvater) zum Unterhalt herangezogen werden? Habe im Internet gelesen, dass von den Großeltern kein Unterhalt gefordert werden kann und auch nicht, wenn die Tochter ein Kind hat, das noch keine 7 Jahre alt ist. In WISO letzte Woche war jedoch ein Fall mit hohem Unterhaltsanspruch gegenüber einer Großmutter, die ihr Enkelkind nie zu sehen bekam. Kann jemand Auskunft geben? Besten Dank im voraus.
doha.mann