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Unterhalt zahlen trotz arbeitslos sein

Mona31

Neues Mitglied
Guten Tag

Ich hoffe mir kann jemand helfen. Mein jetziger Freund lebt gerade im Trennungsjahr. Er hat nun seit 3 Monaten seine Arbeit verloren. Er hat jetzt noch 1.300 Euro zum Leben. Trotzdem willigt das Jugend und Arbeitsamt zu dass er den vollen Unterhalt von 610 € zahlen. Die Frau arbeitet in Vollzeit. Sie möchte immer und immer mehr und bekommt den Hals nicht voll und kommt immer durch. Aber wie kann es sein dass mein Freund noch 100 Euro im Monat hat nach Abzug von Miete und Unterhalt und sie volles Gehalt, Unterhalt und Kindergeld??!
Außerdem haben sie noch Schulden und das soll auch alles er zahlen weil sie meint sie könne das nicht zahlen.
Ich kenne mich nicht aus aber ich kann mir nicht vorstellen dass das rechtens ist jemand so in Ruin zu treiben und die Ämter machen mit. Er bewirbt sich ohne Ende und nimmt Jobs an nur um ein wenig dazu zu verdienen. Wäre toll wenn mir da jemand was dazu sagen könnte.
Vielen Dank!!

Gruß Mona
 
Die Frage ist Unterhalt für wen. Ich nehme mal an, nicht für die Ex-Frau, wenn sie voll arbeitet. Aber für sein Kind ist er Unterhaltspflichtig. Auch wenn er arbeitslos ist. Meines Wissens egal was sie dann verdient; sein Unterhalt wird nach seinem Einkommen berechnet. Evtl. Ist die Berechnung ja noch mit Daten vor der Arbeitslosigkeit und müsste aktualisiert werden, aber zahlen muss er.
 
nach meiner Kenntnis wird die Zahlungspflicht zumindest teilweise pausieren müssen, wenn das Einkommen unter die Pfändungsfreigrenze fällt. Wenn ich mich nicht irre, liegt die Pfändungsfreigrenze für Singles bei 1.050 €. Näheres ergibt die im Internet erhältliche Pfändungstabelle.

Liegt das aktuelle Netto-Einkommen über der Pfändungsfreigrenze, dann steigt auch der Pfändungsbetrag, aber nur anteilig. Das "Mehr" wird also nicht völlig wegpfändbar.

Nicht ersichtlich ist für mich, wie sich der Betrag "zum Leben" von 1.300 € ergibt. Die Forderung des Jugend- bzw. Arbeitsamtes von 610 € mtl. scheint mir in jedem Fall überhöht zu sein.

Es scheint hilfreich zu sein, wenn sich Dein Freund anwaltlich beraten und vertreten lässt. Kosten übernimmt ggf. das Amtsgericht (bei niedrigem Einkommen) auf Antrag "Beratungskostenhilfe".
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Freund möge sich mal an die AWO oder die Caritas wenden da kann er sich Rat holen die befassen sich auch mit solch einer Thematik mir erscheint dies auch als viel zu krass.
 
Der Selbstbehalt liegt bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei 880 €. Das heißt, das muss ihm von seinem Einkommen bleiben. Wenn er also im Moment ein Einkommen von 1300 € hat, muss er 420 € (Mangel-)Unterhalt zahlen.

Das Einkommen der Mutter spielt dabei keine Rolle. Schulden sind bei der Unterhaltspflicht nachrangig, mit diesen Gläubigern muss er sich in Verbindung setzen, wenn er auch selbst der Schuldner ist. Ist das so?

Wie ist der Kindesunterhalt festgelegt? Gibt es einen Titel?
 
Hallo Mona31,
Ich habe mal einen Link raus gesucht Beratungshilfe: kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungshilfeschein | akademie.de
Ich finde dein Freund sollte zum Amstgericht gehen und sich dort erkundigen ob er Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann.
Vielleicht muß er ja einwenig draufzahlen, aber ich vermute mal nicht.

Es wäre sowieso höchste Eisenbahn, das er bei diesen Sachen von einem Anwalt beraten läßt. Er soll sich alles gut notieren.
In dem Paragraphendschungel blickt keiner durch.
Wenn dein Partner momentan nicht zahlen kann oder vermindert machen die Jugendämter gerne regelmäßig Druck.

Ich denke, das wird die beste Lösung für deinen Freund sein.
 
Es gibt die Möglichkeit, dass der Unterhaltsvorschuss greift. Der soll ab Juli ja auch bis zur Volljährigkeit der Kinder greifen, wenn ein Elternteil nicht zahlen kann. Genaueres kann ich dir darüber auch nicht sagen, da ich mich nur darüber informiert habe, wie das ausschaut, wenn sich die Mutter seit etlichen Jahren vom Staat durchfüttern lässt.
Aber da gibt es einige gute Seiten, die das erklären, kannst ja mal googeln und rausfinden ob der Unterhaltsvorschuss in Frage kommt.
 

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