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Unterhalt?

S

Smartina

Gast
Hallo alle zusammen,

Mein Freund (22) und ich (18) wollen in Kürze zusammen ziehen.
Da ich erst im August meine Ausbildung anfange, habe ich vorher überhaupt kein Einkommen.
Meine Eltern sind mit gegenüber aber doch unterhaltspflichtig, oder?
Wie viel würde mir denn dann zustehen?
Bekomme ich das Kindergeld?

Leider habe ich kein besonders gutes Verhältnis zu meinen Eltern, weswegen es gut sein könnte, dass sie sich weigern mir Unterhalt zu zaheln, was kann ich dann machen?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

Gruß
Sarah
 
Hallo Smartina,

schau mal hier: Unterhalt?.
Hier findest du vielleicht was du suchst.
R

registriert!Micky

Gast
Steht etliches auch hier im Forum...(find bloß grad die links nicht..)
Ab dem 18.Geb. unterhaltsberechtigt,während des Zuhausewohnens ist "Verrechnung" möglich(Wohnen/Essen..),ab Auszug spätestens(eigene Wohnung) Anspruch auf 600Eu/550Eu..das KG bekommen die Eltern weiter(kann aber auch b.KG-Kasse beantragt werden,es direkt ans erw.Kind zu zahlen.
Bei Sonderfällen(Gutverdiener) auch höherer Unterhalt möglich---sep.begründen....bei Mangelfällen(Elterneinkommen unter Selbstbehalt) evl.Bafög/Schülerbafög...

Ab dem 18.Geb. hast Du AUSKUNFTSRECHT ggü.den Eltern.
Übersicht über die Form der Auskunftsaufforderung im Jurathek-Forum

Das ist ebenso beim Familiengericht einklagbar,wie der Unterhalt und für Dich(da ohne Einkommen)kostenlos.Gibts Gerichtskostenbeihilfe...beantragen...

Wenn sich Eltern weigern,den GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN UNTERHALT zu zahlen( bis Ende 1.Ausbildung besteht Anspruch) ,sind sie unklug,da Klage kostet...

Gruß von der
Micky
 
S

Smartina

Gast
Vielen Dank Micky,

Aber eine Sache habe ich nicht verstanden: was bedeutet "Ab dem 18.Geb. hast Du AUSKUNFTSRECHT ggü.den Eltern"?
 
R

registriert!Micky

Gast
Du hast ,wenn Du nicht ausreichend eigenes Einkommen hast(Zinsen,Mieterträge,Lohn,Ausbildungsvergütungen irgendwelcher Art...)
ja bis Ende der ersten Ausbildung einen Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern.
Um nun festzustellen,ob Deine Eltern überhaupt zahlen können und (bei getrennten Eltern) wie sich das quotelt zwischen beiden,sind sie verpflichtet,Dir in bestimmter Form Auskunft über ihr Einkommen zu geben.
Das ist NICHT ablehnbar..höchstens durch vollständige freiwillige Zahlung des MAXIMALUNTERHALTES (dann erlischt Dein Auskunftsrecht logischerweise).
Sind z.B. 12 Monate rückwirkend der Lohn,sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der letzten drei Kalenderjahre....das findest Du bei Unterhaltsberatungsstellen(Jugendamt müßte es auch wissen.)

Das Auskunftsrecht ist gerichtlich einklagbar.

Im Interesse Deiner Eltern ist eigentlich eine freiwillige umfassende Auskunft.Dann sieht man auch z.B.: sie haben zuwenig(ich glaube 920 Euro ist der Selbstbehalt ggü.erwachsenen Kindern ).
Eigentlich sollte man sich schon rechtzeitig (vor dem Tag der Volljährigkeit)mit den Eltern drüber unterhalten.
Ich glaube,heutzutage bleiben erstaunlich viele Kinder weiter im "Hotel Mama" und haben gar keinen Plan...sonst wären hier nicht so viele diesbezügliche Fragen? Geht ja nicht um krampfhafte Trennung...wenn man untereinander klar kommt...wird ja innerhalb der Familie/des Haushaltes gewirtschaftet...
Aber: einfach bis 25 sich von den Eltern alles regeln zu lassen..und keine eigenen Finanzen zu haben...da schiebt man die Probleme nur vor sich her...

Also:dann sag mal Bescheid,was so wurde....
Gruß von der
Micky
 
S

Smartina

Gast
Danke für deine Erklärung!

Ich kann meine Eltern leider nicht so einfach ach ihrem Einkommen fragen, weil meine Eltern noch gar nicht wissen, dass ich ausziehen werde. Ich wollte alles vorbereiten, auch das mit dem Unterhalt. Deswegen habe ich bald einen Termin bei der Arbeitnehmerkammer, die werden mir das dann genau asrechenen.

Ich melde mich dann wieder!
 
R

registriert!Micky

Gast
Das hat doch mit dem Ausziehen nichts zu tun!Jetzt müßtest Du AUCH schon drüber reden....
Hol Dir z.B. Formulare "Ausbildungsbeihilfe" oder so...da wird nach dem Elterneinkommen gefragt...das ergibt unverfänglichen Anlaß zum Belegeanfordern.... ohne deren Einkommen kannst doch nichts errechnen?? oder?Oder meinst Du,was bekommst DU ALS VERGÜTUNG????
Und dann die Differenz zum Bedarf?
Na dann:viel Glück erst mal!
 
S

Smartina

Gast
Ausbildungsbeihilfe würde ich ja nicht brauchen, denn meine Eltern wissen gar nicht, dass ich ausziehe, sie denken ich bleibe bei ihnen.
Als Vergütung bekomme ich ca. 300 Euro netto und ja, dann dachte ich die Differenz zum Bedarf. Stimmt das etwa nicht?
 

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