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Unterhaltsanspruch

G

Gardine

Gast
mein sohn ist kürzlich 18 jahre alt geworden und geht noch weiter zur schule (abitur). sein vater hat bis zu diesem zeitpunkt regelmäßig den unterhalt gezahlt, den er jetzt eingestellt hat, da beide gehälter angerechnet werden müssen. ich hab einen 20-stunden job (ca. 400 €) und er einen vollzeitjob (ca. 1300 €). da er einen arbeitsweg von ca 100 kilometern täglich hat, ist er der meinung pro gefahrenen kilomter 0,27 € anrechnen zu können. ist das korrekt? und wie wirkt sich das auf seine unterhaltszahlung aus?

ich hoffe man kann mir weiterhelfen....dankeschön!
 
T

Tyra

Gast
Hallo!

Sicher weiß ich daß die Eltern, d.h. auch der Vater bis zu einer abgeschlossenen Ausbildung des Kindes unterhaltspflichtig sind. In welcher Höhe das in Hinsicht auf die bestehenden Einkünfte jeweils genau ist, weiß ich nicht.
Würde daher raten einen Fachmenschen zu fragen, d.h. hinsichtlich der genauen Berechnungen des Unterhaltes des Vaters das Jugendamt oder einen Anwalt für Familienrecht. Allein die Behauptungen des Vaters reichen nicht aus, er muß im Zweifelsfall auch Nachweise für sein tatsächliches Einkommen und die tatsächlich gefahrenen Kilometer vorlegen.

Bei dem eigenem geringfügigem Einkommen kann man gegen Vorlage des Einkommensnachweises beim örtlichen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für eine kostenlose Rechtsberatung bei einem Anwalt bekommen. Dazu würde ich raten um der Sache mal genauer auf den Grund zu gehen.

Gruß
Tyra
 

Micky II

Aktives Mitglied
Hallo,

So einfach, wie sich dein Ex das vorstellt ist es nicht.

Grundsätzlich ist der Vater so lange unterhaltspflichtig, bis das Kind den ersten Ausbildungsweg abgeschlossen hat. D.h. er muss auch noch für den studierenden Sohn bezahlen. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach dem Alter des Kindes und nach dem Einkommen des Vaters. Die Berechnung des Kindesunterhalts hat überhaupt nichts mit deinem Einkommen zu tun. Also mutwillig dort etwas abziehen ist nicht drin.

Nur Ehegattenunterhalt richtet sich nach den Einkommen beider Parteien. Da kann er auch die KM-Pauschale als notwendige Unkosten mit anführen. Beim Kindesunterhalt nicht, da wird ihm die Hälfte des Kindergeldes angerechnet, sofern du es ausgezahlt bekommst, was ich mal annehme. Allerdings könnte er sich bei deinem Unterhalt richtig quer stellen, da euer Sohn inzwischen 18 Jahre alt ist. Da könnte er von dir verlangen, dass du deinen Lebensunterhalt selbst komplett bestreitest.
 
U

Unreg

Gast
...hier irrt die mickyII etwas...
Der Sohn ist 18.Ab dem Geburtstag sind BEIDE Eltern ihm unterhaltsverpflichtet..nach Bedarf des Sohnes(Ausbildung/Einkommen) und nach Vermögen(also Können) der Eltern.

Die Einkommen der Eltern sind darzulegen...das Schema dazu steht b.Jurathek oder Caritas/Unterhaltsberatungsstellen)...dann ist jeweils auszurechnen:Selbstbehalt....Einkommen des Kindes...
Die Mutter kann z.B. ihren Teil der festgestellten unterhaltspflicht auch(da der Sohn noch b.ihr wohnt?) in Naturalien abgelten.
Ist das Einkommen zum Leben bei der Mutter NUR 400Euro?Kommt dazu Ehegattenunterhalt(sicher nicht?),gibt es ALG 2 als Ergänzung,Wohngeld...?
das Kindergeld steht eigentlich dem Elternteil zu,der den HAUPTTEIL DES BARUNTERHALTES leistet..und dann wird es hälftig zw.den Eltern verrechnet...
Da der Sohn ohne Einkommen ist,sollte er sich unbedingt für 10Eu Eigenanteil den Beratungsschein vom AG holen und zu einem Anwalt gehen.Der haftet dann für seine Auskunft..und hat sicher mehr Ahnung als Beratungsstellen..?

Einem volljährigen Schüler steht eigentlich 640Euro zu insgesamt...kann sein,daß es Ergänzung gibt in Form von Sozialgeld...oder Schülerbafög...falls der Unterhaltsbetrag nicht von beiden Eltern aufgebracht werden kann.
 

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