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Unterhaltspflicht

L

LAoLA

Gast
Hallo!

Stimmt es, das wenn mein Ex (Vater meiner Tochter) nun mit seiner neuen Freundin und ihrem 5 jährigen Sohn zusammenzieht, er nach 2 Jahren Zusammenlebens in eheähnlicher Gemeinschaft auch für diesen unterhaltspflichtig wird??



Gruß
LAoLA
 
U

Uncle Tom

Gast
Hallo!

Stimmt es, das wenn mein Ex (Vater meiner Tochter) nun mit seiner neuen Freundin und ihrem 5 jährigen Sohn zusammenzieht, er nach 2 Jahren Zusammenlebens in eheähnlicher Gemeinschaft auch für diesen unterhaltspflichtig wird??



Gruß
LAoLA
Das stimmt nicht so ganz.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat er keine Unterhaltspflicht.

Im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft bei Bezug von ALG II oder Sozialhilfe wird sein Einkommen mit dem Einkommen der Restgemeinschaft und dem Gesamtbedarf verrechnet.

Aber das ändert nichts an seiner Unterhaltspflicht Dir bzw. dem Kind gegenüber. Die geht vor. Und es gibt auch höchstrichterliche Rechtsprechung, die ihm vorschreibt, einen Nebenjob anzunehmen, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

Finde ich auch ok, denn er ist der Vater und nicht der Staat.
 

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