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Unterhalt

M

mimi1998

Gast
Seit Juli 2007 lebe ich mit unseren Kindern (5 und 10)von meinem Mann getrennt.Bis 8/08 war ich in seiner Firma angestellt und bin seit 9/08 auch selbständig.
Bis jetzt verlief alles problemlos.Er zahlte uns Unterhalt mit dem wir gut auskamen und welcher mir den Einstieg in die Selbständigkeit erleichterte.Nun ist es aber traurigerweise so,das seine Firma letzte Woche Insolvenz anmelden mußte..Er ist geschäftlich wie privat relativ hoch verschuldet.
Mit meinem Einkommen decke ich grad mal die Geschäftskosten..Meine Frage nun ist,wo ich in dieser Situation Hilfe bekomme.Momentan kann ich noch von Ersparnissen leben..Lang wirds nicht reichen..Mein Geschäft läuft ganz gut an aber ich kann nicht genau abschätzen wann es für alles reicht..
Über Ratschläge bin ich sehr dankbar.
LG mimi
 
Hallo mimi1998,

schau mal hier: Unterhalt.
Hier findest du vielleicht was du suchst.

ewk

Mitglied
Hallo

wende Dich umgehende an den Insolvenzverwalter deines Mannes.
Wenn der nicht erreichbar ist wende Dich an das Sozialamt welches für Dich zuständig ist. Denn wenn Dein Mann zahlungsunfähig ist, bzw. er darf ja keine zahlungen mehr leisten ohne den Insolvenzverwalter, springt der Staat ein.

Allerding mußt Du da Deine Einkünfte auch offen legen

Gruß

Erwin
 
K

kaotin

Gast
ja meine ich aber auch ... dein Mann muss offen legen das er Zahlungsunfähig ist und du musst offen Legen das deine Ersparnisse bald ausgeschöpft sind.

Vom Amt bekommst du erst dann Unterhaltsvorschuss wenn du auch kein geld mehr hast!!!

Du hast doch einen Anwalt der dir da bestimmt weiter helfen kann, oder du fragst beim Jugendamt mal nach!

Gute Zeit
Kaotin
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Bei der KG-kasse kannst Du KG-zuschlag beantragen (max.140Eu je Kind),es wird Dein komplettes Einkommen geprüft.

Unterhaltsvorschuß für die KINDER beantragt man beim Jugendamt.

Dies gibt es ,wenn NACHWEISLICH vorübergehend/dauerhaft der nichtsorgeberechtigte Elternteil keinen Unterhalt für die KINDER zahlen kann. Dafür mußt du aber vorher natürlich den KV zum Unterhaltzahlen aufgefordert/vergeblich gepfändet haben.
Die ausgelegten Beträge sind vom KV an das JA zurückzuerstatten oder bleiben als Zahlungsverpflichtung.
Längstens 72 Monate und maximal bis zum 12.LJ gibt es das--käme also für den Kleinen voll zum tragen und für das größere Kind für max.2Jahre.

Das hat NICHTS mit DEINEM Einkommen zu tun.


Da es beide Leistungen nicht rückwirkend gibt, verlier keine Zeit.
************************************
Du wirst für Dich selbst KEINEN Anspruch auf Sozialleistungen haben,mußt also ggf.rechtzeitig über die Aufgabe der Selbstständigkeit nachdenken( eh man z.B. kein Geld für die KK mehr hat etc.) ,wenn Du Dich damit nicht ernähren kannst.

M.E.ist weder das Sozialamt zuständig ,noch ein Anwalt unbedingt zu empfehlen ,wenn man den selbst bezahlen muß,wie anzunehmen ist--> selbstständig =nicht unbedingt beratungsscheinberechtigt!!!

"Die Geschäfte laufen ganz gut" sagt es.

Ich würde zuerst mal SELBST die nötigen Schritte versuchen---gibt es vollstreckbare Titel für die Kindesunterhaltszahlung?

Diese erstellt das JA kostenfrei,wenn BEIDE ELTERNTEILE sich einig sind. Einen Unterhaltsvorschuß vom JA zu beantragen,aber NICHT selbst die nötigen Wege zur Titelerstellung/Unterhaltserklagung/-einforderung zu tun,wird voraussichtlich,wenn das JA korrekt vorgeht, scheitern )
 
J

jumpy

Gast
Die Zahlungen an Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt werden um das Kindergeld gekürzt. Z.B. für einen 4-jähr. Kind zahlen sie 283 € Unterhalt abzüglich der 164 € Kindergeld, somit bleiben noch 119 € übrig.

Da Du bis Aug. 08 bei Deinem Mann als Angestellte gearbeitet hast, steht Dir zumindest eine Unterstützung von Harz IV zu. Der wird aber sicherlich um Deine Einnahmen gekürzt. Wobei da natürlich nicht vom Umsatz ausgegangen wird, sondern Umsatz abzüglich der Firmenkosten.
Was Du auch noch versuchen kannst, dass Du Wohngeld beantragst. Ist aber eine langwierige Sache und wird auch nicht Rückwirkend gezahlt.

In allen Fällen musst Du aber Dein Einkommen und Deine Ersparnisse völlig angeben. Außerdem wird auch Dein Mann diese Angaben machen müssen. Zumindest beim Jugendamt und bei der ARGE (wegen Harz IV).

Deine Selbständigkeit musst Du aber im Normalfall nicht aufgeben, da das Arbeitsamt ja die Gründung von Selbständigkeiten sogar noch unterstütz. Erkundige Dich dort mal.
Bei Harz IV-Zuschuß bekommst Du wahrscheinlich auch einen Zuschuß zur Krankenkasse. Bei der IchAG sowieso.
 

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